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Montabaur 12 / 7 / 83

Geprobt wird im Rathaus, Sitzungssaal. Um vollzähliges Er­scheinen wird gebeten.

SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V.

Am kommenden Sonntag, dem 20.2.83, spielt unsere 1.Mann­schaft gegen Nomborn. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Görgeshausen.

Unsere B-Jugend spielt am kommenden Sonntag gegen Horres­sen II. Anstoß ist um 09.30 Uhr in Horressen.

NENTERSHAUSEN:

Der Schi-Club Nentershausen

fährt zum Skifahren vom 5.- 12.3.1983 ins Zillertal (Mayrhofen) Es sind noch einige Plätze frei. Nähere Auskunft bzw.'umgehen­de Anmeldung bei K.J. Weisser, Tel. 06485/8448.

Freiwillige Feuerwehr

Voranzeige Ausflug 1983

Die Frsiw. Feuerwehr plant für alle aktiven und passiven Mitglie­der am Samstag, dem 16. Juli 1983 eine Wanderung nach Wein­ähr. Anschließend findet in derGiebelhöll" einBunter Abend" statt Natürlich ist es auch möglich, den Bunten Abend mit dem Pkw anzufahren. Um im Lokal schon jetzt Plätze reser­vieren zu können, müssen wir dem Wirt die ungefähre Teilneh­merzahl melden. Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, melde sich bitte bis zum 1. März unverbindlich bei Wolfram Rubel, Tel. 770 oder Werner Rörig, Tel. 8686.

Für die endgültige Anmeldung geht später noch ein gesondertes Schreiben zu.

Die nächste Übung findet am Sonntag, dem 20.2.1983 um 9.30 Uhr statt.

DRK Nentershausen Jahreshauptversammlung 1983

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 18. Febr.

1983 um 20 Uhr in der alten Schule (DRK-Depot) Nentershau­sen statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Geschäftsbericht 82

3. Kassenbericht 82

4. Entlastung des Vorstandes

5. Haushaltsplan 83

6. Wünsche und Anträge

Wir bitten alle Mitglieder um Beachtung, da keine gesonderte Einladung mehr erfolgt.

Altkleidersammlung Frühjahr 1983

Die nächste Altkleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes findet am Samstag, dem 19. März 1983 statt.

Wenn Sie aber schon jetzt Altkleidersäcke benötigen bzw. ab­geben wollen, können Sie dies bei Walter Müller, Rheinstr. 16,

Tel. 06485/1329,5431 Nentershausen. Oder rufen Sie uns unter der obenstehenden Tel. Nr. an, wir holen Ihre Altkleider­säcke kostenlos ab.

Kindergarten Nentershausen

Die Kinder, die ab Sommer dieses Jahres den Kindergarten in Nentershausen besuchen sollen, müssen bis spätestens Ende Februar im Kindergarten vorangemeldet werden. Sollte das bis jetzt noch nicht geschehen sein, bitten wir die Eltern umgehend darum. Zu einem späteren Zeitpunkt wird an gleicher Stelle bekanntgegeben, welche Kinder einen Kindergartenplatz erhal­ten können.

N0MB0RN:

Obst- und Gartenbauverein

Sonntag, 20.2.1983,14.00 Uhr, GastwirtschaftZu den Linden Jahreshauptversammlung. Alle Mitglieder sind herzlich eingela­den.

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bun gesetz

I.UMLEGUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemäinderat von Daubach hat in seiner Sitzung 23.9.1982 beschlossen:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vm 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617) in Verbind mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegi ausschüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S. 78) wird für Baugebiet des BebauungsplanesIn den Gärten" in ci auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung Beckersgarten" ,Ober den Gärten" undIm Bäun feld" einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das : s gungsverfahren erhält die BezeichnungIn den Gärte«

Das Umlegungsgebiet liegt südwestlich des Ortskerns Daubach und wird im Norden von dem Gartenweg um der Schulstraße , im Osten von der Hauptstraße und « Waldstraße, im Süden von dem Feldweg Nr. 1704 um Westen von dem Graben Nr. 1657 begrenzt.

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Fli. der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besoi kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende C stücke:

Gemarkung Daubach: Grundbuchbezirk: Daubach

Flur 1:

Flurstücke:

7/2, 14/9, 15/6, 24/9, 25/4, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, - 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62/4, 125, 127,128, 129, 130, 131, 132, 133,134,135, 137/1, 1-> 140,141,142,143,144, 145,146, 147,148, 149,150 1! 152, 153, 154, 155, 156, 157,158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 1570/2, 1570/6, 1571/7, 1572, 1573/1, 1573/2. 1574, 1576, 1577/1, 1577/2, 1578/1, 1578/2, 1579,

Flur 7 »

Flurstücke: 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 4i 501, 502, 503, 504, 505, 506, 525/2, 525/3, 1658, 166

Flur 11:

Flurstücke: 733/5, 733/7, 733/8, 733/9, 733/10, 733/1 733/12, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742, 743, 745, 746, 747, 748, 1703/3, 1703/4.

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Err nung der den beteiligten Grundeigentümern an der Vert ; ; masse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Fläu ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeh- gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.

II. BETEILIGTE IM UMLEGUNGSVERFAHREN UND FORDERUNG ZUR ANMELDUNG VON RECHTEN Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligte "1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen < - stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen ode Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umleg' 1 biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grum'.-« 1 belastenden Recht,