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Montabaur - 24 - 6/83

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Der CDU-Gemeindeverband Montabaur

veranstaltet am 26.2.1983, ab 15.00 Uhr in der Vogelsang­halle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm.

Hierzu laden.wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 18.2.1983 an:

Frau Anne Mertin, Oberelbert, Südstr. 26, Tel. 02608/372. Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.

NIEDERELBERT

Treffen der Kirmesgeselischaft 1981 Niederelbert

Die Kirmesgesellschaft 1981 (Jahrgang 1962/63) trifft sich am Freitag, dem 18.2.1983, um 20.00 Uhr in der Gastwirt­schaft Keul. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters fallen am Montag,

dem 14.2.1983aus. ...... ...

Hubinger, Ortsburgermeister

ASV Niederelbert e.V.

Nachdem die Mannschaft von Schüperstadt mit 22 zu 18 Punkten besiegt wurde, findet der nächste Kampf voraussicht­lich am 19.2.1983 in Mainz gegen Mainz 88 statt. Einzelheiten über Zeit und Mitfahrgelegenheit werden noch bekanntgegeben

MGV "Hoffnung" Niederelbert

Am kommenden Freitag fällt die Gesangstunde aus. Die Sänger treffen sich jedoch am Samstag, dem 12.2.1983, um 10.30 Uhr im Vereinslokal.

Vereinsring

Großer Maskenball in Niederelbert am Samstag, dem 12. Febr. 1983, um 20.00 Uhr im Saalbau Keul. Es spielt zum Tanz: "Musikverein Heiligenroth".

Veranstalter, Vereinsring Niederelbert.

Einkehrtag der Frauen

Wir halten unseren Einkehrtag in diesem Jahr in Schönstatt, am Montag, dem 14. März 83, Abfahrt 13.00 Uhr. Unkostenbeitrag: Fahrt und Kaffee DM 12,--. Bitte bei Anmeldung entrichten.

Wir bitten wegen der Busbestellung um umgehende Anmeldung bei Leni Nink und Gertrud Schaaf.

Alle Frauen sind herzlich eingeladen.

WELSCHNEUDORF

MITGLIEDERTREFF

Die katholische Jugendgruppe trifft sich am Sonntag, 13.2.1983, um 16.00 Uhr in der Mariothstraße 16.

GELBACHHOHEN

DAUBACH

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1983 vom 2.2.1983

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde

vom 25.1.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

265.000, - DM

in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT

265.000,- DM

in der Einnahme auf

186.000,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

186.000,- DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-

mächtigungen auf

0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 36,-- DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Daubach wird hiermit erteilt:

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, den 25. Januar 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az.: 029/901-10 (L.S.) i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1983 bis 25.2.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110 öffenltich aus.

Daubach, den 2.2.1983 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (L.S.) Frink, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen ' des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründe 11 können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geän­dert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge- meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1»' 11 (GVBI. S. 770).