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Montabaur 9/7/83
|)ie KATH. KIRCHENGEMEINDE WELSCHNEUDORF bietet für Erwachsene und ältere Jugendliche ein Seminar an. L sollst nicht tötend5. Gebot)
L r 1. Abend findet statt am Donnerstag, 24.2.83, 20 Uhr im »anheim.
tirchenreinigung
fei der Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert ist die Kirchenreini- ling neu zu vergeben.
pteressenten mögen sich bitte umgehend beim Pfarramt,
>1.02608/306 oder bei Herrn Jakob Spitzhorn, Tel. 277 , helden.
lELSCHNEUDORF:
|GV „Eintracht“ Welschneudorf
|e nächste Singstunde des MGV „Eintracht" Welsehneudorf tarn Freitag, dem 18.2.83 und beginnt um 19.00 Uhr. Um (llzähliges Erscheinen wird gebeten.
leffen der Ortsvereine Welschneudorf i Samstag, dem 19. Februar 1983 treffen sich um 20.00 Uhr |m Lindenwirt die Vorstände des;
SV „Eintracht", *
ortvereines 1920" '
fchnenvereins, fi-Clubs,
i Freiw. Feuerwehr,
! Pfarrgemeinderates,
|d der Gemeinderat.
i Aussprache dient der Klärung anstehender Fragen und der Jordination der Vereinstermine. Um vollzähliges Erscheinen r Vereinsvorstände und des Gemeinderates wird gebeten.
bststunden des Ortsbürgermeisters psofort finden die Dienststunden des Ortsbürgermeisters ler donnerstags in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr statt.
pioren-Gymnastik in Welschneudorf i Montag, dem 21.2.83,15.00 Uhr ist wieder Senioren- Imnastik. Es sind alle recht herzlich eingeladen.
|r Pfarrgemeinderat.
Dinarreihe
124.2.1983 um 20.00 Uhr beginnt im Pfarrheim eine Dinarreihe über das Thema „Du sollst nicht töten", pressierte Erwachsene und ältere Jugendliche sind herzlich Tfiladen. f weiteren Termine sind Innerstag, 17.3.83 und Donnerstag, 24.3.83.
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JOD:
entliehe Bekanntmachung
f nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Bnstag, 22. Februar 1983,19.30 Uhr in der Schule statt.
IGESORDNUNG FEENTüCHE SITZUNG:
jGenehmigung der Sitzungsniederschrift vom 1.2.1983 freute Beratung und Beschlußfassung über die Änderung T e ® Bebauungsplanes „Kleinholbach"
J' Zustimmungsbeschluß, 2. Offenlegungsbeschluß IVßrschiedenes.
^NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
pfundstücksangelegenheit
Vwschiedenes.
P Girod, 14.2.1983
r ’ Glrtsbürgermeister
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 1.2.1983
9
Änderungen zum Bebauungsplan „Qbar der Kirch" beschlossen
Einstimmig wurde vom Rat beschlossen, die Textfestsetzung Nr. 3 zum Bebauungsplan „Ober der Kirch" („Nichtüberbaubare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten") ersatzlos aufzuheben.
Weiterhin wurde der Verzicht auf die Bürgerbeteiligung erklärt, da sich die vorgenannte Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Darüber hinaus wurde die Offenlage der Änderungsunterlagen gern. § 2a Äbs. 6 BBauG beschlossen. Die Entscheidung des Rates zur Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" wurde damit begründet, daß durch Streichung der genannten Textstelle eine bessere Ausnutzbarkeit der Grundstücke im Bebauungsplanbereich ermöglicht wird. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde bereits hinsichtlich der Zulässigkeit von Garagen und Nebengebäuden eine Bebauungsplanänderung vorgenommen.
Durch Streichung der Textziffer 3 wird es nunmehr möglich sein, Garagen und Nebengebäude auch - unter Beachtung der Vorschriften der Landesbauordnung - außerhalb der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten.
Satzung über Gemeindebullenhaltung geändert
Nachdem der Rat in einer vorangegangenen Sitzung die Erhöhung des Deckgeldes auf 20,- DM beschlossen hatte, wurde nunmehr zum Vollzug dieses Beschlusses die Änderungssatzung beschlossen. Die Satzung wird nach Abschluß des formellen Verfahrens öffentlich bekanntgemacht und soll rückwirkend ab 1.1.1983 in Kraft treten.
Straßennamen im Neubaugebiet „Bornstück“ und „Kappesfeld“ vergeben
Vom Rat wurde eine Aussage erbeten, wie die im Neubaugebiet „3ornstück " und „KappeSfeld" verlaufenden Straßenzüge benannt werden sollen. Einstimmig wurde festgelegt, daß die Straßenzüge die Bezeichnung bereits vorhandener Straßen erhalten sollen. So wird der Straßenzug verlaufend von dem bisherigen Teilstück Bornstraße bis zur Einmündung in die L 314 die Bezeichnung „Bornstraße" erhalten. Die in diesen Straßenzug einmündenden Stichstraßen erhalten die gleiche Bezeichnung. Der Verlauf der Straße von der Neustraße bis in den Einmündungsbereich der neu benannten Bornstraße erhält die Bezeichnung „Ringstraße". Die gleiche Bezeichnung erhält ein von der Ringstraße abzweigender Straßenzug, der in einem Wendehammer endet.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Westerwald- und Parkstraße und Weg,Nr. 15 in Görgeshausen.
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 12.1.
1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Westerwaldstr.
(Parz. 45 und 46) Lange Straße - Weg Nr. 2490 Parkstraße Westerwaldstraße - Weg Nr. 2490
Diese beiden Straßen werden als Erschließungseinheit abgerechnet.
Weg Nr. 15 Lange Straße - Westerwaldstraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.7.1982.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- AdenaUer Platz 2, Zimmer 202. 5430 Montabaur,

