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Montabaur 10/9/83

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HEiLIGENROTH:

JU-Ortsverband Heiligenroth JU-Wahlparty

Alle Mitglieder der Jungen Union und der CDU-Heiligenroth sind recht herzlich zur Wahlparty des JU-Ortsverbandes Heiligen­roth für Sonntag, den 6. März.ab 19.00 Uhr nach Heiligenroth in das GasthausKneippmühle" eingeladen.

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Wahlparty des SPD-Ortsvereins

in der Vogelsanghalle in Heiligenroth.

Alle interessierten Mitglieder und Freunde der SPD sind hierzu herzlich eingeladen. Für Essen und Trinken ist gesorgt.

Beginn 17.30 Uhr.

Ein Fernsehgerät ist natürlich vorhanden.

Mandolinenverein ->

Hallo Bergfreunde

Am Mittwoch, 9.3.1983, 20.00 Uhr werden in der Gaststätte Neuroth Dias von unseren Fahrten nach Österreich und zwar aus den Jahren 1967 - Herr Wall,Wilde 13", 1968 Silvretta und 1971 Silvretta gezeigt. Alle , die sich noch einmal sehen möchten, sind recht herzlich zu der Veranstaltung eingeladen. Der Eintritt ist selbstverständlich frei.

RUPPACH-GOLDHAUSEN TuS Ahrbach

FRAUENHANDBALLMANNSCHAFT Wie bereits angekündigt, beginnt die Handballabteilung am 9. März 1983 mit dem Training einer Damenmannschaft. Trainings­zeiten mittwochs und freitags, 18.00 - 19.30 Uhr in der Turn­halle Ruppach-Goldhausen.

Interessierte junge Damen sind hierzu recht herzlich eingeladen.

AUGST

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll" der Ortsgemein­de Eitelborn

Bekanntmachung der Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 8.12.1982 und Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 2.2.1983

Der Ortsgemeinderat hat am 8.12.1982 die Änderung des Be­bauungsplanesAuf der Höll" beschlossen.

Mit Beschluß vom 2.2.1983 wurde dieser Beschluß aufgehoben und durch folgenden Beschluß ersetzt:

Ziffer 11.3 der Festsetzungen zum BebauungsplanAuf der Höll" erhält folgende Fassung:

a) Für den Bereich der Grundstücke südöstlich derNassauer Straße" (Flurstücke Nr. 411,412, 413/2, 413/1,414, 415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedungshöhe auf

max. 2 m und die hintere Mauernhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke ) auf max. 1 m ab natürlich vorhandenem Gelände festgesetzt.

b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen. Bezüglich der Höhe und der Abstän­de von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des je­weils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinland-Pfalz."

Der Aufhebungsbeschluß und der neue Änderungsbeschluß

wird hiermit gern. § 2 Abs, 6 und Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

5411 Eitelborn, 28. Februar 1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung .

BebauungsplanänderungAuf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn

Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 2.2.1983 die Änderung des BebauungsplanesAuf der Höll" gern.

§ 2, Abs. 6 + 1 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Ziff. 11.3 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan erhält folgende Fassung:

,,a) Für den Bereich der Grundstücke südöstlich derNassauer Straße" (Flurstücke Nr. 41 1,, 412, 413/2, 413/1,

414, 415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedi­gungshöhe auf max. 2 m und die hintere Mauerhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke) auf max 1 m ab natür­lich vorhandenem Gelände festgesetzt.

b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen.

Bezüglich der Höhe und der Abstände von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinlähd-Pfalz."

Die Neufestsetzung der Textfestsetzungen 11.3 zum Bebauungs­plan sowie die Begründung zur Neufassung der Textfestsetzung( liegen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der £eit vom 14.3. bis 14.4.1983

jeweils während der Dienstzeit, montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7,30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Der Planbereich des BebauungsplanesAuf der Höll" wird im groben wie folgt umgrenzt:

im Norden: von den Flurstücken Nr. 154 (WEG), 214/1 tlw, (Weg) 127, 341/1 tlw. (Weg) 112;

im Osten: von den Flurstücken Nr. 344/1 (Weg), 348/1 tlw]

(Weg) 134/1,

im Süden: von den Flurstücken Nr. 135, 363/1 tlw, (Weg),

100, 375/1 tlw, (Weg) 358 (Weg), im Westen: von den Flurstücken Nr. 356 (Weg), 177 Weg 19, 15/1, 14 und der Helfensteinstraße (tlw.) 5411 Eitelborn, 1. März 1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlage des' Lageplanes zur Veränderungssperre für den Bereich des BebauungsplanesWässer" der Ortsgemeinde Eitelborn (Verlängerung der Veränderungssperre gern. § 1/ Abs. 2 BBauG):

Der Lageplan, aus dem der Geltungsbereich der in dieser Aus­gabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Verlänge-J rung der Veränderungssperre vom 1. März 1983 für das Gebiet des BebauungsplanesWässer" ersichtlich und der nach § 1 c * e, | Satzung über die Verlängerung der Verände­rungssperre Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit vom 7. März 1983 bis 16. März 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt- im neuen Rathausgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 2, Monta­baur offen und kann von jedermann während der Dienststun