Montabaur 10/3/83
mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o bis 16.oo Uhr und dienstags von 7.3o - 12.3o und I6.00 - 18.3o Uhr sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Der Planbereich des Bebauungsplanes "Auf der Höll" wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden:
von den Flurstücken Nr. 154 (Weg), 214/1 tlw., (Weg), 127,
341/1 tlw. (Weg), 112;
)
im Osten:
von den Flurstücken Nr. 344/1 (Weg), 348/1 tlw. (Weg),
134/1; im Süden:
von den Flurstücken Nr. 135,363/1 tlw. (Weg), 1oo, 357/1 tlw. (Weg), 358 (Weg);
im Westen:
von den Flurstücken Nr. 356 (Weg), 177 tlw., (Weg), 19,
15/1, 14 und der Helfensteinstraße (tlw.).
Eitelborn, 5.1.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
NEUHÄUSEL '
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung "Auf der Haid" der Ortsgemeinde Neuhäusel
hier: Offenlage gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 2.11.1982
die Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Haid" gern.
§ 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung und Grünordnungsplan liegt gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
31.1.1983 bis 28.2.1983
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.3o Uhr bis 18.3o Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,
Zimmer 201, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
GEMARKUNG:NEUHÄUSEL Flur: 4
Flurstücke: 47/11,47/15,49/1, 50, 51,53, 54, 55, 56/1,
56/2, 56/3, 56/9, (B 49) tlw., 57/1,57/2,
58/1,58/2, 59, 60,66/1,66/2,66/3 tlw., 66/4, 66/5,66/6,68, 69;
Flur : 6
Flurstücke: 65/2 Flur: 7
Flurstücke: 75/2, 76/3, 77/1, 77/2, 78,79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87/1 ,'87/2, 88,89, 90/1,91/1,92, 93,
94, 95, 96, 97,98,99,'
100, 101, 102, 103, 104, 105/1, 105/2, 106, 107, 108,109/1, 109/3, 109/4, 110/1, 110/2,111,
112, 113, 114, 115, 116, 117,118, 119/2, 119/4, 120/2,121/2,121/3,122/1,.
122/4, 122/5,122/6, 122/7, 123/1,123/2,
124/7 (K 113), 139,140/3,141/2, 142/1, 142/2, 143, 144, 145 tlw., 146, 147,148,149, 150.
lonta
Flur: 8
Flurstücke: 42 Flur: 9
Flurstücke: 39,40,41,42,43,44,45/1,45/2, 46,47,48, 50/1, 51,52,62 tlw., 63 tlw., 64 (B 49) tlw.
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: im Norden:
von der K 2 (Eitelborner Staße) im Süden:
von den Feldwegen Nr. 139 Flur 7, Nr. 93, Flur 8 im Südwesten:
von den Feldwegen Nr. 145 tlw., Flur 7 und Nr. 63, Flur 9 im Nordwesten: von der B 49
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
- siehe nachstehende Anlage -
Neuhäusel, 11.1.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
\
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1 .
2 .
/
Die Parzellen 58/1 und 58/2 bleiben als Gartenflächen erhal ten. Der Weg mit der Bezeichnung 17 wird gekürzt und die) geplante Garagenzeile vor Kopf des Weges angeordnet.
Die Aufweitungsstellen der Verkehrsflächen waren mit dem Entwurf des Umlegungsplanes als Verhandlungsergebnis mij den Beteiligten nicht identisch. Hier soll eine Gleichschaltung der künftigen Grundstücksgrenzen mit den Aufweitungsstellen erfolgen, um Übereinstimmung von UmlegungiJ plan und Bebauungsplan zu erzielen.
3. Auf die Gliederung der Verkehrsflächen im Bebauungsplan I wird verzichtet.
4. Die im Bebauungsplan dargestellten Planbereiche mit den Ordnungsziffern 7 und 10 werden verkleinert und gleichzeitig der Bereich mit der Ordnungsziffer 8 vergrößert.
5. Die festgesetzten Hauptgebäuderichtungen sind zeichnerisc so zu ergänzen, daß für Grundstücksgrenzen eine eindeutig! Gebäuderichtung bei Grenzbebauung gegeben ist.
6. Die im Planbereich mit der Ordnungsziffer 3 festgesetzte zwingend vorgeschriebene 2 -Geschossigkeit wird aufjl hoben. Damit soll eine ein- bis zweigeschossige Bauweise erj möglicht werden.
7. Die festgesetzten Höhen der Verkehrsflächen im Bereich c Wegeverbindung mit der Bezeichnung 2 wird so geändert, daß eine mittlere Querneigung (zwischen den Straßenbegrenzungslinien) von 2 % erreicht wird (Platzgestaltung, Mittelrinne).
8. Der Bereich mit der OZ 1 soll bezüglich seiner Bebaubarkel durch Verschiebung der Baugrenzen, wie in der Planzeich-f nung dargestellt, verbessert werden. Der Abstand der Bau ] grenzen zur Planstraße A soll 7 m und der Abstand der Baugrenzen zum Wohnweg Nr. 14 soll 5 m betragen.
9. Die Bereiche mit den Ordnungsziffern 1,2 a , 2 b sowie d*| Parzellen 50, 51 und 52 aus dem Bereich der Ordnungsziffer 4 sind hinsichtlich ihrer Nutzungsart in Ml-Gebiet umzuwandeln.
Der Grünordnungsplan ist den Änderungen anzu-
10 .
passen.
Folgende Textänderungen werden vorgenommen: Ziff. 1.8. wird wie folgt ergänzt:
Von der zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kann] im Teilgebiet mit der OZ 3 dann abgewichen werden auf "I + D", wenn Einzelhäuser errichtet werdet) und wenn die Hausgruppe einheitlich in reduzierter Geschossigkeit errichtet] werden soll, sofern bei der hiermit verbundenen zulässigen Vergrößerung der Dachneigung (bei Giebelstellung zur Straße) auch Vergrößerung der Drempelhöhe) eine Firsthöhe von min-j 6,00 m und max. 8,00 m gesichert ist.
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