Montabaur 14 / 52/ 82
ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "ALTSTADT II"
Im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG waren von drei Stellen Hinweise zum Bebauungsplan "Altstadt IT'vorgetragen worden. Die Industrie- und Handelskammer hatte vorgetragen, daß die vorgesehenen Änderungen nicht ohne negativen Einfluß auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung eines Geschäftsbetriebes seien. Es würden in erheblichem Ausmaß die Verkehrsund Parkflächen des Geschäftes eingeschränkt. Dies führe zu Erschwernissen bei der Anlieferung und dem Abtransport von Waren. Außerdem würden seine Erweiterungsmöglichkejten eingeschränkt.
Der Stadtrat wies diese Bedenken zurück. Er verwies auf eine Auflage der Bezirksregierung, im Interesse der städtebaulichen Situation sei der Bestandsschutz für diesen Betrieb zwar zu gewährleisten, aber auch durch Planfestsetzung sicherzustellen,daß eine andersartige Nutzung des Gebäudes in unweränderter Baumasse ausgeschlossen sei. Diese Auflagen habe der .Stadtrat anerkannt.
Die Kevag hatte angeregt, vorhandene Versorgungsanlagen und Einrichtungen sowie die notwendigen Versorgungsstreifen im Bebauungsplan nachrichtlich darzustellen. Dem soll - so der Stadtrat - gefolgt werden.
Das Landesamt für Denkmalspflege, Mainz, hatte angeregt, die im Plangebiet liegende Bauzeile der Bahnhofsstraße als Teil einer Denkmalzone zu kennzeichnen. Dem wollte der Stadtrat nicht folgen. Es wurde darauf hingewiesen,daß die Kreisverwaltung als Untere Denkmalschutzbehörde in Absprache mit / dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Bau-, Haupt- und Finanzausschuß der Stadt eine Aussage getroffen .hat, eine Denkmalzone nur für den Bereich auszuweisen, der sich mit dem Geltungsbereich der Satzung der Stadt über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt deckt. Für den Bereich der Bahnhofstraße sollte eine Bewertung der Einzelobjekte erfolgen und dann geprüft werden,ob sie unter Schutz gestellt werden.
Die Entscheidung über die Vorlage mit dem oben näher bezeich- neten Inhalt erfolgte mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen.
Das gleiche Abstimmungsergebnis wurde erzielt, als es um die Zustimmung zum vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" ging und zu beschließen war, daß der Bebauungsplan und seine Textfestsetzungen sowie die Begründung nach § 2 a Abs. 6 BBauG öffentlich auszulegen sind.
AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES FÜR EIN TEILGEBIET ZWISCHEN MONTABAUR UND DEM STADTTEIL HORRESSEN
Der Stadtrat beschloß, für einen Teilbereich des Gebietes zwischen der Stadt Montabaur und dem Stadtteil Horressen einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden von der Kreisstraße - K 151 - , der Wegeparzelle Nr. 2315/2 , den Flurstücken 2101/35, 2101/29, 2101/22,
2101/28, 2101/26, 2101/6, 2101/5, 2093/9, 2083/9,
2083/3;
im Osten von der Weserstraße;
im Süden von der Grabenparzelle Nr. 2309, dem Weg Nr.
2295/1 (teilweise) und der Grabenparzelle Nr. 2294/1;
im Westen von der Landesstraße L 312.
Begründet wurde dieser Planaufstellungsbeschluß mit dem Hinweis, zur Deckung des Baubedarfs im Bereich der Stadt Montabaur sei die Ausweisung eines weiteren Baugebietes erforderlich. Bei der Auswahl des Gebietes für Bauflächen sei insbesondere von der Überlegung ausgegangen worden,die Stadtteile an die Stadt anzubinden. Durch die Aufstellung eines Grün : ordnungsplanes sollten verstärkt die Belange des Landschaftsund Naturschutzes berücksichtigt werden.
Ratsmitglied Widner (SPD) kündigte an, bei der Abgrenzung des Bebauungsplanes im einzelnen wolle man darauf achten, daß das vorhandene Feuchtgebiet weitgehend unberührt bleibe.
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Vogelschutzgruppe Montabaur
Stammtischrunde der Vogelschutzgruppe Montabaur am Dienstag, 4.1.1983, um 19.3o Uhr in der alten Schule in 5431 Holler ( Nähe Kirche). Herr Epping vom Kulturamt Westerburg spricht zu dem Thema "Naturschutz im Rahmen der Flurbereinigung".
MGV Eschelbach lädt ein
Alte Mitglieder der Sängervereinigung ‘Harmonie-Liederkranz" Eschelbach werden hiermit zur diesjährigen Jahreshauptversammlung für
Freitag, 7.1.1983, abends 2o.oo Uhr, in die Volksschule Eschelbach, geladen.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder
4. Bekanntgabe der Anwesenheit in den Proben
5. Wahl eines Wahlleiters
6. Neuwahlen
7. Vorschau auf 1983
8. Verschiedenes
Freiwilige Feuerwehr Eigendorf
Die Neujahrswürstchenverlösung findet am 2.1.1983 ab 1o.oo Uhr in unserem Stadtteil statt.
Wie in jedem Jahr werden von der Wehr wieder alle Haushalte und Gaststätten besucht.
Kegelclub "Die linken Bauern"
Preiskegeln für jedermann am Neujahrstag in der Gaststätte "Zur Brücke" Inhaber: Tomec 3 Wurf = 2,oo DM.
Ab 21 Holz gewinnt.
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AHRBACHGEMEINDEN
BODEN
Fortsetzung der Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Boden vom 15.12.1982
Bereits in der letzten Ausgabe des Wochenblattes wurde berichtet, daß der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 verabschiedet hat.
Nachstehend noch einige Informationen über die Festsetzungen in der Satzung sowie über die vorgesehene Investitionstätigkeit der Gemeinde im Jahre 1983:
HAUSHALTSSATZUNG - HAUSHALTSPLAN 1983 Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VE RWALTU NGSHAUSHALT
Einnahmen /Ausgaben je 536.ooo,oo DM
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahmen / Ausgaben je 365.ooo,oo DM.
Die Aufnahme eines Kredites ist nicht vorgesehen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben und wie folgt festgesetzt:

