Montabaur - 24 - 6/83
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Der CDU-Gemeindeverband Montabaur
veranstaltet am 26.2.1983, ab 15.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm.
Hierzu laden.wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 18.2.1983 an:
Frau Anne Mertin, Oberelbert, Südstr. 26, Tel. 02608/372. Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.
NIEDERELBERT
Treffen der Kirmesgeselischaft 1981 Niederelbert
Die Kirmesgesellschaft 1981 (Jahrgang 1962/63) trifft sich am Freitag, dem 18.2.1983, um 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Keul. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters fallen am Montag,
dem 14.2.1983aus. ...... ...
Hubinger, Ortsburgermeister
ASV Niederelbert e.V.
Nachdem die Mannschaft von Schüperstadt mit 22 zu 18 Punkten besiegt wurde, findet der nächste Kampf voraussichtlich am 19.2.1983 in Mainz gegen Mainz 88 statt. Einzelheiten über Zeit und Mitfahrgelegenheit werden noch bekanntgegeben
MGV "Hoffnung" Niederelbert
Am kommenden Freitag fällt die Gesangstunde aus. Die Sänger treffen sich jedoch am Samstag, dem 12.2.1983, um 10.30 Uhr im Vereinslokal.
Vereinsring
Großer Maskenball in Niederelbert am Samstag, dem 12. Febr. 1983, um 20.00 Uhr im Saalbau Keul. Es spielt zum Tanz: "Musikverein Heiligenroth".
Veranstalter, Vereinsring Niederelbert.
Einkehrtag der Frauen
Wir halten unseren Einkehrtag in diesem Jahr in Schönstatt, am Montag, dem 14. März 83, Abfahrt 13.00 Uhr. Unkostenbeitrag: Fahrt und Kaffee DM 12,--. Bitte bei Anmeldung entrichten.
Wir bitten wegen der Busbestellung um umgehende Anmeldung bei Leni Nink und Gertrud Schaaf.
Alle Frauen sind herzlich eingeladen.
WELSCHNEUDORF
MITGLIEDERTREFF
Die katholische Jugendgruppe trifft sich am Sonntag, 13.2.1983, um 16.00 Uhr in der Mariothstraße 16.
GELBACHHOHEN
DAUBACH
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1983 vom 2.2.1983
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde
vom 25.1.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf
265.000, - DM
in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT
265.000,- DM
in der Einnahme auf
186.000,- DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
186.000,- DM
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,-- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
mächtigungen auf
0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 36,-- DM
für jeden weiteren Hund 48,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach wird hiermit erteilt:
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital ■ Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, den 25. Januar 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az.: 029/901-10 (L.S.) i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1983 bis 25.2.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110 öffenltich aus.
Daubach, den 2.2.1983 Ortsgemeindeverwaltung Daubach (L.S.) Frink, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen ' des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründe 11 können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Daubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge- meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1»' 11 (GVBI. S. 770).

