Montabaur 10/9/83
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HEiLIGENROTH:
JU-Ortsverband Heiligenroth JU-Wahlparty
Alle Mitglieder der Jungen Union und der CDU-Heiligenroth sind recht herzlich zur Wahlparty des JU-Ortsverbandes Heiligenroth für Sonntag, den 6. März.ab 19.00 Uhr nach Heiligenroth in das Gasthaus „Kneippmühle" eingeladen.
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Wahlparty des SPD-Ortsvereins
in der Vogelsanghalle in Heiligenroth.
Alle interessierten Mitglieder und Freunde der SPD sind hierzu herzlich eingeladen. Für Essen und Trinken ist gesorgt.
Beginn 17.30 Uhr.
Ein Fernsehgerät ist natürlich vorhanden.
Mandolinenverein ->
Hallo Bergfreunde
Am Mittwoch, 9.3.1983, 20.00 Uhr werden in der Gaststätte Neuroth Dias von unseren Fahrten nach Österreich und zwar aus den Jahren 1967 - Herr Wall, „Wilde 13", 1968 Silvretta und 1971 Silvretta gezeigt. Alle , die sich noch einmal sehen möchten, sind recht herzlich zu der Veranstaltung eingeladen. Der Eintritt ist selbstverständlich frei.
RUPPACH-GOLDHAUSEN TuS Ahrbach
FRAUENHANDBALLMANNSCHAFT Wie bereits angekündigt, beginnt die Handballabteilung am 9. März 1983 mit dem Training einer Damenmannschaft. Trainingszeiten mittwochs und freitags, 18.00 - 19.30 Uhr in der Turnhalle Ruppach-Goldhausen.
Interessierte junge Damen sind hierzu recht herzlich eingeladen.
AUGST
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn
Bekanntmachung der Aufhebung des Änderungsbeschlusses vom 8.12.1982 und Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 2.2.1983
Der Ortsgemeinderat hat am 8.12.1982 die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll" beschlossen.
Mit Beschluß vom 2.2.1983 wurde dieser Beschluß aufgehoben und durch folgenden Beschluß ersetzt:
„Ziffer 11.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan „Auf der Höll" erhält folgende Fassung:
a) Für den Bereich der Grundstücke südöstlich der „Nassauer Straße" (Flurstücke Nr. 411,412, 413/2, 413/1,414, 415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedungshöhe auf
■ max. 2 m und die hintere Mauernhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke ) auf max. 1 m ab natürlich vorhandenem Gelände festgesetzt.
b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen. Bezüglich der Höhe und der Abstände von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinland-Pfalz."
Der Aufhebungsbeschluß und der neue Änderungsbeschluß
wird hiermit gern. § 2 Abs, 6 und Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5411 Eitelborn, 28. Februar 1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung .
Bebauungsplanänderung „Auf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn
Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 2.2.1983 die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Höll" gern.
§ 2, Abs. 6 + 1 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Ziff. 11.3 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan erhält folgende Fassung:
,,a) Für den Bereich der Grundstücke südöstlich der „Nassauer Straße" (Flurstücke Nr. 41 1,, 412, 413/2, 413/1,
414, 415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedigungshöhe auf max. 2 m und die hintere Mauerhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke) auf max 1 m ab natürlich vorhandenem Gelände festgesetzt.
b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen.
Bezüglich der Höhe und der Abstände von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinlähd-Pfalz."
Die Neufestsetzung der Textfestsetzungen 11.3 zum Bebauungsplan sowie die Begründung zur Neufassung der Textfestsetzung( liegen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der £eit vom 14.3. bis 14.4.1983
jeweils während der Dienstzeit, montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7,30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Der Planbereich des Bebauungsplanes „Auf der Höll" wird im groben wie folgt umgrenzt:
im Norden: von den Flurstücken Nr. 154 (WEG), 214/1 tlw, (Weg) 127, 341/1 tlw. (Weg) 112;
im Osten: von den Flurstücken Nr. 344/1 (Weg), 348/1 tlw]
(Weg) 134/1,
im Süden: von den Flurstücken Nr. 135, 363/1 tlw, (Weg),
100, 375/1 tlw, (Weg) 358 (Weg), im Westen: von den Flurstücken Nr. 356 (Weg), 177 Weg 19, 15/1, 14 und der Helfensteinstraße (tlw.) 5411 Eitelborn, 1. März 1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlage des' Lageplanes zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Wässer" der Ortsgemeinde Eitelborn (Verlängerung der Veränderungssperre gern. § 1/ Abs. 2 BBauG):
Der Lageplan, aus dem der Geltungsbereich der in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Verlänge-J rung der Veränderungssperre vom 1. März 1983 für das Gebiet des Bebauungsplanes „Wässer" ersichtlich und der nach § 1 c * e, | Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit vom 7. März 1983 bis 16. März 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt- im neuen Rathausgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 2, Montabaur offen und kann von jedermann während der Dienststun

