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Montabaur 5/12/83

Nach dem Übergang der Abwasserbe&itigung auf die Verbands- aemeinde habe man ein Ingenieurbüro beauftragt, einen General­entwässerungsplan zu erstellen. Dieser Generalentwurf liege vor und sei auch bereits von der Wasserwirtschaftsverwaltung genehmigt. Darin sei vorgesehen, daß der Hauptsammler von Ei­gendorf über Eschelbach zur Kläranlage verlegt werden soll (Kostenaufwand 1,7 Mio. DM). Daneben liege die Planung eines Ingenieurbüros vor, die sich mit der Weiterentwicklung der Klär­anlage befasse (Kostenaufwand 8 Mio DM). Nach Auskunft der Wasserwirtschaftsverwaltung stünden Mittel für eine Bezuschus- | sung einer Maßnahme von insgesamt 10 Mio. DM im Haushalt des Landes vorläufig nicht bereit. Daher habe man die M.nßnahme 1 3U ch nicht kurzfristig vorsehen können. Die Planungen lägen - so I. Beigeordneter Reusch - nun den zuständigen Landesbehör­den vor. Mjn warte auf die Zustimmung, um dann an die Detail­planung heranzugehen Im übrigen sei mit der Ansiedlung des Gewerbebetriebes im Bereich desAlten Galgens erst in etwa 15 Jahren zu rechnen. Es sei davon auszugehen, daß bis dahin die Fragen der Abwasserbeseitigung geklärt seien. Bisher habe die Verbandsgemeinde jedenfalls das Notwendige in diesem | Zusammenhang veranlaßt

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur geändert

Einstimmig wurde vom Verbandsgemeinderat beschlossen, die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

[Die Bestimmungen über die Bildung von Ausschüssen werden jo ergänzt, daß dort ein Werksausschuß für den Eigenbetrieb f,Verbandsgemeindewerk" Montabaur aufgenommen wird. Äußer­ndem wurde geregelt, daß sich die Befugnisse des Werksausschus- 5 zur abschließenden Entscheidung in Angelegenheiten des Verbandsgemeinde Werkes aus der Betriebssatzung ergeben.

INach der bisherigen Regelung werden die Aufgaben des Werks- laussöhjsses für den EigenbetriebVerbandsgemeindewerk"

|vom Haupt- und Finanzausschuß mit wahrgenommen.

|Es ist jedoch beabsichtigt, den Eigenbetrieb zu erweitern und lihm auch die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu übertragen. lEs wurde daher in dieser Sitzung ein neuer Werksausschuß gebil- |det, der u.a. die Aufgabe haben soll, die Erweiterung des Ver- Ibandsgemeindewerkes um den Bereich der Abwasserbeseitigung Ivorzubereiten und auch die Konzeption der Abwasserbeseitigung Izu überarbeiten. Die Änderung der Hauptsatzung wird in Kürze Jan dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

[WAHL EINES WERKSAUSSCHUSSES

Eodann wurde vom Verbandsgemeinderat der neue Werksaus-

lchuß gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:

|Mitgl jeder Stellvertreter

fciermann-Josef Schmidt,

Reilberscheid CDU Egon Reichwein, Heilberscheid^

CDU

|Robert Stauch, Montab. CDU Gerhard Mamsch,

Niederelbert CDU

HansSchaaf, Rupp-Goldh. CDU Heinz Bierenfeld,

Heiligenroth CDU

|Hilmar Schmidt,Kadenb. CDU Günter Frodermann,

Eitelborn CDU

Hans Weidenfeller,Gackenb.CDU * Adolf Jonas, Elgend. CDU

prnst Roos, Oberelbert FDP Dr. Walter Bauschmann,

peiner Schlemmer, Heiligenroth SPD

r e ^ Schaerffenberg, ptelbom

Montabaur FDP

Hans-Josef Dishur Nentershausen SPD

SPD

Manfred Höhne, Gackenb.SPD

SPD

SPD

Carl Rücker,

Welsch neudorf Willi Bode, Niederelb.

