Einzelbild herunterladen

Montabaur 15 / 11/83

Westerburg J teilneh-

ichaft in r 1983

GIROD:

agsvorschül assenver für die die zahlunj /orschüs« itab |=FliJ der Teil«

gemeinsch rfgefordei i Miteige erhalten - Bruchtd

weichungj ;n dese eichshebt

iinigungä-| Girod lisungen < der Teil j ienkasse | derungsrfj ben.

bverdienlf len sind j

ron 4 % I

.eistun I der Bei'j der erforj irzug H36 , wobei

ann. dad

ereinignV

/erdenk

gsriicksBl

die Fm

NACHRUF

Am 13. März 1983 verstarb

HERR WILHELM R0S8ACH im Alter von 71 Jahren.

Oer Verstorbene war von 1952 bis 1969 Mitglied des Gemeinderates der damals selbständigen Gemeinde Kleinholbach.

Am 1.12.1956 wurde er zum II. Beigeordneten von Kleinholbach gewählt. Von November 1964 bis Septem­ber 1969 war er I. Beigeordneter.

Herr Rosbach hat sich sowohl als Ratsmitglied als auch als Beigeordneter stets uneigennützig für die Belange seiner Heimatgemeinde und ihrer Einwohner eingesetzt. Mit seiner Besonnenheit und seinem Sachverstand hat er die Geschicke der früheren Gemeinde Kleinholbach entschei­dend mitgeprägt. Sein freundliches Wesen und seine Hilfs­bereitschaft verhalten ihm zu hoher Wertschätzung bei seinen Mitbürgern.

Der Ortsgemeinderat Girod dankt dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Girod, 14. März 1983 Für die Ortsgemeinde Girod Leber, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Mittwoch, 23. März 1983, 20.00 Uhr im Rathaus statt.

i TAGESORDNUNG:

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

11. Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Änderungsvor­schlag des Katasteramtes Montabaur bezüglich der ßebauungs- PlanerweiterungIm Strichen" (Feldstraßel

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Be­nutzungsordnung - Löwensteinhalle - Rathaus

3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Krebsge­sellschaft Rheinland-Pfalz auf Erwerb der Mitgliedschaft

4- Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dar­lehen für Umschuldungszwecke

|5. Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung der Haushalts­und Wirtschaftsführung in der Ortsgemeinde Görgeshausen (1977-1982)

|6. Verschiedenes

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Grundstücksangelegenheiten 2. Verschiedenes 54 31 Görgeshausen, 14.3.1983 ^ erz . Ortsbürgermeister

Entliehe Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- Semeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1983 vom 10.3.83

^ er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- JNnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) °96ude Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung ur ch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde *°ui 25.2.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 413.000,-- DM

in der Ausgabe auf 413.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 551.000,--DM

in der Ausgabe auf 551.000,-- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

der Gesamtbetrag der Kredite auf 406.000,- DM (Umschuldung 367.000,- DM, Neuverschuldung 39.000,- DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Realsteuerhebesätze wird gemäß.i 95 Abs. 3 Nr. 4 GemO i.V. mit § 1 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.71 (GVBI. 1972, S. 43 ) erteilt.

Der für Umschuldungen auf 367.000,- DM festgesetzte Gesamt­betrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der für Investitionen und zur teilweisen Abdeckung des im Vermögenshaushaltes 1982 entstandenen Soll- Fehlbetrages vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite von 39.000,- DM wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetze vom 22.12.1982 (GVBI. Seiten .463 und 476), unter Anwendung der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 der ergänzenden VV zu §

103 GemO genehmigt.

Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behal­ten wir uns vor.

5430 Montabaur, 25.2.1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.3.1983 bis 31.3.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 118, öffentlich aus.

Görgeshausen. 10.3.1983

iS.) Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen

Herz, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach