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[tabaur 13/7/83

die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück be­lastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Be­friedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstück beschränkt.

je Ortsgemeinde Daubach je Verbandsgemeinde Montabaur

jinter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt jligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungs- thuß zugeht.

Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Um- igsplan ( § 66 Abs. 1 BBauG) erfolgen.

jhen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der igungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist Glaubhaftmachung seines Rechts setzen.

(fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zurGlaubhaft­jung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 (Gl.

te, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur jigung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen i Monat nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlus- si dem Umlegungsausschuß anzumelden.

1 \Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet, oder Uölauf der durch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist fiaft gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Ver­jüngen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn nlegungsausschuß dies bestimmt.

nhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das jeteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt., muß die Ing eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs a gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem feber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf t worden ist.

erfügungs- und veränderungssperre

|§ 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle- eschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit nlegungsplanes (§ 71 BBauG ) im Umlegungsgebiet nur [hriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

s

iGrundstück geteilt oder Verfügungen überein Grundstück Pdüber Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein- frungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Kht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grund- eks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

«bliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent-

fb wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke ^genommen werden,

i icht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigemde bauliche Flägen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Nagen vorgenommen werden,

pimigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder fndert werden.

1 die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh- | worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung L r ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- pränderungssperre nicht berührt.

[ORBEREITENDE MASSNAHMEN PMuftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 151 P z ür Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz fanden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Ver- IJunterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun- Tbmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszu-

V. AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDS­VERZEICHNIS

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in

der Zeit vom 26.2.1983 bis 28.3.1983 bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

RECHTSBEHBLFSBELEHRUNG

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß­nahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi­derspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kata­steramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Daubach schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

DieViderspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wi­derspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur; den 10. Februar 1983

Der Vorsitzende des Umlegungsauschusses

Siegel Simon, Vermessungsdirektor

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, 25. Februar 1983, um 19.30 Uhr im Bürgermeister­amt statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.1.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts­satzung für das Haushaltsjahr 1983

3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wett­bewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen zum BebauungsplanIm oberen Wiesengrund",

2. Bauabschnitt, im Rahmen der Bürgerbeteiligung gern.

§ 2 a Abs. 1 - 2 BBauG.

5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Richtli­nien zur Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen.

6. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Kath. Pfarrgemeinde auf Bezuschussung für Seniorennachmittage

2. Verschiedenes.

5431 Stahlhofen, 14.2.1983 Pehl, Ortsbürgermeister

DAUBACH:

MGVFrohsinn Daubach

Wie bereits angekündigt, wollen wir am Samstag, den 26.2.83 um 20 Uhr im Vereinslokal ..Zur Eulenstube" in Daubach uns noch einmal die beiden Fijjne von den Ausflügen des MGV Froh­sinns nach Rückholz und in das Berchtesgadener Land anschauen. Alle Teilnehmer dieser Fahrten sowie alle interessierten Freun­de sind hierzu recht herzlich eingeladan.

Ebenfalls möchten wir nochmals an die Anmeldungen zum dies­jährigen Ausflug vom 2. - 5.6.1983 nach Adelboden/Schweiz erinnern.

Wer sich noch nicht angemeldet hat und an der Fahrt teilneh­men will, möchte sich doch bitte umgehend beim I. Vorsitzen­den Alois Wittlich anmelden.

Über etwa anstehende Fragen zum diesjährigen Ausflug kön­nen wir beim Filmabend am 26.2.83 dann bereits schon gemein­sam sprechen.