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jll/lontabaur 11/7/83
[§ 22 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
Auf Grabstätten für Erdbeisetzungen gelten folgende Maßfestletzungen nach der Ansichtsfläche
auf Reihengrabstätten bis zu 0,80 qm Ansichtsfläche Lj au f einstelligen Wahlgrabstätten
bis zu 0,80 qm Ansichtsfläche auf zweistelligen Wahlgrabstätten bis zu 1,50 qm Ansichtsfläche
(I) auf mehr als zweistelligen
Wahlgrabstätten bis zu 2,00 qm Ansichtsfläche
auf Urnengrabstätten bis zu 0,25 qm Ansichtsfläche
hier sind nur liegende Grabplatten oder Kissensteine zulässig.
ktehende Grabmale müssen auf Einzelgrabstätten mindestens p2cm, auf Wahlgrabstätten mindestens 14 cm stark sein.
Liegende Grabmale dürfen in der Ansichtsfläche nicht größer als b,40qm sein. In Verbindung mit stehenden Grabmalen sind sie pur zulässig nach Absatz 4".
§2
fliese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Görgeshausen, 10. Februar 1983 flerz, Ortsbürgermeister
rlINWEIS:
dem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemOvom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert jlurch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 u. 476 wird kuf folgendes hingewiesen:
pine Verletzung der Bestimmungen über ) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 EemO) und
P) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des j)rtsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung jchriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbands- pmeindeverwaltung. Großer Markt 10, 5430 Montabaur, leitend gemacht worden ist. pörgeshausen, 14.2.1983 isgemeinde Görgeshausen |S) Herz, Ortsbürgermeister
Bildmaterial vom Bau der Löwensteinhalle
jom Bau der Löwensteinhalle möchte die Ortsgemeinde ein lotoalbum anlegen. Wer noch Bilder von dem früheren Gebäude, V Schule, Kirche, Lehrerwohnhaus, alte Schule, Rohbau der Jpuen Halle besitzt, sollte diese einmal der Ortsgemeinde leih- ® lse überlassen. Nach Anfertigung von Abzügen werden l ese zurückgegeben. Die Bürger werden gebeten, die Bilder Fim Ortsbürgermeister abzugeben.
F erz . Ortsbürgermeister
[ROSSHOLBACH:
Nder Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom
KiyB3
r geringe Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands- Feinde für den Bereich Großholbach vorgeschlagen
1 der anstehenden 2. Novellierung des Flächennutzungspla- [ß der Verbandsgemeinde wurde vom Ortsgemeinderat eine Uss age erbeten, ob auch für den Bereich Großholbach. Ände- lü? 6 " Vor 9 ese hen werden sollen.
[üereinstimmend gelangte der Rat zu der Aussage, daß ledig- p die Auweisung eines Kleingewerbebetriebes im Bereich gütlichen" zusätzlich erfolgen solle.
e Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren „Birkenweg"
füiächst nahm der Rat Stellung zu den von der Landwirt
Faftski
Ren.
ammer Rhld.Pf. vorgetragenen Bedenken zum Planver-
Entsprechend dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung wurde die Zurückweisung der geltendgemachten Bedenken beschlossen.
Daran anschließend wurde die Zustimmung zum vorgelegten Plan erklärt. Zum Abschluß des Verfahrens - was die Mitarbeit des Rates anbelangt, wurde der Satzungsbeschluß gefaßt.
Änderung der Hauptsatzung beschlossen Dem Rat wurde ein Entwurf einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vorgelegt. Der Entwurf - der vom Rat einstimmig gebilligt wurde, sieht die Änderung der Entschädigungsregelung für den Ortsbürgermeister vor.
Demnach soll künftig ein konkret festgelegter Entschädigungsbe trag ausgezahlt werden. Nach der bisherigen Regelung war die Höhe des jeweiligen Entschädigungssatzes der Entschädigungsverordnung für Gemeinden angepaßt.
Eine in jüngster Zeit vorgenommene Erhöhung des Entschädigungssatzes durch die Entschädigungsverordnung führte jedoch zu einer Steuerpflicht des Ortsbürgermeisters.
Um eine steuerliche Entlastung des Ortsbürgermeisters zu erreichen, dies bedeutet letztendlich auch eine geringfügige finanzielle Entlastung für die Gemeinde - wurde daher festgelegt, daß die monatliche Aufwandsentschädigung so pauschaliert wird, daß nach wie vor die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gegeben ist.
Beschlußfassungen über verschiedene Anschaffungen
Durch jeweils einstimmige Entscheidung wurde die Anschaffung von Gardinen im Gemeindehaus, ehern. Schule für den Sitzungsraum und das Büro sowie von Sitzkissen für die Bestuhlung in der Friedhofshalle beschlossen.
NENTERSHAUSEN Turnhalle eingeschränkt nutzbar
ln der Zeit vom 21.2.1983 bis 6.3.1983 ist die Turnhalle in Nentershausen wegen dringender Anstreicherarbeiten nur be- schräpkt nutzbar. Es wird um Beachtung gebeten.
Perne, Ortsbürgermeister
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GIROD:
Freiw. Feuerwehr Überprüfung von Feuerlöscher
Auf vielseitigen Wunsch hin, führt die Freiw. Feuerwehr Girod eine Überprüfung der Feuerlöscher aller interessierten Dorfbewohner durch.
Wir bitten die Feuerlöschar am Mittwoch, dem 23.2. in der Zeit zwischen 18.30 bis 19.30 Uhr im Gerätehaus abzugeben.
Am DoÜnerstag, dem 24.2. können dieselben, zur gleichen Zeit, überprüft abgeholt werden.
Der Festausschuß der Freiw. Feuerwehr Großholbach trifft sich am Sonntag, dem 20.2.83 um 10.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.
Freiw. Feuerwehr Großholbach
Auf Grund unseres Festes, 2. bis 4. Sept. 1983, laden wir alle Gründer der Freiw. Feuerwehr Großholbach am Freitag, dem 4.3.1983 um 20 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus ein.
GÖRGESHAUSEN:
CDU-Landtagskandidatin Ulla Schmidt spricht in Görgeshausen
Der CDU-Ortsverband Montabaur/Ost lädt Sie recht herzlich zu einer Wahlveransta'ltung mit der CDU-Landtagskandidatin Ulla Schmidt ein für Mittwoch, den 23.. Febr. 1983, 20.00 Uhr nach Görgeshausen in das Gasthaus Henrich.
MGV Concordia
Die nächste Gesangstunde des MGV Concordia ist bedingt durch die Fastnacht auf Freitag, 18.2.1983, 20.15 Uhr verlegt.

