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Montabaur 10/6/83

bedeuten, daß die Mitglieder des Verbandsgemeinderates die Möglichkeit hätten, einen Bürgermeister für die Stadt zu wählen, der nicht dem Willen des Stadtrates entspreche. Ratsmitglied Schweizer führte weiter aus, die CDU-Fraktionen von Verbands­gemeinderat und Stadtrat hätten die Möglichkeit, die übrigen Fraktionen zu überstimmen. Ratsmitglieid Schweizer betonte, die Entscheidung, die Personalunion aufzukündigen, sei nicht gegen den zukünftigen Bürgermeister gerichtet. Es gehe der FWG-Fraktion lediglich darum, sicherzustellen, daß der Stadtrat selbst den Bürgermeister für die Stadt Montabaur wählen könne. Betont wurde von FWG-Sprecher Schweizer, daß es bei der Kün­digung der Personalunion nicht um finanzielle Aspekte gehe.

Denn nach dem Vertrag zwischen Stadt und Verbandgemeinde über die Personalunion erstattet die Stadt der Verbandsgemeinde den Betrag, der für einen ehrenamtlichen Bürgermeister aufzu­wenden wäre.

Ratsmitglied Widner (SPD) stellte für seine Fraktion klar, daß sie ebenfalls - entsprechend ihrem Antrag - für eine Kündigung der Personalunion ist. Die SPD-Fraktion sehe in der Kündigung den besten Weg, auf die Auswahl des Bürgermeisters entschei­denden Einfluß nehmen zu können. Die SPD-Fraktion erkenne aber den guten Willen des Verbandsgemeinderates an und be­grüße ausdrücklich die Entscheidung des Verbandsgemeinderates, die Fraktionsvorsitzenden der Stadt in den Wahlvorbereitungs­ausschuß auch zu beteiligen, wenn die Personalunion durch den Stadtrat aufgekündigt werde.

Die SPD-Fraktion sei auch bereit, einen CDU-Kandidaten zum Bürgermeister von Montabaur zu wählen. Schließlich halte die SPD-Fraktion die erneute Vereinbarung einer Personalunion, also die hauptamtliche Bestellung eines Bürgermeisters der Stadt, der gleichzeitig Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist, für sinnvoll. Durch die Kündigung der Personalunion wolle man aber erreichen - so Ratsmitglied Wiener -, daß die Stadt Einfluß auf die Auswahl des Bürgermeisters nehmen kann. Es solle gewähr­leistet werden, daß auch die Stadt zwischen mehreren CDU- Kandidaten wählen könne.

Für die CDU-Fraktion führte deren Sprecher, Albert Kram, aus, man sei gegen die Kündigung der Personalunion. Dabei gehe es nicht um parteitaktische Gründe, sondern man sehe in der Bei­behaltung der Personalunion gerade den Weg, die Interessen der Bürger der Stadt bei der Auswahl des Bürgermeisters zu ver­treten. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist die Mitwirkungs­möglichkeit der Stadt bei Fortbestand der Personalunion größer als bei Kündigung.

Die CDU-Fraktion sei dagegen, durch die Kündigung der Personal­union gegenüber der Verbandsgemeinde Mißtrauen zu bekunden. Stadt und Verbandsgemeinde säßen - so Ratsmitglied Kram - in einem Boot. In dieser Situation, wo es auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt und Verbandsgemeinde ankom­me, solle man das Klima nicht durch die Kündigung der Personal­union unnötig belasten. Selbst wenn sich die Befürchtungen, daß die Stadt an der Personalauswahl nicht angemessen be­teiligt werde, bewahrheiteten, woran er nicht glaube, sei es

möglich, die Vereinbarung über die Personalunion immer noch später zu kündigen.

Die CDU-Fraktion könne sich einen ehrenamtlichen Bürgermei­ster für eine Stadt wie Montabaur nicht vorstellen. Dieser sei sicher überfordert, die anstehenden Aufgaben neben seinem Hauptberuf zu erledigen.

Für die FDP erklärte Ratsmitglied Erich Marx, er sei für die Fortgeltung der Personalunion. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister sei mit der Verwaltung der Geschäfte der Stadt überfordert. Montabaur habe an seiner Spitze einen Profi nötig und keinen Amateur. Ein Grund für die Beibehaltung der Personalunion sei für ihn auch, das gute Klima in der Verbandsgemeinde zwischen Stadt und Ortsgemeinden zu erhalten. Dies sei am besten durch eine Personalunion möglich.

