Montabaur 13/11 / 83
n Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110, öffent- ich aus.
Oberelbert, den 7.3.1983 ,
Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert - v
LS.) Weyand, Ortsbürgermeister
Die angeforderten Beiträge können soweit möglich abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.
Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahngebühren erhoben.
Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.
Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Oberelbert Oberelbert, den 7. März 1983 Der Vorsitzende des Vorstandes:
Unterschrift
WELSCHNEUDORF:
Gründung der Jagdgenossenschaft Welschneudorf Am Donnerstag, dem 21. April 1983, 20.00 Uhr findet im Jugendraum der Ortsgemeinde Welschneudorf die Gründung der Jagdgenossenschaft statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Welschneudorf bezüglich dar Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die bejagbare Grundstücke innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Welschneudorf (Jagd£>ezirksgrenze = Gemarkungsgrenze, außer Flur 22) besitzen. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut, noch eingefriedet sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner
w __ a __ ___ eingetragen ist.
* len können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmer-Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person
jINWEIS:
;ine Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und !.die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates. (§ 34 GemO)
it unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung jer Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen iönnen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert (der der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von iheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)
iuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung pr Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 978 (GVBkS. 770)*
peinliche Bekanntmachung Ijurbereinigungsverfahren Oberelbert lebung von Beitragsvorschüssen
|ach§ 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.1976 GBl. I S. 546 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereini- Lng solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen rundstücke noch nicht endgültig feststeht, zunächst als Vor- fhüsse nach einem vorläufigen Seitragsmaßstab zu heben.
|urch Verfügung vom 24.10.1978 hat das Kulturamt Westerburg ls Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsaßstab bestimmt.
mgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in sei- !r Sitzung vom 23.2.1983 für das Rechnungsjahr 1983 eine bung von
DM 100,-/ha Worten: Einhundert
schlossen, welche in 2 Raten fällig ist und avar mit:
50,- am 1.4.1983
50,- am 1.9.1983, jedoch Beträge bis 100,- DM in einer jäte.
s auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse fd in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwal- | der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die f'nehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die zahlungs- rchtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (=Fläche)
«inschaft in Kürze zugestellt.
'Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaf- J|Wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert,
1 5 ann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentü- •' 1 zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hin- n s ® mt lich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.
rte^^| c * arnat ' onen wegen geringf ügigen Flächenabweichungen Lg _Zusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen desendgül- L„u eitra9Smaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung
Nhnet werden.
^ngen S j n d an ( j en K assenverwa | ter der Flurbereinigungs- mrnl raU ^ berese Michels in 5431 Oberelbert, grundsätzlich lW J n Quittung 2 uieisten.
eisungen Unc * ^' nzab * un 9 en können außerdem auf das er ^'^btnergemeinschaft-Nr. 504365 bei der Kreisspar- 6Sterwa ^ ' n Montabaur erfolgen. Hierbei ist die aus dem u 96be^ Zette * ers ‘ cht *' cbe Ordnungsnummer (Ordn.Nr.)
vereinigen.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
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Fastenzeit-Angebote
So. 20.3., 19.30 Uhr Fastenpredigt zum Thema: „Wie hat Jesus Gemeinde gewollt"? in Oberelbert. Anschließend findet im Pfarrheim eine Diskussion zu dieser Frage statt.
DO. 24.3. 20.00 Uhr Wofür Menschen leben. Unter diesem Thema steht der letzte Abend des Seminars zur Fastenzeit in Welschneudorf. Erwachsene und Jugendliche, die Interesse haben, treffen sich im Pfarrheim.’
vAm Freitag, dem 25.3.83 findet um 19.30 Uhr in der Kirche zu Welschneudorf der Jugendkreuzweg statt. Alle Jugendlichen der Elbertgemeinden sind hierzu herzlich eingeladen.

