Montabaur 3/51 / 82
u. ausgaben
“Gesamthaushalt • Verwalt ungshaushult - Vermögenshaushalt
22.435
' 1979
Angaben in Mio 'DM
n
ng
an
;in-
llten
s-
n
lalts- 2
Für das Jahr 1982 wurde eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, well sich wesentliche Änderungen ergaben. Im Verwal.tungshaushaIt erhöhte sich der Umfang um 475.300,— DM auf 17.258.350,— DM, während Im Investlven Bereich, also Im Vermögenshaushalt eine Verminderung von 651.300,— DM zum neuen Volumen von 22.435.300,-- DM führte.
Für 1 983 übersteigen dIe. Gesamte Innahmen und -ausgaben erstmals die 40-MI11Ionen-Grenze. Während sich der Verwaltungshaushalt mit seinen - überwiegend - laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber 1982 um 2,56 v.H. erhöht, tritt Im Vermögenshaushalt eine Steigung von 9,72 % ein. Wie schon 1982 muß man aber auch für 1983 die vorgesehenen Umschuldungen 1n bet rächt 1I eher Höhe berücksichtigen (1 982 : 8,5 Mio. DM, 1 983 14,5 Mio. DM), die zu einem Großteil den Anstieg des Vermögenshaushalts bestimmen. Die formell notwendige Vei— anschlagung von Umschuldungsmaßnahmen zur Erzielung besserer Kreditbedingungen führt damit zu einer beträchtlichen Aufblähung des Gesamtvolumens. Erläuternde und ergänzende Aussagen zür Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts ergeben sich Im übrigen aus den folgenden Ausführungen.
Dars tel1ung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungshaushalt
2.1 Art und Umfang der Einnahmen 1983 -,- : -:- - -
Die fol gende f Graf 1 k gibt zunächst einen Überblick über die einzelnen Einnahmen.
Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451. Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt■ Klaus Basler.
Quartalpreis DM 2,00. - Einzelstücke durch den Vertag zum Preis vo n ßM 0,70 + Versandkosten.
BÜRGERZEITUNG OpFENTLIOHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEN
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbe- lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
WITTICH [!•

