Montabaur 5/52/82
(Zuweisungen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen) in Höhe von 500.000,00 DM. Dieser überplanmäßigen Ausgabe stehen außerplanmäßige Einnahmen in gleicher Höhe zur Verfügung. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um Zuweisungen des Bundes.
Die Haushaltsüberschreitung entstand, weil durch den Bau des Autobahnzubringers Nentershausen die Wassergewinnungsanlage "Fischbach" stillgelegt werden mußte. Insgesamt zahlt der Bund eine Entschädigung von 1,1 Mio. DM. Als erster Teilbetrag wurden durch die Bundeskasse am die Verbandsgemeinde inzwischen 500.000,00 DM gezahlt.
Dieser Betrag ist von der Verbandsgemeinde an das Verbandsgemeindewerk weiterzuieiten. Es handelt sich für den Haushalt der Verbandsgemeinde mithin lediglich um einen "durchlaufenden Posten".
NAMENSGEBUNG FÜR DIE "HAUPTSCHULE MONTABAUR" Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung darüber zu befinden, wie die neue Hauptschule in Montabaur heißen soll. Aufgrund einer Empfehlung des Schulausschusses erhielt die Schule den Namen'Hauptschule Montabaur". Durch einstimmigen Beschluß hatte sich der Schulausschuß für diesen Namen ausgesprochen. Auch das Lehrerkollegium und der Schulelternbeirat stimmten diesem Namen zu. Der Verbandsgemeinderat "taufte" die Schule offiziell auf diesen Namen. Die Entscheidung fiel einstimmig aus.
BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE FORTFÜHRUNG DER NACHMITTAGSTRANSPORTE ZU DEN KINDERGÄRTEN
Am 22.5.1979 hatte der Haupt- und Finanzausschuß beschlossen, für die Kindergärten im Gebiet der Verbandsgemeinde an 2 Wochentagen nachmittags einen Bus von den jeweiligen Gemeinden zum Standort der Kindergärten fahren zu lassen und die Kosten zu übernehmen. Es wurde im Laufe der Zeit beobachtet, daß von diesem Angebot unterschiedlich Gebrauch gemacht wurde. Deswegen erhielt die Verwaltung vom Haupt- und Finanzausschuß den Auftrag, Untersuchungen anzustellen und die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Verbandsgemeinderatssitzung zu setzen.
RATSMITGLIED BECKER (CDU) erinnerte daran,daß die Nachmittagsfahrten seinerzeit von seiner Fraktion angeregt wurden. Man habe sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, nicht nur die Kinder.in deren Heimatgemeinde sich ein Kindergarten befindet, sondern auch die Kinder aus den Nachbargemeinden sollten die Gelegenheit haben, nachmittags den Kindergarten zu besuchen. Dadurch habe man insbesondere den Müttern Gelegenheit geben wollen, z.B. ungestört einzukaufen.
Die Beobachtungen hätten jedoch ergeben, daß von diesem Angebot in sehr unterschiedlichem Maß Gebrauch gemacht worden ist und nicht in allen Teilen Bedarf dafürbestehe, daher sollte man dort, wo nur in geringem Umfang der Nachmittagstransport in Anspruch genommen werde, die Fahrten einstellen. Der Anregung der Ortsbürgermeister, nochmals auf die Nachmittagsfahrten hinzuweisen, und die Eltern zu animieren, davon Gebrauch zu machen, wolle man folgen- Allerdings sollten keine Mittel der Allgemeinheit für das Fahren leerer Busse ausgegeben werden.
RATSMITGLIED SCHLEMMER (SPD) wies darauf hin, er habe bereits bei Einrichtung der Nachmittagsfahrten Bedenken geäußert. Er sei dafür, die Nachmittagsfahrten insgesamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen, also auch keine Ausnahmen zu machen. Stattdessen solle man im Haupt- und Finanzausschuß darüber nachdenken,ob nicht eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung an die Eltern möglich sei, die Fahrgemeinschaften zum Transport ihrer Kinder zu den Kindergärten bildeten.
Von BÜRGERMEISTER MANGELS kam der Hinweis, daß die
Erstattung der Fahrtkosten an Fahrgemeinschaften mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Er betonte, ds gehe nicht darum, din Angebot zu streichen, sondern lediglich darum, festzustellen, daß in bestimmten Bereichen das vorhandene Angebot nicht genutzt werde, und daraus die Konsequenzen zu ziehen.
DER VERBANDSGEMEINDERAT BESCHLOSS SODANN EINSTIMMIG:
Die Nachmittagsfahrten zu den Kindergärten Oberelbert,
Ruppach -Goldhausen und Simmern werden mit Wirkung vom 1.1.1983 nicht mehr finanziert. Die Nachmittagsfahrten zu den Kindergärten Nentershausen und Montabaur (St. Martin und Horressen) werden bis auf weiteres finanziert.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, vierteljährlich zu berichten, in welchem Umfang in Nentershausen und Montabaur die Nachmittagsfahrten in Anspruch genommen würden.
AUFNAHME EINES KREDITES ZUR UMSCHULDUNG BESTEHENDER DARLEHEN Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, daß zur Umschuldung von verschiedenen Darlehen die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites in Höhe von 1.288.709,00 DM erfolgen soll. Das Verbandsgemeindewerk wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe zu den bei der Aufnahme günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen solle - so der Verbandsgemeinderat - ortsansässigen Instituten der Vorzug eingeräumt werden.
Begründet wurde die Kreditaufnahme mit dem Hinweis, daß zum 31.12.1982 insgesamt 22 Kredite mit verschiedenen Laufzeiten ausliefen. Es sei notwendig,
zur Umschuldung neue Kredite aufzunehmen. Dabei solle die zur Zeit günstigsten Konditionen auf dem Kreditmarkt ausgehandelt werden.
Bezirksregierung Koblenz- Az.: 56-61-134/82 öffentliche Bekanntmachung
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur hat aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG - in der Fassung vom 16.1 o.
1976 (BGBl. I S. 3017), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28.3.1980 ( BGBl. I S. 373), sowie der §§ 22,100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswassergesetzes — LWG - vom
1.8.1960 (GVBI. S. 153, 267), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197), BS 237 - 1, für die öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen ein Wasserschutzgebiet mit verschiedenen Zonen festzusetzen.
Das Wasserschutzgebiet soll auf der "Montabaurer Höhe" in der Gern. Montabaur, Fl. 40,41,42 und 43; Gern. Horressen, Flur 16; GemrOernbach, Fl. 52 und 53 und Gern. Eigendorf, Fluren 9 und 10 mit den
Zonen I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.
2. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben:
SCHUTZZONE I BRUNNEN III
Der Tiefbrunnen III des Verbandsgemeindewerkes Montabaur ist in der Gemarkung Montabaur, Flur 41, Flurst.
6169, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Montabaur.
Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeichnet.)
Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge von

