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Montabaur 4/52/82

Der Verbandsgemeinderat müsse aber auch fragen, wieso es zu diesen Mehrkosten gekommen sei. Und in diesem Zusammen­hang sei die verspätete Information des Verbandsgemeinde- rates zu kritisieren. Dadurch bestehe die Gefahr, daß Fragen, die zu stellen wären, wegen eines Informationsde­fizits nicht gestellt werden könnten. Anlaß der Kritik seien nicht beschlossene Mehrleistungen gegenüber dem Kostenvoran­schlag , sondern die nach Auffassung seiner Fraktion nicht sorgfältig genug erstellte Kostenschätzung.

Als Beispiel führte der SPDSprecher an, daß die Außenanla­gen im Kostenvoranschlag mit 276.000,00 DM geschätzt wurden. Bei der Auftragsvergabe durch den Verbandsgemeinderat habe das Ausschreibungsergebnis der billigsten Firma 442.000,00 DM betragen. Die Abrechnung ergebe nun, daß die Kosten in Höhe von 547.000,00 DM entstehen.

RATSMITGLIED HEPFER (FDP) führte aus, daß die Mehrko­sten Anlaß erheblicher Kritik seien. Dies werfe die Frage auf, ob der Kostenvoranschlag leichtfertig abgegeben worden sei.

Für ihn stelle sich auch die Frage, ob die Verwaltung den Kosten­voranschlag nicht kritisch genug geprüft habe. Der FDP

Sprecher bemängelte auch, daß längst abgeschlossene Arbeiten noch immer nicht abgerechnet worden seien.

ARCHITEKT DÜRR entgegnete auf die Kritik, der Rat sei "mit der linken Hand" behandelt worden, die Ursachen für ein Informationsdefizit des Verbandsgemeinderates lägen möglicher­weise in der komplizierten Konstruktion, daß Kreis und Ver­bandsgemeinde gemeinsam ein Schulzentrum bauten und die Bauleitung beim Kreis lag. Er erinnerte daran, daß auf Wunsch des Verbandsgemeinderates während der Baumaßnahme die Vergabepraxis des Kreisausschusses geändert und Aufträge erst nach Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat vergeben wor­den seien. Die Kritik, daß Abrechnungen noch nicht erstellt seien, wies Architekt Dürr mit dem Hinweis zurück, man könne erst dann abrechnen, wenn alle Rechnungen vorlägen.

RATSMITGLIED SCHNEIDER (CDU) erklärte, als Bauingenieur könne er feststellen, daß in der Hauptschule Montabaur keine Mark verschleudert worden sei. Das Gebäude sei solide und zweckmäßig erstellt. Kritisch sei für ihn nur zu bemerken, daß die Kostenermittlung "zu lasch" erstellt worden sei.

Daß der Putz schadhaft sei und feuerhemmende Türen einge * baut werden mußten, habe man auch bereits bei der Kosten­schätzung erkennen können.

ARCHITEKT DÜRR erwiderte, gerade bei den feuerhemmen­den Türen habe der Architekt alles versucht, um die Forderungen der Bauaufsicht zurückzuschrauben. Wäre das Gebäude einige Jahre früher erstellt worden, hätte man diese Investition nicht tätigen müssen.

Von RATSMITGLIED ROOS (FDP) wurden die enormen Kosten­steigerungen beim Rohbau, die u.a. mit der Notwendigkeit eine Bohrpfahlwand zur Gründung des Bauwerks begründet wurden, kritisiert. Er vertrat die Auffassung, daß die Boden­qualität früher bekannt sein mußte.

Dem hielt Architekt Dürr entgegen, daß man um die Probleme wußte. Man habe einen Bodengutachter beauftragt, die Boden­qualität zu prüfen. Der sei zu der Auffassung gelangt, daß eine konventionelle Gründung ausreiche. Sein Büro habe dagegen Bedenken gehabt und eine alternative Ausschreibung veranlaßt. Der Verbandsgemeinderat sei auf die Risiken hingewiesen wor­den. Als dann die Baugrube für den Anbau ausgehoben worden sei, habe man feststellen müssen, daß sich seine Befürchtungen bewahrheiteten. Die erhöhte Gründung sei notwendig gewesen, um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Hier dürfe man nicht vergessen, daß es um Menschenleben gehe.*

RATSMITGLIED MICHAEL KNOPP (CDU) kritisierte, daß der Rat nicht auf die möglichen Kostensteigerungen gegenüber

dem Kostenvoranschlag vor Beginn der Baumaßnahme hinge­wiesen wurde. Auch er vertrat die Auffassung, daß bei Er­stellung des Kostenvoranschlages nicht die notwendige Sorgfalt angewandt wurde.

Von BÜRGERMEISTER MANGELS wurde der Architekt aufgefordert, gegenüber der Ausschreibung entstandene Mehrkosten, die sich jetzt bei der Abrechnung zeigten, zu be­gründen. Er sprach insbesondere die Kosten beim Rohbau, bei den Dachdeckerarbeiten und bei den Außenanlagen an.

DIPL. - ING. ALHÄUSER, der die Fachplanung im Heizungs­und Lüftungsbereich durchgeführt hatte, wurde von BÜRGERMEISTER MANGELS gefragt, wieso bei dem ver­gleichbaren Gebäude in Nentershausen in diesem Bereich mit geringeren Kosten gearbeitet wurde. Dipl.-Ing. Alhäuser (er hatte auch die Fachplanung für die Hauptschule in Nenters­hausen gefertigt) führte aus, bei der Schule in Nentershausen sei das Fachraumprogramm kleiner. Daher habe man weniger Aufwendungen für die Lüftung machen müssen. Außerdem habe das Gebäude in Nentershausen ein Satteldach, das Schulge­bäude in Montabaur hingegen ein Flachdach. Dadurch sei es in Nentershausen wesentlich einfacher gewesen, die Lüftungs­rohre zu verlegen.

Dipl.-Ing. Alhäuser betonte, daß im Bereich der Hauptschule Montabaur keine unnötigen Kosten aufgewendet wurden. Er erinnerte an Überlegungen, eine Wärme-Rückge\Vinnungsanlage einzubauen, die man aber dann aufgegeben habe, um nicht' zusätzliche Kosten zu verursachen.

RATSMITGLIED SCHNEIDER (CDU) wollte vom Architek­ten wissen, welche Kosten für einen Neubau einer Hauptschule entstanden wären. Architekt Dürr bezifferte die Kosten eines Neubaues auf 12.000,000,00 DM und meinte, auch unter Berücksichtigung der Kosten für den Erwerb des Altbaues (2,6 Mio.) sei die von der Verbandsgemeinde gewählte Lösung, die letztlich Kosten von 9,5 Mio DM verursacht habe, wirt­schaftlich sinnvoll gewesen.

BÜRGERMEISTER MANGELS faßte das Ergebnis der Dis­kussion wie folgt zusammen:

1. Der Verbandsgemeinderat habe anerkannt, daß es sich bei wesentlichen Teilen des Bauprojektes um den Umbau eines Altbaues gehandelt habe, was manche Gefahren

in Form verdeckter Mängel insich geborgen habe. Es bestehe aber der Eindruck, daß möglicherweise diese Gefahren nicht in vollem Umfang bei der Erstellung des Kostenvoran­schlages berücksichtigt worden seien.

2. Dem Architekten sei zu bestätigen, daß Planung und Aus­führung des Hauptschulgebäudes nicht überzogen sei. Das Bauwerk werde in Funktion und Ausführungsart akzeptiert.

3. Mit Blick auf die Kompliziertheit des Verfahrensganges, die daraus resultierte, daß der Kreis Bauherr war und mithin die Informationen über den Kreis an die Verbandsgemeinde fließen mußten, sei ein Informationsdefizit des Verbands­gemeinderates zu beklagen. Die Kostensteigerungen seien zum Teil zu spät begründet worden. Für den Bauherrn bleibe ein mehr als unangenehmer Beigeschmack, weil die Kostensteigerung jeden Rahmen einer vernünftigen Haushalts­politik sprenge.

Schließlich verwies der Bürgermeister darauf, daß im nächsten Jahr noch 800.000,00 DM an den Westerwaldkreis als Restbe­trag des Kaufpreises zu zahlen sind. Hier müßten wegen der verdeckten Mängel noch Verhandlungen mit dem Kreis geführt werden.

GENEHMIGUNG EINER ÜBERPLANMÄSSIGEN AUSGABE

Durch einstimmigen Beschluß gab der Verbandsgemeinderat seine Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der HHSt 815.985 '