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Montabaur 12/11 / 83

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen des Baugeneh­migungsverfahrens für die Errichtung eines Geräteraumes zu­gleich die Abbruchgenehmigung für den genannten Baubestand einzuholen. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß noch weitere Kostenangebote für den Abbruch eingeholt werden sollen.

Aufträge für Straßenausbau vergeben

Im Zusammenhang mit der Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Aufträge für den Straßenausbau wurde zu­nächst im Rat die Frage der Ausbauart erörtert. Im einzelnen wurde folgendes festgelegt:

a) Südstraße:

Fahrbahn 5.00 m Breite mit beidseitigem Bürgersteig ä 1,50 m (gepflastert) Der anschließende Wirtschaftsweg soll geteert werden.

b) Tannenweg:

Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich in Verbundsteinpflaster ausgeführt.

c) Lahnstraße:

Fahrbahnbreite 5.00 m in Bitumen ausgebaut, 30 cm Rinne, Restfläche Verbundsteinpflaster.

d) Stichwege F und G:

Verbundsteinpflaster

Anschließend wurde vom Rat die Auftragserteilung an die billigst- bietende Firma beschlossen.

Das Gesamtauftragsvolumen beträgt ca. 318.000,- DM. Die Ar­beiten sollen in folgender Reihenfolge ausgeführt werden:

1. Südstraße

2. Tannen weg,

3. Lahnstralße.

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Freitag, 25.3.1983, 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Oberelbert statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Bebau­ungsplänen in den GebietenNiederfeld, Flürchen und Bamert*'

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanände­rungFesterling"

hier: Aufhebung der Textfestsetzungen Nr. 3 und Änderung der Textfestsetzungen Nr. 1

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Darle­hen zu Umschuldungszwecken

4. Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Oberelbert in den Haus­haltsjahren 1978 -1982

5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme an dem WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983

6. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die zukünftige Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Zuteilung einer Grabstätte auf dem Gemeindefriedhof

4. Verschiedenes Oberelbert, 15.3.1983 Weyand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Oberelbert für das Jahr 1983 vom 7.3.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (,GVBI. S. 419)

folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28. 2.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

Es werden festgesetzt ^ ^

1. der Gesamtbetrag der Kredite

auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 0,-- DM

556.000,- DM 556.000, - DM

918.000,- DM 918.000,-DM

477.000,- DM (Umschuldui

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein

Oberelbert für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 477.000,- DM (Umschuldung)

II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) .für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H. bf für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, den« 28.2.1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.V. Dr. Löhr

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.3.1983bis 31.3.1983 während der allgemeinen Dienststunden im ^ at