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ontabaur 9/3/83

ACHSCHÄTZUNG VOM 16.12.1980 (ie Offenlegung beschränkt sich auf folgende Flur ück6

Flur 5 Parzelle 244 - 255 |lur 8 Parzelle 464/3 tlw.

Flur 12 Parzelle 857/4,860,861/13, 862/14 [lur 16 Parzelle 1124, 1125 [lur 21 Parzelle 3 - 6,37 - 43

luPPACH - GOLDHAUSEN Werbeaktion der Gasversorgung

hj e Gasversorgung Westerwald, Höhr-Grenzhausen, will die brtsgemeinde Ruppach - Goldhausen an das Gasnetz anschlie- en. Sie hat im Rahmen einer Werbeaktion alle Haushalte ange- fchrieben und auf die Möglichkeit hingewiesen, den Gasan- fchluß jetzt zu vergünstigten Konditionen zu erhalten. Wer an |ner unverbindlichen Beratung durch die Gasversorgung nteressiert ist, möge umgehend die dem Schreiben beigefügte Larte zurückgeben. Die von der Gasversorgung eingesetzten l/erber stehen f^ir ihre Tätigkeit in der Gemeinde Ruppach - Joldhausen nur noch begrenzte Zeit zur Verfügung.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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was co^uut Zwo

EILIGEIMROTH

[appensitzung in der Vogelsanhalle i Samstag, 29.1.1983, um 2o.11 Uhr startet in der Vogel- \ ^nghalle die Große Kappensitzung des Vereinsrings Heiligen- bth. Ein abwechslungsreiches närrisches Programm für ung und alt garantiert einen stimmungsvollen Abend. Alle Barren aus nah und fern sind herzlichst eingeladen. Für Essen nd Trinken ist bestens gesorgt.

[intritt 6,oo DM.

fintrittskarten sind am Samstag, 22.1.1983, ab 12.oo Uhr im porverkauf bei Helmut Ortseifen, Bergstraße zu erhalten.

ahreshauptversammlung der Chorgemeinschaft

Die Jahreshauptversammlung der Chorgemeinschaft

HOFFNUNG - CACILIA" findet am Samstag, 22.1.1983

p.oo Uhr, im Vereinslokal Theo Neuroth statt.

klle aktiven und inaktiven Mitglieder sind zur Teilnahme herzlich

Ungeladen.

öffentliche Bekanntmachung für die ORTS [rtsgemeinden E i t e I b o r n und Neuhäusel

Der Jagdpachtvertrag über die Jagdnutzung auf den Grund- fücken des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossen- Phaft Eitelborn - Neuhäusel läuft am 31.3.1982 ab.

pufgrund des § 11 der Landesverordnung zur Durchführung [es Landesjagdgesetzes mache ich hiermit öffentlich bekannt, [ der Jagdvorstand in Übereinstimmung mit den Ortsgemein- len Eitelborn und Neuhäusel beabsichtigt, die Jagdnutzung M den Grundstücken des oben bezeichneten Jagdbezirks [urch Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses | m 9 Jahre bis zum 31.3.1991 zu verpachten.

P'e Pachtbedingungen liegen 8 Tage lang vom 17.1. bis 26.1. [983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, pathaus, Zimmer 25, während der Dienststunden zur Einsicht f er Jagdgenossen öffentlich aus.

Eitelborn, 12.1.1983

Jagdgenossenschaft Eitelborn - Neuhäusel, vertreten durch die Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister und Jagdvorsteher

EITELBORN

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, 2. Februar 1983, abends 19.oo Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHER TEIL:

1. Verabschiedung des Haushaltsplanes und der Haushalts­satzung der Gemeinde Eitelborn für 1983

2. Errichtung einer gemeindlichen Lagerhalle

3. Gestattung zur Ablagerung von Bodenmassen auf einer gemeindlichen Fläche

4. Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes "Wässer"

5. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL:

1. Erschließungsangelegenheiten

2. Bauanträge, Bauanfragen

3. Zuschußanträge

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Mietangelegenheiten

6. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

Eitelborn, 18.1.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzung FWG:

Montag, 31.1.1983, 19.oo Uhr

Fraktionssitzung CDU:

Freitag, 28.2.1983, 19.3oUhr

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bauungsplanes "Auf der Höll" der Ortsgemeinde Eitelborn;

hier: Offenlaae nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 8.12.1982 beschlossen, den Bebauungsplan "Auf der Höll" wie folgt zu ändern:

Ziffer 11.3 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan (bis­herige Fassung:

"Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksflächen darf bis 0,50 m Höhe massiv oder an lebender Hecke bis zu einer Höhe von 0,70 m erfolgen.

Rückwärtige Einfriedungen dürfen mit Hecken und Zäunen bis 1,5o m Höhe erfolgen, wobei der massive Teil 0,50 m nicht überschreiten darf".)

erhält folgende Fassung:

a) für den Bereich der Grundstücke südöstlich der "Nassauer Straße" (Flurstücke 411,412, 413/2,413/1,

414, 415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedungs­höhe auf max. 2,35 m und die hintere Mauerhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke) auf max. 1,oo m ab natürlich vorhandenem Gelände festgesetzt.

b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen. Bezüglich der Höhe und der Abstände von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinland- Pfalz.

Die Änderungsunterlagen (Neufassung der Testfestsetzung Nr. 11.3 zum Bebauungsplan sowie die Begründung zur . Neufassung der Textfestsetzung )Iiegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

vom 31. 1. 1983 bis 28.2.1983 im neuen Rathausgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 2,

Zimmer 201, jeweils während der Dienstzeit montags,