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Aufnahme von Darlehen für umschuldungs-
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Ber Stadtrat beschloß, zur Umschuldung zinsungünstiger Dar- Lhen Kommunalkredite in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. DM ufzunehmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der ' Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Kondi- lonen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werfen.
ERKÜRZUNG DER SPERRZEIT FÜR ZWEI BARBETRIEBE MONTABAUR
|er Stadtrat erteilte seine Zustimmung zur Hinausschiebung r Polizeistunde bis 3.00 Uhr für zwei Barbetriebe in Monta- ur. Die Verkürzung der Sperrzeit wurde auf 1 Jahr befristet
EBAUUNGSPLAN„HIMMELFELD I" GEÄNDERT Jinstimmig wurde vom Stadtrat beschlossen, die Bedenken nes Grundstückseigentümers im Bereich des Bebauungsplanes immelfeld I" zurückzuweisen. Am 21.10.82 hatte der Stadtbeschlossen, den Bebauungsplan „Himmelfeld I" für den Be- ich eines Grundstückes zu ändern und zwar wurde die über- ubare Fläche im nördlichen Bereich erweitert, jedoch in glei- ,em Umfang an der Südseite des Grundstückes verringert. Dagen hat ein anderer Grundstückseigentümer im dortigen Be- ich Bedenken angemeldet und vorgetragen, der Eigentümer is Grundstückes, für das der Bebauungsplan geändert wurde, le sich ebenso wie die übrigen Bauherrn des gesamten raßenzuges an die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebau- gsplanes halten. Der Stadtrat war der Ajffassung, daß der chwerdeführende Nachbar durch die seinerzeit beschlossene iderung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt wird. Nach- Bm die Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes rückgewiesen worden waren, beschloß der Stadtrat einstim- lig, die Änderung des Bebauungsplanes gern. § 10 als Satzung.
EBAUUNGSPLANÄNDERUNG „HORRESSER BERG"
1 25.11.1982 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungs- an „Horresser Berg" so zu ändern, daß die entlang der L J2, K 150 und K 151 sowie im Bereich der Straße „Am Gruben- lld" ausgewiesenen Grünstreifen verringert werden. Im Rahmen pses Änderungsverfahrens hatte die Kreisverwaltung als Träger ffentlicher Belange angeregt, den Grünordnungsplan dem geän- Irten Bebauungsplan anzupassen. Dieser Anregung - so beschloß lder Stadtrat - soll gefolgt werden. Anschließend erklärte der pdtrat seine Zustimmung zum vorgelegten Änderungsplan I dem geänderten Grünordnungsplan und beschloß, die Bebau- gsplanänderung zusammen mit der Begründung und dem (änderten Grünordnungsplan gern. § 2a Abs. 6 BBauG offen-
! der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 7.2.1983
^eigenes Haus, Humbachstraße 1, zum Verkauf anbieten
ireits in einer vorgegangenen Ausschußsitzung wurde die Äußerung des im Eigentum der Stadt stehenden Hauses, jJmbachstr. 1 beschlossen. Inzwischen hatte ein Kauf Interessent 1 Angebot zum Ankauf dieses Hauses vorgelegt.
(der von dem Interessenten gebotene Kaufpreis unter dem Ina Katasteramt ermittelten Schätzwert lag, stimmte der Haupt- |d Finanzausschuß einer Veräußerung des Hauses nicht zu. Verwaltung wurde beauftragt, eine erneute Ausschreibung n Verkauf dieses Hauses durchzuführen.
F den Verhandlungen mit weiteren Kaufinteressenten soll deut- , gemacht werden, daß ein Verkauf unter dem Schätzwert “0.000,- DM) nicht in Betracht kommq.
Mn für Bürgerversammlung in der Stadt Montabaur gelegt
-^Termin für die diesjährige Bürgerversammlung wurde auf 'J roc h, 16.3.83, 20.00 Uhr festgelegt.
J® Versammlung soll im Haus Mons Tabor durchgeführt werden.
, auungspläne, Satzungen etc. werden bereits ab 19.00 Uhr
p’rcngelegt.
Ansprechpartner der Bürger sollen neben den Beigeordneten der Stadt je ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Ratsmitglieder sein.
Neuauflage des Stadtplanes und des Stadtprospektes
Da die bisherigen Stadtpläne sowie die Prospekte der Stadt aufgebraucht sind, wurde vom Ausschuß die Entscheidung erbeten, ob diese Werbemittel in der bisherigen Form neu aufgelegt werden sollen.
Zur Neuauflage des Stadtplanes erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Plan zu überarbeiten und die Finanzierung weitgehendst durch Anzeigenwerbung sicherzustellen (Neuauflage 10.000 Exemplare)
Das Stadtprospekt soll hingegen ohne Anzeigenwerbung in einer Auflage von 20.000 Stück neu gedruckt werden.
Hierbei soll die bisherige Form grundsätzlich beibehalten werden. Lediglich einige Fotografien sollen durch neue Aufnahmen ersetzt werden.
Zuschußgewährung an den TuS Montabaur
Bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1983 wurde vom Rat mehrheitlich der Bereitstellung von DM 2.000,- als Zuschuß für den TuS Montabaur zum Ankauf eines Kleinbusses zugestimmt.
In der Sitzung am 7.2.1983 wurde vom Ausschuß nunmehr die Auszahlung an den TuS für die Anschaffung des Busses mehr heitlich beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1983 vom 2. Februar 1983
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28. Januar 1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VE RWA LTUN GSH AUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
10.805.000,- DM 10.805.000,- DM
13.521.600,-DM 13.521.600,-DM
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 6.925.400,--DM
(davon Umschuldungen) ( 6.500.000,-- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 511.000,-- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werderffür das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und
Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb
des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 60,- DM
220 v.H. 270 v.H.

