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Montabaur 6/52/82

20 m. Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Zone 1,370 m südwestlich des Grenzweges der die Gemarkungen Horressen, Flur 1b, und Montabaur, Flur 41, trennt. Außerdem führt die Gemarkungsgrenze zwischen Flur 10, Eigendorf, und Flur 41, Montabaur, durch die Schutzzone I.

BRUNNEN IV

Der Tiefbrunnen IV des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur ist in der Gemarkung Elgendorf, Flur 10, Flurst. 7, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeich­net.)

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 20 m. Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Zone I, in der südwestlichen Ecke des Flurst. 7

BRUNNEN V

Der Tiefbrunnen Vdes Verbandsgemeindewerkes Montabaur ist in der Gemarkung Montabaur, Flur 41,

Flurst. 6169, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstückes ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeich­net).

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitelänge von 20 m. Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Zone I, etwa 400 m westlich des Grenzweges, der die Gemarkung Montabaur und Horressen trennt;

BRUNNEN VI

Der Tiefbrunnen VI des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur ist in der Gemarkung Eigendorf, Flur 10, Flurst. 13, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstückes ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeichnet).

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 30 m. Der Tiefbrunnen liegt in der südöstlichen Ecke der Zone I, am Grenzschnittpunkt der Flurstücke 13, 12 und 11 .

BRUNNEN VI a

Der Tiefbrunnen VI a des Verbandsgemeinclewerkes Monta­baur ist in der Gemarkung Eigendorf, Flur 10, Flurst. 12, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstückes ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeich­net.)

Die Zone I ist ein Rechteck mit den Seitenlänge 20 x 30 m. Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Zone I am Grenzschnitt­punkt der Flurstücke 11, 12 und 13. Die Zone I reicht noch 5 m in das Flurstück 13 hinein.

BRUNNEN VII

Der Tiefbrunnen VII des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur ist in der Gemarkung Eigendorf, F|ur 10, Flurst. 2, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstückes ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeich­net.)

Die Zone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 30 m. Der Tiefbrunnen liegt inmitten der Zone I, 250 m westlich des Grenzschnittpunktes der Flurstücke 1/2, 2 und 14. Die Schutzzone I reicht noch 10 m in das Flurstück 1/2 .

SCHUTZZONE II

Die Zone II beginnt an der Einmündung der K 126 in die K 149 am nordwestlichen Punkt des Flurstücks 1/2 der Flur 10 in der Gemarkung Eigendorf. Von hier verläuft die Grenze in südwestlicher Richtung entlang der K 149 bis zur Gema rku ngsgrenze.

Diese wird überschritten und die Zone II führt weiter ent­lang eines nicht parzellierten Waldweges (Flurst. 4951) der Flur 53 in der Gemarkung Dernbach in südwestlicher Rich­tung.

Nach ca. 370 m knickt sie ab und verläuft in dem gleichen Flurstück weiter nach Süden bis zur Gemarkungsgrenze. Wei­ter durch das Flurst. 6168 der Flur 41 der Gemarkung Montabaur in südwestlicher Richtung wird die Wegeparzelle 6177/2 überschritten und führt dann entlang eines Waldwe­ges in dem Flurstück 6171 nach Südwesten. Nach ca. 230 m knickt die Grenze in dem gleichen Flurstück ab und verläuft in nordöstlicher Richtung und durchschneidet dabei die Flurst. 6171 und 6170 bis sie auf die Gemarkungsgrenze trifft. Die Gemarkungsgrenze wird überschritten und die Zone II verläuft in östlicher Richtung in Flurst. 2521 der Flur 16 der Gemarkung Horressen. Nach 220 m knickt sie nach Norden ab, durchläuft das Flurstück 2521, überschrei­tet die Wegeparzelle 2527 und verläuft weiter nördlich ent­lang der Wegeparzelle 224/1 bis zur Gemarkungsgrenze.

Von hier verläuft die Zone II weiter in nordnordwestlicher Richtung entlang der Wegeparzelle 224 und 145, biegt dann an der nordöstlichen Ecke des Flurst. 7 Flur 10 Gemarkung Eigendorf ab und verläuft an dieser Flurstücks­grenze nach Nordwesten, trifft auf die Parzelle 2/3 und folgt dieser Grenze nach Norden und stößt auf die K 126, entlang dieser Kreisstraße in nordwestlicher Richtung zu ihrem Ausgangspunkt zurück.

SCHUTZZONE III

Die Zone III beginnt in der Gemarkung Montabaur Flur 40 an der südlichsten Ecke der Parzelle 6157/4. Von hier ver­läuft die Grenze entlang der B 49 in nordöstlicher Richtung bis zur Flurgrenze.

Hier knickt sie in nordwestlicher Richtung ab und verlauft entlang der Flurstücke 6156/5 und 6151/2, überquert einen nicht parzellierten Waldweg und folgt der Parzelle 6151/4 bis zur Gemarkungsgrenze. Von hier verläuft die, Grenze weiter nach Nordwesten entlang der Gemarkungs­grenzen zwischen Flur 41, Flurst. 6176 Gemarkung Monta­baur und Flur 16, Flurst. 2523/2 Gemarkung Horressen bis zum Flurst. 2522 , Flur 16. Hier knickt die Grenzlinie nach Osten ab und folgt der Parzelle 2522 bis zur Wegepar­zelle 2508/4. Abknickend nach Norden folgt die Zone III der Wegeparzelle bis zu dem Grenzweg 2528 in der Flur 16, die die Grenzen zwischen Flur 16 Gemarkung Horressen und Flur 9 Gemarkung Eigendorf bildet.

Weiter nach Nordwesten durchschneidet die Grenzlinie die Flurstücke 125,176/3, 176/1, 176/2, 176/4, 244/2,

177, 241/3, 229,167/9, 167/8, 167/7, 167/6, 167/5,

167/4, 167/3, 167/2, 167/1, 167/14, 167/13, 225/2,

166/2,166/1,223/1,165/1,165/2,165/3,165/4,

165/5 und trifft auf den Waldweg 224/2.

In Richtung Nord-Nordwesten folgt die Zone III dem Waldweg 224/2, der die Fluren 9 und 10 und im weiteren den Waldweg 146, der die Zonen 1 und 10 trennt, über­quert die Kreisstraße 126 und folgt der Wegeparzelle 132/2 bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Gemarkung Eigendorf Flur 10 und Gemarkung Dernbach Flur 56. Hier knickt die Grenzlinie nach Westen ab und folgt der Ge­markungsgrenze entlang der Wegeparzelle 89/2 und der Parz. 4948/2 in der Flur 52 und trifft auf die K 149.

Diese wird überquert und die Zone III verläuft durch die Parzelle 4938/13 in die Parzelle 4945, wo sie nach ca. 160 m nach Südwesten abknickt und in die Flur 53 gelangt.

Sie überquert die Wegsparzelle 4957/3 und die Parz.

4950/3 und trifft auf die K 126 (Parz. 4950/2).

Weiter nach Südwesten werden die Flurstücke 4950/1 und 4956/4 und 4955/4 durchschnitten und sie gelangt in die Parz. 4952.

Nach ca. 210 m knickt die Grenzlinie nach Süden ab und trifft auf die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemarkung Dernbach Flur 53 und der