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Äontabaur 11/3/83 Ziff. 2 erhält folgende Überschrift:

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücks­flächen, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 2 jßauG).

liff. 2.1. erhält folgende Überschrift:

lesondere Bauweise "b" Teilgebiet OZ 6, gemäß § 22 Abs. 4 lauNVO.

liff. 2.2. erhält folgende Fassung:

lesondere Bauweise "b" Teilgebiet OZ 1 0, gemäß § 22 Abs. 4 iauNVÖ __

idem in der Planzeichnung festgesetzten "Reinen Wohnge­biet "WR" mit der OZ 10 wird als besondere Bauweise eine teilenbauweise mit Grenzbebauung an 2 Seiten festgesetzt.

Is sind nur winkelförmige Gebäude zulässig, die mit dem nngen, nach Südwesten hervorstehenden Schenkel jeweils an ler nordwestlichen Nachbargrenze zu errichten sind, so daß in der fremden Einsicht entzogener Hof von mind. 2,5o m Tiefe entsteht. Der vorstehende Winkel kann durch eine massive Vandscheibe bis zur maximalen Höhe der verlängerten Dach­laut ersetzt werden. Garagen sind in die Baukörper einzube- liehen.

ciff. 2.3. bis 2.6. werden neu eingefügt: tiffer 2.3

Oie Richtung der Außenseiten der Gebäude ist entsprechend ler Einzeichnung der Hauptgebäuderichtung im Bebauungsplan Izw. rechtwinklig dazu anzuordnen.

tiffer 2.4

)ie Hauptgebäuderichtung entspricht bei Grenzbebauung der Firstrichtung und ist verbindlich. Eine Abweichung um 90 0 jst in geschlossenen Gruppen zulässig.

Ziffer 2.5

Jntergeordnete Gebäudeteile dürfen von der festgesetzten -tauptgebäuderichtung bzw. Firstrichtung abweichen.

Ziffer 2.6

-linweis: Gemäß § 23 LBauO sind die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke als Grünflächen oder gärt­nerisch anzulegen und instandzuhalten.

detaillierte Angaben zur Gestaltung und Festsetzung von An­pflanzungen und Pflanzbindungen sind dem Grünordnungsplan lls Bestandteil (Teil B) des Bebauungsplanes zu ent­nehmen.

fiff. 5 wird ersatzlos gestrichen und auf Ziff. 2. 6 verwiesen, piff. 7 erhält folgende Empfehlung:

)ie "abweichenden Höhen" für die Verkehrsflächen sollten pif t 0,50 m begrenzt werden.

pff.11.1 wird wie folgt ergänzt:

|n Gebieten mit der OZ 3 ist bei Errichtung von 1-geschossigen jebäuden (s. Ziff. 1.8) eine Dachneigung von 30° bis 50° ^ulässig.

''ach Ziff. 11.1.4 wird folgender Hinweis aufgenommen:

^ie maximal zulässigen Dachneigungen sind bei großen Gebäu- fletiefen durch die festgesetzte maximal zulässige Firsthöhe [(FH) (Ziff. 9) begrenzt.

-iff. 11.2 erhält folgende Neufassung:

Jachaufbauten (Dachgauben)

Jachaufbauten sind nur bei einer Dachneigung von = 30 0 Mässig und müssen von den Giebelseiten einen Abstand Kon mindestens 1,50 m einhalten. Die Abdeckung ist so forzunehmen, daß die Einbindung in die Dachhaut mindestens |l,50 m tiefer als die Firsthöhe erfolgt. Die Traufe darf durch u achaufbauten nicht unterbrochen werden.

uft. 11 . 4.5 wird neu aufgenommen:

HINWEIS:

Gemäß § 2 (2) Garagenverordnung (GarVO) ist vor Garagen­toren, Schranken und anderen, die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernden Einrichtungen ein Stauraum für warten­de Kraftfahrzeuge vorzusehen. Danach sind Einfriedungstore, Schranken etc. bis 5,oo m hinter der Straßenbegren- zungslinie unzulässig.

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was co^uut 2wo

EITELBORN SG Eitelborn / Neuhäusel

Am Sonntag, 23.1.1983, 14.oo Uhr, trifft die I. Mannschaft der SG Eitelborn /Neuhäusel auf dem Nörrberg in Eitelborn auf die I. Mannschaft von Urmitz /Bahnhof.

Die II. Mannschaft spielt um 11.oo Uhr in Neuhäusel gegen SV Ehrenbreitstein.

NEUHÄUSEL

Kirmesgeselischaft 1983 Neuhäusel

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, werden die Jugendlichen, die in den beiden vergangenen Jahren die Kirmesgesellschaft gestellt haben, für die Kirmesgesellschaft 1983 nicht mehr zur Verfügung stehen. Es wäre bedauernwert, wenn damit die traditionell von den Jugendlichen gebildete Kirmesgesellschaft ihr Ende finden würde.

Ich rufe deshalb die Jugendlichen der Geburtsjahrgänge

1964 und 1965 auf, die Gestaltung dieses Volksfestes nicht sang- und klanglos aufzugeben und sich für eine Mitarbeit in der noch zu bildenden Kirmesgesellschaft 1983 bereitzu­finden.

Zwecks Gründung der Kirmesgesellschaft 1983 lade ich zu einer Besprechung im hiesigen Gemeindehaus für Dienstag, den 25.1.1983, um 19.oo Uhr, ein und bitte alle Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 1964 und

1965 um ihre Teilnahme.

Hümmerich, Ortsbürgermeister KADENBACH Möhnenverein Kadenbach

Am Freitag, dem 4.2.1983 und am Schwerdonnerstag, dem 1o.2.1983, finden im Gasthaus "Zum Westerwald" Inh. Hans Gelforddie diesjährigen Möhnenveranstaltungen statt^ zu denen herzlich eingeladen wird.

Eintrittskarten werden auch im Vorverkauf von den Möhnen angeboten. Platzreservierungen können nicht vorge­nommen werden.

BUCHFINKENLAND

HORBACH Verloren - Gefunden

Es wurde eine Damen - Armbanduhr gefunden. Gegen ent­sprechenden Nachweis kann die Verliererin diese beim Orts­bürgermeister wieder zurückerhalten.

HÜBINGEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 11.Januar 1983

Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Hauptstraße festgesetzt Der Ortsgemeinderat beschloß, den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Hauptstraße (verlaufend von der Schul­straße bis zur Einmündung des Weges Nr. 58) auf 50 v.H. festzusetzen. Gleichzeitig stellte der Ortsgemeinderat fest, daß die Ausbauarbeiten beendet sind; und er beschloß eine