Der Stadtrat beschloß sodann mehrheitlich (14 Ja-Stimmen,

11 Nein-Stimmen) den § 10 der Hauptsatzung, der die gemein­same Bestellung des Bürgermeisters von Verbandsgemeinde

und Stadt in Personalunion regelt, zu streichen. Anschließend wurden die Anträge von SPD- und FWG-Frak­tion, die Personalunion aufzukündigen, zur Abstimmung gestellt.

Die Anträge wurden mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 11 Nein­stimmen) angenommen.

Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters

Nachdem der Stadtrat mehrheitlich beschlossen hatte, die Ver einbarung über die Personalunion aufzukündigen, konnte nur j noch die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der V gemeinde ausgeschrieben werden. Andererseits standen aber di Absichtserklärungen von CDU und SPD-Fraktion im Rat,zu) gegebener Zeit erneut eine Personalunion zu vereinbaren. Außerdem hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, auch im Falle der Kündigung der Personalunion die Fraktion} Vorsitzenden der Stadt an der Wahlvorbereitungskommission j zu beteiligen und in die Stellenausschreibung die Aussage auf ] zunehmen, daß eine Personalunion angestrebt wird und von dem Bewerber erwartet wird, daß er im Falle einer Erneueren! der Personalunion auch bereit ist, die Stelle des hauptamt­lichen Bürgermeisters der Stadt zu übernehmen.

Da die Festlegung der Ausschreibungsbedingungen Sache desj Stadtrates (und nicht der Verwaltung) ist, beschloß der Stadtrj

Der Stadtrat nimmt den Text der Ausschreibung der Stelledej hauptamtlichen Bürgermeisters in der vorgelegten Formzu­stimmend zur Kenntnis und erklärt sein Einverständnis zur 1 Aussage in der Stellenbeschreibung, daß die Fortsetzung der ] Personalunion angestrebt und von dem Bewerber die Bereit ! schaft erwartet wird, bei Vereinbarung einer neuen Personal- 1 ^ Union auch die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der j Stadt zu übernehmen.

Die FWG-Fraktion hatte zuvor beantragt, aus der Stellenaus­schreibung den Satz zu streichen, daß die Fortsetzung der F sonalunion künftig angestrebt wird. Die übrigen Fraktionen] erklärten hingegen ausdrücklich, daß sie diesen Satz in der Stellenausschreibung akzeptierten und wünschten. Der o.g. Beschluß wurde vom Stadtrat mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen) gefaßt, nachdem der Antrag der FWG- Fraktion mit gleicher Mehrheit abgelehnt wurde.

BEKANNTGABE DER EILENTSCHEIDUNG ÜBER EINE ] DARLEHENSUMSCHULDUNG Der Stadtrat nahm zustimmend zur Kenntnis, daß die Beiger neten im Wege der Eilentscheidung einen Kredit in Höhe von 440.435,- DM zu einem Zinssatz von 6,28 % bei ZinsfestJ Schreibung auf 1 Jahr aufgenomrnen habe. Es handelt sich d<T um eine Umschuldung, die vorgenommen wurde, um besserefl Konditionen zu erzielen. Der bisherige Zinssatz betrug 10,32«

1.NACHTRAGSPLAN ZUM HAUUNGS- UND KULTURPI 1982/83

Einstimmig wurde vom Stadtrat der 1. Nachtragsplan zum K turplan 1983, der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.492,- DM vorsah, genehmigt. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben durch Mehr-] einnahmen aus Holzverkäufen und Einsparungen im Bereich des Forsthaushaltes erfolgen soll. Nach den Ausführungende I. Beigeordneten Dr. Hütte sind Schäden am LärmschutzwaW in Eschelbach entlang der Autobahn aufgetreten. Vondennelj gesetzten Pflanzen sind viele vertrocknet, die nun ausgewed* werden müssen. Dadurch entstehen die o.g. Haushaltsüberscht tungem

HAUSHALTSÜBERSCHREITUNGEN FÜR DEN HAUSHM DES HOSPITALFONDS 1981 GENEHMIGT Einstimmig erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zu Häusl* Überschreitungen in Höhe von insgesamt 52.366,05 DM für den Haushalt des Hospitalfonds. Die Haushaltsüberschreitu^ sind zum Teil auf früher gefaßte Entscheidungen . des Stad« 1 ' tes, aber auch auf tatsächliche Kostenentwicklungen, zurück' zuführen.

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