[iR h" em ^° c * 1 stwa * 1 ' ver f a * lren ' c * as ^r die Ausschußbesetzung | ' i tte ^ er ^DP an und für sich kein Ausschutzsitz zugestan- P 11 Die CDU-Fraktion stellte ihr jedoch einen Ausschußsitz ] ur Verfügung.

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Änderung im Haupt- und Finanzausschuß

Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgte sqdann eine Ergänzudgs- wahl zum Haupt- und Finanzausschuß und zwar wurde Herr Hans-Josef Dishur zum Stellvertreter von Herrn Reiner Schlem­mer und Herr Melf Schaerffenberg zum Stellvertreter von Herrn Carl Rücker gewählt. Bisher war die Vertretungsregelung umgekehrt (Schaerffenberg Stellvertreter von Schlemmer, Dishur Stellvertreter von Rücker).

Weitere Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 1. Novellierung

Unter diesem Punkt erteilte der Verbandsgemeinderat einstim­mig seine Zustimmung zur Aufstellung von Bebauungsplänen in den Ortsgemeinden Eitelborn und Simmern. Die Planungen von Simmern und Eitelborn haben folgendes zum Gegenstand:

In Eitelborn soll eine Wohn- und Mischbaufläche in einer Größe von ca. 3,5 ha ausgewiesen werden, in Simmern soll eine Gewerbe- und Mischbaufläche in eine Wohnbaufläche umge­wandelt werden (Größe 6,4 ha). Diese Änderungen sind in die

1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- mer^de nicht einbezogen.

Den Änderungswünschen der Ortsgertieinden soll - so der Wille des Verbandsgemeinderates - jedoch Rechnung getragen wer­den. [Durch diesen Beschluß wird die Aufstellung eines Bebau­ungsplanes ermöglicht. Diese Änderungen sind mit der Unteren Landesplanungsbehörde abgesprochen.

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungs* planes für die Region Mittelrhein - Westerwald

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Westerwald hat 1979 das Verfahren zür Neuaufstellung des seit 1974 bestehenden Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald eingeleitet. Der neue Regionale Raum- ordnungsplan soll das Landesentwicklungsprogramm aus dem Jahre 1980 für die Region Mittelrhein-Westerwald vertiefen.

Er soll in beschreibender und zeichnerischer Darstellung im wesentlichen folgendes angeben:

1. Die voraussichtliche Bevölkerungsstruktur der Region

2. Die raumbedeutsamen Pacht- und Einzelplanungen für die Region

3. Die zur Verwirklichung der Raumordnung geeignet erschei­nenden Maßnahmen

4. Die zukünftigen zentralen Orte

Die Verwaltung hatte folgende ergänzende Planungsvorschläge erarbeitet und stellte sie im Verbandsgemeinderat zur Diskus­sion:

1. Im Zuge des Neubaues der B 255 und der Umgehung der Ortsgemeinde Boden sollte die stark frequentierte Querver­bindung L 300 aus der Ortslage herausgenommen werden -

2. Die stark frequentierte B 255 sollte in Teilbereichen (Stei­gungen) eine Kriechspur erhalten.

3. Die Anbindung der K 152 an die B 255 in der Gemarkung Heiligenroth ist unbefriedigend und bedarf aufgrund eines sehr hohen Verkehrsaufkommens einer grundlegenden Verbesserung-

4. Die L 318 soll östlich der Ortslage Görgeshausen unter gleich­zeitiger Belegung der B 49 in sogenannten anbaufreien Strei­fen der BAB A 3 vorbeigeführt werden, um hierdurch eine organische Entwicklung des Ortes auf Dauer zu gewährleisten.

5. Die Ortsumgehung zur B 49 um Großholbach sollte be­schleunigt werden.

6. Die verkehrsmäßige Erschließung des Schulzentrums allein von der Eschelbacher Straße aus ist unzureichend. Eine zwei­te Anbindung des Schulzentrums an die K 150 (Straße nach Eigendorf) ist dringend erforderlich. j

7. Anlegung von Radwegen von den angrenzenden Ortsgemein­den zum Mittelzentrum Montabaur sollte vorrangig behandelt werden.

8. Bau der Anschlußstelle Hollerer Straße, Montabaur an die Umgehungsstraße B 49.