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Montabaur 14/11 / 83

AGJ Elbertgemcinden

Mitgliederversammlung am Sonntag, 20.3.1983, 20 Uhr im Fo­rellenhof, Oberelbert.

Für die AktionKrötenwanderung" brauchen wir noch Helfer. Tel. 02608/570

NIEDERELBERT:

Treffen im Pfarrhaus

Die Kommunionhelfer und Lektoren aus Niederelbert treffen sich am Mittwoch, dem 23. März 1983, um 19.30 Uhr im Pfarrhaus.

SportvereinBlau-Weiß" Niederelbert

1. Mannschaft:

Sonntag, 20.3.1983

Heimspiel gegen Quirnbach , 15.00 Uhr.

2. Mannschaft: Holler-Niederelbert, 13.00 Uhr A-Jugend Heimspiel gegen Niedererbach, 11.00 Uhr B-Jugend Heimspiel gegen Glas-Chemie Wirges II, 9.30 Uhr C-Jugend Samstag, 19.3.1983, Siershahn-Elbert, 16.00 Uhr in Staudt

D-Jugend Samstag, 19.3.1983, Elbert- Dernbach, 15.00 Uhr

PGR Oberelbert

Der angekündigte Flechtkurs beginnt am 22. März (Dienstag) um 20 Uhr im Pfarrheim. Der Unkostenbeitrag beträgt 2,- DM je Person und Abend.

Der Kochkurs - Französische Küche beginnt am 5. April - Dienstag in einer Küche in Montabaur. Der Unkostenbeitrag beträgt auch hier 2,- DM je Abend und Teilnehmer. Die Teil­nehmer werden gebeten, geräuscharme Schuhe anzuziehen.

SV Oberelbert, Abt. Tennis

Die alljährliche Mitgliederversammlung der Abt. Tennis findet am 19. März, 20.00 Uhr Sportlerheim Oberelbert statt.

Auf dem Programm stehen einige wichtige Punkte. Wir bitten dringlichst alle Mitglieder, an dieser Versammlung teilzunehmen.

WELSCHNEUDORF:

Senioren-Gymnastik

Am Montag, dem 21.3.1983,15.00 Uhr findet die nächste Senioren-Gymnastik statt.

AKTION POLENHILFE

Der Pfarrgemeinderat erinnert noch einmal an die Aktion Polen­hilfe. Da ein Kleintransporter eingesetzt werden soll, benötigen wir neben Kleidern, Schuhen und Lebensmitteln vor allem auch Geldspenden, um die Transportkosten decken zu können. Wir sind für jede Spende dankbar.

Sammelstelle bei Agnes Berg, Friedhofstr. 6, Tel. 367.

Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf

Am Sonntag, dem 20.3.83 treffen wir uns wie üblich zur Feuer­wehrübung um 10 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um vollzäh­liges Erscheinen wird gebeten.

EISBACHGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Girod

Hebung von Beitragsvorschüssen

Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.1976 BGBl. I S. 546 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereini­gung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke noch nicht feststeht, zunächst als Vor­

schüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben.

Durch Verfügung vom 4.7.1978 hat das Kulturamt Westerbure als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilneh­mern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 23.2.1983 für das Rechnungsjahr 1983 eine Hebung von

DM 150,-/ha

in Worten: Einhundertfünfzig pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit DM 75,00 am 1.5.1983,

DM 75,00 am 1.10.1983, jedoch Beträge bis 100,- DM in einer Rate.

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschä sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverw ter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die zahlunj pflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (=F1 ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teitö gemeinschaft in Kürze zugestellt.

Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinsdj ten wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgeforderl es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigel mern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten gegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchtejj

Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichun« bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des eng tigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebel verrechnet werden. j

Zahlungen sind an den Kassenverwalter der Flurbereinigungs­kasse, Herrn Helmut Meurer, Mühlenweg 5 in 5431 Girod grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teil­nehmergemeinschaft Nr. 204000550 bei der Raiffeisenkasse Girod in Girod erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszej tel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.Nr.) anzugeben.

Die angeforderten Beiträge können soweit möglich^bverdientj werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind I nicht statthaft. 1

Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% j sowie Mahngebühren erhoben. I

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistung*! pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Bei-J hilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforj derlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug I werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 I FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei 1 auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, dat| Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigtua gebiet liegenden Grundstücken ruht. J

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hi mit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die BeitragsrückstaM de spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Fl urll | reinigungskasse zu zahlen. I

00 G. 2063, Kost.A. I

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Girod I

Girod, den 7. März 1983 I

Der Vorsitzende des Vorstandes I

Theo Hannappel I