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Montabaur 5/52/82

(Zuweisungen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen) in Höhe von 500.000,00 DM. Dieser überplanmäßigen Ausgabe stehen außerplanmäßige Einnahmen in gleicher Höhe zur Ver­fügung. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um Zuweisungen des Bundes.

Die Haushaltsüberschreitung entstand, weil durch den Bau des Autobahnzubringers Nentershausen die Wassergewinnungs­anlage "Fischbach" stillgelegt werden mußte. Insgesamt zahlt der Bund eine Entschädigung von 1,1 Mio. DM. Als erster Teil­betrag wurden durch die Bundeskasse am die Verbandsgemeinde inzwischen 500.000,00 DM gezahlt.

Dieser Betrag ist von der Verbandsgemeinde an das Verbands­gemeindewerk weiterzuieiten. Es handelt sich für den Haushalt der Verbandsgemeinde mithin lediglich um einen "durchlaufen­den Posten".

NAMENSGEBUNG FÜR DIE "HAUPTSCHULE MONTABAUR" Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung darüber zu befinden, wie die neue Hauptschule in Montabaur heißen soll. Aufgrund einer Empfehlung des Schulausschusses erhielt die Schule den Namen'Hauptschule Montabaur". Durch einstimmi­gen Beschluß hatte sich der Schulausschuß für diesen Namen ausgesprochen. Auch das Lehrerkollegium und der Schuleltern­beirat stimmten diesem Namen zu. Der Verbandsgemeinderat "taufte" die Schule offiziell auf diesen Namen. Die Entschei­dung fiel einstimmig aus.

BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE FORT­FÜHRUNG DER NACHMITTAGSTRANSPORTE ZU DEN KINDERGÄRTEN

Am 22.5.1979 hatte der Haupt- und Finanzausschuß beschlos­sen, für die Kindergärten im Gebiet der Verbandsgemeinde an 2 Wochentagen nachmittags einen Bus von den jeweiligen Gemeinden zum Standort der Kindergärten fahren zu lassen und die Kosten zu übernehmen. Es wurde im Laufe der Zeit beobachtet, daß von diesem Angebot unterschiedlich Gebrauch gemacht wurde. Deswegen erhielt die Verwaltung vom Haupt- und Finanzausschuß den Auftrag, Untersuchungen anzustellen und die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Verbandsge­meinderatssitzung zu setzen.

RATSMITGLIED BECKER (CDU) erinnerte daran,daß die Nach­mittagsfahrten seinerzeit von seiner Fraktion angeregt wurden. Man habe sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, nicht nur die Kinder.in deren Heimatgemeinde sich ein Kindergarten befindet, sondern auch die Kinder aus den Nachbargemeinden sollten die Gelegenheit haben, nachmittags den Kindergar­ten zu besuchen. Dadurch habe man insbesondere den Müttern Gelegenheit geben wollen, z.B. ungestört einzukaufen.

Die Beobachtungen hätten jedoch ergeben, daß von diesem Ange­bot in sehr unterschiedlichem Maß Gebrauch gemacht worden ist und nicht in allen Teilen Bedarf dafürbestehe, daher sollte man dort, wo nur in geringem Umfang der Nachmittagstransport in Anspruch genommen werde, die Fahrten einstellen. Der An­regung der Ortsbürgermeister, nochmals auf die Nachmittags­fahrten hinzuweisen, und die Eltern zu animieren, davon Ge­brauch zu machen, wolle man folgen- Allerdings sollten keine Mittel der Allgemeinheit für das Fahren leerer Busse ausgegeben werden.

RATSMITGLIED SCHLEMMER (SPD) wies darauf hin, er habe bereits bei Einrichtung der Nachmittagsfahrten Bedenken geäußert. Er sei dafür, die Nachmittagsfahrten insgesamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen, also auch keine Aus­nahmen zu machen. Stattdessen solle man im Haupt- und Finanzausschuß darüber nachdenken,ob nicht eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung an die Eltern möglich sei, die Fahrge­meinschaften zum Transport ihrer Kinder zu den Kindergärten bildeten.

Von BÜRGERMEISTER MANGELS kam der Hinweis, daß die

Erstattung der Fahrtkosten an Fahrgemeinschaften mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Er betonte, ds gehe nicht darum, din Angebot zu streichen, sondern lediglich darum, festzustellen, daß in bestimmten Bereichen das vorhandene Angebot nicht genutzt werde, und daraus die Konsequenzen zu ziehen.

DER VERBANDSGEMEINDERAT BESCHLOSS SODANN EINSTIMMIG:

Die Nachmittagsfahrten zu den Kindergärten Oberelbert,

Ruppach -Goldhausen und Simmern werden mit Wirkung vom 1.1.1983 nicht mehr finanziert. Die Nachmittagsfahrten zu den Kindergärten Nentershausen und Montabaur (St. Martin und Horressen) werden bis auf weiteres finanziert.

Die Verwaltung erhielt den Auftrag, vierteljährlich zu berich­ten, in welchem Umfang in Nentershausen und Montabaur die Nachmittagsfahrten in Anspruch genommen würden.

AUFNAHME EINES KREDITES ZUR UMSCHULDUNG BESTEHENDER DARLEHEN Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, daß zur Umschuldung von verschiedenen Darlehen die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites in Höhe von 1.288.709,00 DM erfolgen soll. Das Verbandsgemeindewerk wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe zu den bei der Auf­nahme günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Kondi­tionen solle - so der Verbandsgemeinderat - ortsansässigen In­stituten der Vorzug eingeräumt werden.

Begründet wurde die Kreditaufnahme mit dem Hinweis, daß zum 31.12.1982 insgesamt 22 Kredite mit verschiedenen Laufzei­ten ausliefen. Es sei notwendig,

zur Umschuldung neue Kredite aufzunehmen. Dabei solle die zur Zeit günstigsten Konditionen auf dem Kreditmarkt ausge­handelt werden.

Bezirksregierung Koblenz- Az.: 56-61-134/82 öffentliche Bekanntmachung

1. Die Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur hat aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG - in der Fassung vom 16.1 o.

1976 (BGBl. I S. 3017), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28.3.1980 ( BGBl. I S. 373), sowie der §§ 22,100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswassergesetzes LWG - vom

1.8.1960 (GVBI. S. 153, 267), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197), BS 237 - 1, für die öffentliche Wasserver­sorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunter­lagen ein Wasserschutzgebiet mit verschiedenen Zonen fest­zusetzen.

Das Wasserschutzgebiet soll auf der "Montabaurer Höhe" in der Gern. Montabaur, Fl. 40,41,42 und 43; Gern. Horressen, Flur 16; GemrOernbach, Fl. 52 und 53 und Gern. Eigendorf, Fluren 9 und 10 mit den

Zonen I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)

Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

2. Das Wasserschutzgebiet und die einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben:

SCHUTZZONE I BRUNNEN III

Der Tiefbrunnen III des Verbandsgemeindewerkes Monta­baur ist in der Gemarkung Montabaur, Flur 41, Flurst.

6169, niedergebracht. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Montabaur.

Schutzzone I (im beigefügten Lageplan "blau" eingezeich­net.)

Die Schutzzone I ist ein Quadrat mit einer Seitenlänge von