Montabaur 7/52/82
Gemarkung Montabuar Flur 41. Die Gemarkungsgrenze markiert in westlicher Richtung die Zone III bis zum westlichen Punkt der Parz. 6168 der Flur 41 Gemarkung Montabaur, folgt dann der westlichen Parzellengrenze nach Südsüdwesten, um nach etwa 300 m nach Westen abzuknicken. ^
Hier bildet die Gemarkungsgrenze zwischen Flur 54, Flurst. 4959/5 Gemarkung Dernbach und Flur 43 Flurst. 6190 Gemarkung Montabaur die Grenzlinie.
Am Kreuzungspunkt der Gemarkungen Dernbach, Hillscheid und Montabaur knickt sie nach Süden ab und folgt weiter? hin der Gemarkungsgrenze non Montabaur, wobei die Parzellen 6190,6191/1,6193/4 und 6194 eingeschlossen werden und trifft auf die Wegeparzelle 6189, die die Grenze zwischen Flur 43 und Flur 42 bildet. Der Flurgrenze folgend knickt die Grenzlinie nach ca. 230 m südöstlich ab und gelangt in die Parz. 6179 Flur 42.
Nach weiteren 240 m trifft sie auf einen nicht parzellierten Waldweg, dem sie in der Parz. 6190/2 erst nach Osten und dann nach Nordosten folgt, bis sie auf die Wegeparzelle 6188, die überquert wird und weiter mit den Parz. 6187,
6186 und 6185 nach Südosten die Grenzlinie markiert. Hier überquert die Zone III die Wegeparzelle 6165/3, die die Grenze zwischen Flur 42 und Flur 40 darstfellt, und verläuft weiter in der Parz. 6159/2, entlang eines nicht parzellierten Waldweges erst nach Osten und dann nach Südosten und gelangt an der B 49 zu ihrem Ausgangspunkt zurück.
3. Aufgrund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß ein Lageplan, ein Auszug aus dem Flurbuch- und Eigentümerverzeichnis , aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben,und ein Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung mit den für die einzelnen Schutzzonen maßgeblichen Verboten und Duldungspflichten während der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebie' tes sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift - dreifach - zu erheben. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend.
5. Ein Termin gemäß § 112 LWG zur Verhandlung der fristgerecht erhobenen Einwendungen und sonstiger Anträge wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
6v Die Planunterlagen liegen aus vom 4.1.1983 bis 4.2.1983 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur - Verbandsgemeindewerke -
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur spätestens am 18.2.1983.
In Vertretung:
Schulte Beckhausen
Beglaubigt: Krebsbach, Reg.-Inspektor z.A.
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Die Verwaltung informiert
Poststelle Nomborn wird neu besetzt
Wieder neu besetzt wird die Poststelle 11 Nomborn zum
1,1.1983, nachdem der Posthalter Josef Hommer nach mehr als 20jähriger Postdienstzeit in den Ruhestand verabschiedet ist. Damit bleibt der Gemeinde Nomborn auch in der Zukunft eine ortsfeste Annahmestelle erhalten. Hierzu teilt das Postamt Montabaur mit, daß Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neubesetzung oder Auflösung von Poststellen aus wirtschaft
lichen Gründen seit Jahren einer kritischen Bewertung durch die Öffentlichkeit unterliegen. Daß von dem vielfach befürchteten Rückzug aus der Fläche nicht die Rede sein kann, beweist die jetzt getroffene Entscheidung zugunsten der Poststelle Nomborn.
Zum neuen Posthalter wurde Alwin Breuer, Schulstr. 4, ernannt.
Nach Verlegung der Poststelle am 3.1.1983 steht Herr Breuer den Postkunden ab 4.1.1983 für die Inanspruchnahme der Post- Postbank- und Fernsprechdienste zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geschlossen.
An Silvester, 31.12.1982, sind die Büros der Verbandsgemeinde Verwaltung Montabaur geschlossen.
Das Standesamt am Konrad-Adenauer-Platz ist jedoch von 8.oo bis 12.oo Uhr geöffnet.
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA - im Monat Januar 1983
Die BfA hält im Januar 1983 im Westerwaldkreis folgende Sprechtage ab:
In MONTABAUR: Kreishaus, Peter-Altmaier-Platz 1, Sitzungssaal III Montag, 3.1.1983 Montag, 17.1.1983.
Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (Telefon 02602 -12346) vorzunehmen.
Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen. Ein Plan über die Sprechtage der BfA in Montabaur im Jahre 1983 folgt:
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
in Montabaur im Jahre 1983
Ort: Kreisverwaltung
an jedem 1. und 3. Montag im Monat
3. und 17.1.1983 7. und 21.2.1983 7. und 21.3.1983 18.4.1983
2. und 16.5.1983
6. und 20. 6.1983
4. und 18.7.1983
1. und 15.8.1983 5. und 19.9.1983 3. und 17.10.1983 7. und 21.11.1983 5. und 19.12.1983
Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Eigendorf Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Stadtteil Eigendorf ein Baugrundstück zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 35,oo DM/qm + Erschließungskosten. Nähere Auskünfte erteilt das Liegenschaftsamt der Verbandsgemeindeverwaltung 543 Montabaur, Rathaus, Zimmer 25, Telefon 02602 - 2041, App. 38.
Vereine u. Verbände berichten
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Unterwesterwald e.V. AUSBILDUNGSANGEBOT "SOFORTMASSNAHMEN AM UNFALLORT"
Im DRK - Haus, Eichwiese, Lehrsaäl, Montabuar, finden zu folgenden Zeiten Ausbildungskurse über Sofortmaßnahmen am Unfallort - statt.
15.1.1983, 8.oo Uhr 19.3J983, 8.oo Uhr
29.1.1983, 13.oo Uhr 16.4.1983,8.oo Uhr
19.2.1983, 8.oo Uhr 3o.4.1983, 13.oo Uhr.
ERSTE—HILFE—LEHRGANG
Der neue Lehrgang "Erste Hilfe" findet am 5.3. und 12.3. 1983 ab 8.oo Uhr im DRK -Haus, Eichwiese, Montabaur, statt.
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