Montabaur 10/7/83
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
5431 Görgeshausen, 21. Januar 1983 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.1.1983 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung,. von Beiträgen für die erstmalige Herstellung v,on Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 19.10.1978 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teilerschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben. Kostenspaltung
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Westerwaldstraße
(Parz. 45 u. 46) Lange Straße - Weg Nr. Fahrbahn, Straßenent- 2490 Wässerung, Beleuch
tung
Parkstraße Westerwaldstraße Fahrbahn, Straßen- Weg Nr. 2490 entwässerung, Be
leuchtung
Beide Straßen werden als Erschließungseinheit abgerechnet.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 15.7.1982.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
5431 Görgeshausen, 21. Januar 1983 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.) Herz, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Oftsgemeinderates Görgeshausen vom 9.2.1983
Haushaltssatzung 1983 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß wurde der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 1983 verabschiedet. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VE RWA LTUNGSH AUSH ALT Einnahmen/Ausgaben je 413.000,--DM
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahmen/Ausgaben je 551.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 406.000,- DM festgesetzt (367.000,-- DM für Umschuldungen / 39.000,- DM Neuverschuldung).
Die Steuersätze werden gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben und wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. HUNDESTEUER
für den 1. Hund 36,-- DM
für den 2. Hund 54,-- DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM
Dem 'vorgelegten Haushaltsplan war ein Vorbericht über die
Haushaltssituation der Gemeinde beigelegt. Die wesentlichsten Angaben sind nachstehend auf geführt:
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand zeichnet sich für das Haushaltsjahr 1982 ab, daß von der veranschlagten Kreditermächtigung von 238.000,- DM in voller Höhe Gebrauch gern: werden muß. Dies bedeutet für 1982 eine Neuverschuldung von 182.000,- DM . Durch Verzögerungen bei der Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet „Im Strichen" ist eine Vereinnahmung für 1982 nicht möglich, so daß hierdurch der Haushalt mit einem Fehlbetrag von rd. 132.000,- DM abschließen wird. Für 1983 ist zunächst festzustellen, daß sichdi Volumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig reduziert (um 1.000,- DM) auf 413.000,- DM, Weit aus deutlicher verschlechtert sich jedoch der Ansatz zur Zuführung zum Vermögenshaushalt. Während 1982 noch 40.000,- DM zugeführt werden konnten, wird nach dem Planungsstand für 1983 nur noch eine Zuführung von 24.000,- D| möglich sein.
Auch die Entwicklung bei der freien Finanzspitze ist rückläufig Für 1983 beläuft sich diese nur noch auf Ü 6.000,-- DM. Auch füf die Jahre 1984 bis 1986 wird sich dies voraussichtlid nicht zum Positiven wenden.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigert sich gegeniitxj dem Vorjahr um 58.000,- DM auf nunmehr 551.000,- DM. i Wenn man jedoch bedenkt, daß für die Umschuldung (Ablö] sung eines bestehenden Kreditvertrages durch einen neuen Kn dit zur Erreichung besserer Kreditkonditionen) >ein Betrag j von 367.000,- DM für die Abwicklung des voraussichtlichen! Soll-Fehlbetrages 1982 ein Betrag von 132.000,- DM und für die ordentlichen Tilgungsleistungen rd. 18.000,- DM angesetn sind, so bleiben für investive Ausgaben lediglich noch 30.000,] DM. Diese Summe soll für die Herrichtung von Außenanlagenj an der Löwensteinhalle (20.000,- DM) und für den Ausbau j des Einganges zum alten Friedhofsteil verwendet werden. I
Die Einnahmenseite des Vermögenshaushates beinhaltet Er-1 Schließungsbeiträge aus dem Baugebiet „Im Strichen" (ca. I 121.000,- DM), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt | (24.000,- DM) eine Neuverschuldung von 39.000,- DM und | den Umschuldungsbetrag von 367.000,- DM. I
Im. Zusammenhang mit dem in der Haushaltssatzung festgej setzten Ansatz für Umschuldungen stand die Bekanntgabe«! Eilentscheidung unter Tagesordnungspunkt 3 in der öffentlil chen Sitzung. Hier teilte der Ortsbürgermeister mit,daß er i*J Benehmen mit den Ortsbeigeordneten eine Eilentscheidung 1 zur Umschuldung eines Darlehens getroffen hat. Diese Elen® Scheidung war angezeigt, wegen der sich derzeit auf dem Kr® markt positiv abzeichnenden Entwicklung. So konnte ein Kl vertrag der 'vor ca. einem Jahr abgeschlossen wurde, durch I eine neue Darlehensaufnahme abgelöst werden. Die neu aus® handelten Kreditkonditionen lagen um fast 50 % unter deftfl des Vorjahres. I
Öffentliche Bekanntmachung I
Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der I Satzung über das Friedhofs • und Bestattungswesen vom I 10. Februar 1983 I
Der Ortsgemeinderat hat am 12. Jan. 1983 aufgrund des § I 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) v> I 1.4.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz ■ vom 22.12.1982 - GVBI. S 463 und 476 folgende Satzung fl beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen ■ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisverwaltung des ■ Westerwaldkreises vom 8. Februar 1983 hiermit öffentlich ■ bekanntgemacht wird: I
§ 1 I
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom zuletzt geändert durch Satzung vom 20.10.1980 wird wie geändert:
Betriebe 220 v.H.
240 v.H.
280 v.H.

