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NACHRUF
Am 13. März 1983 verstarb
HERR WILHELM R0S8ACH im Alter von 71 Jahren.
Oer Verstorbene war von 1952 bis 1969 Mitglied des Gemeinderates der damals selbständigen Gemeinde Kleinholbach.
Am 1.12.1956 wurde er zum II. Beigeordneten von Kleinholbach gewählt. Von November 1964 bis September 1969 war er I. Beigeordneter.
Herr Rosbach hat sich sowohl als Ratsmitglied als auch als Beigeordneter stets uneigennützig für die Belange seiner Heimatgemeinde und ihrer Einwohner eingesetzt. Mit seiner Besonnenheit und seinem Sachverstand hat er die Geschicke der früheren Gemeinde Kleinholbach entscheidend mitgeprägt. Sein freundliches Wesen und seine Hilfsbereitschaft verhalten ihm zu hoher Wertschätzung bei seinen Mitbürgern.
Der Ortsgemeinderat Girod dankt dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Girod, 14. März 1983 Für die Ortsgemeinde Girod Leber, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Mittwoch, 23. März 1983, 20.00 Uhr im Rathaus statt.
i TAGESORDNUNG:
1. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
11. Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Änderungsvorschlag des Katasteramtes Montabaur bezüglich der ßebauungs- Planerweiterung „Im Strichen" (Feldstraßel
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benutzungsordnung - Löwensteinhalle - Rathaus
3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz auf Erwerb der Mitgliedschaft
4- Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
|5. Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung in der Ortsgemeinde Görgeshausen (1977-1982)
|6. Verschiedenes
• NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Grundstücksangelegenheiten 2. Verschiedenes 54 31 Görgeshausen, 14.3.1983 ^ erz . Ortsbürgermeister
Entliehe Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- Semeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1983 vom 10.3.83
^ er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- JNnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) °96ude Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung ur ch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde *°ui 25.2.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 413.000,-- DM
in der Ausgabe auf 413.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 551.000,--DM
in der Ausgabe auf 551.000,-- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite auf 406.000,- DM (Umschuldung 367.000,- DM, Neuverschuldung 39.000,- DM)
§3’
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden :
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die Genehmigung der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Realsteuerhebesätze wird gemäß.i 95 Abs. 3 Nr. 4 GemO i.V. mit § 1 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.71 (GVBI. 1972, S. 43 ) erteilt.
Der für Umschuldungen auf 367.000,- DM festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der für Investitionen und zur teilweisen Abdeckung des im Vermögenshaushaltes 1982 entstandenen Soll- Fehlbetrages vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite von 39.000,- DM wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetze vom 22.12.1982 (GVBI. Seiten .463 und 476), unter Anwendung der strengen Ausnahmeregelung nach Nr. 3.15 der ergänzenden VV zu §
103 GemO genehmigt.
Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.
5430 Montabaur, 25.2.1983
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.3.1983 bis 31.3.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 118, öffentlich aus.
Görgeshausen. 10.3.1983
iS.) Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen
Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach

