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Montabaur - 23 - 6/83

Westerburg

Kulturamt

! -oo.G.2063 K.A. -

| Veröffentlichung für die Gemeinden Welschneudorf,

I (Girod, Großholbach) Oberelbert Öffentliche Bekanntmachung

Indem Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf, Girod, Großholbach und Oberelbert liegen die abgeschlossenen und geprüften Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1982 in der Zeit vom 14. Febr. bis einschl. 28. Febr. 1983 zur Einsicht­nahme für die Beteiligten wie folgt offen: a) für die Verfahren Welschneudorf, Girod und Oberelbert beim jeweiligen Kassenverwalter,

[ b) für das Verfahren Großholbach beim Ortsbürgermeister von Großholbach.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrech- ! nung 1982 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg,

| Jahnstraße 5, 5438 Westerburg, vorgebracht werden.

Der Kulturamtsvorsteher: Herz

NIEDERELBERT öffentliche Bekantmachung Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuß -

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Niederelbert hat am 1. Februar 1983 für das Umlegungsgebiet "Hostigfeldchen", Gemarkung Niederelbert, die Unanfechtbarkeit des Umlegungs­planes beschlossen.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt­gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 12. Februar 1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke I ein. Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungstermin wünscht, j in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich angezeigt werden [ sollen, bitten wir dies bis zum 25. Februar 1983 bei dem Katasteramt in Montabaur anzuzeigen.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska- | tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan ! wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeich­nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungs- Pflichtige bis einschließlich 25. Febr. 1983 auf das Konto der j Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 j 57 052 805 bei der Nassauischen Sparkasse Montabaur Un ter Angabe: BU "Hostigfeldchen" den fälligen Betrag ein­zahlt oder mit der Ortsgemeinde Niederelbert Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.

. REC HTSBEHELFSBELEHRUNG | Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats ' Bekanntgebe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- I t^ rUC ^ '** * 3e ' d em Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,

|5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses , r Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder zur Niederschrift e 'nzu legen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) Ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Niederelbert, den 4. Februar 1983

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Simon, Vermessungsdirektor

OBERELBERT

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Donrterstag, 17. Februar 1983,19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG: I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Kostenanteil der Ortsgemeinde im Rahmen des Dorferneuerungspro­grammes

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 1983 sowie das Investitionspro­gramm für die Jahre 1982 -1986

4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gartenlagen im Bereich "Niederfeld" und "Flürchen"

5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982

6. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanände­rung "Festerling"

hier: Änderung der Firstrichtung und der Dachneigung

1. Zustimmungsbeschluß

2. Satzungsbeschluß

7. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

8. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beitragsangelegenheiten

2. Verschiedenes

HINWEIS:

Die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder ist für die Beschluß­fähigkeit zu den TOP I /3 - /8 ohne Bedeutung, da der Orts­gemeinderat wegen Beschlußfähigkeit in der Sitzung am 28.1.1983 zum 2. Male zur Verhandlung über denselben Be- ratungsgegenstand eingeladen wird.

5431 Oberelbert, 8.2.83 Weyand, Ortsbürgermeister

WELSCHNEUDORF Rosenmontagszug in Welschneudorf!

Am Rosenmontag, ab 14.00 Uhr bewegt sich der Fastnachts­zug durch die Straßen von Welschneudorf.

Liebe Welschneudorfer, schmückt Eure Häuser und gebt damit dem Rosenmontagszug den entsprechenden Rahmen.

Liebe Lieser dieses Wochenblattes, kommt nach Welschneudorf und feiert mit uns Fastnacht.

Ab 11.30 Uhr steht vor "Beste" eine Gulaschkanone. Der Reinerlös fließt dem Rosenmontagszug zu.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Maskenball in Welschneudorf

Samstag, 12.2.1983, 20.11 Uhr im Gasthaus "Zum Hannes", Montag, 14.2.1983, anschließend an den Rosenmontagszug und um 20.11 Uhr im Gasthaus Westerwälder Hof.

Hierzu laden recht herzlich die Freiwillige Feuerwehr, der < MGV und der Sportverein ein.

Sonntag, 13.2.1983,15.00 Uhr großes Kinderkostümfest im Gasthaus "Zum Hannes". Verbunden hiermit ist eine Verlosung und Prämierung der schönsten Masken.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister