Montabaur 3/46/82
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofsvorplatz,die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn Frankfurt- Köln und umgekehrt
b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrückstraße (vor der Westerwaldkaserne) Albertstraße, Fürstenweg, Freihe/r-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Richtung Horressen die L312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems tiber Niederelbert (L 327) dann wie unter b)
d) aus Richtung Holler (L-326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am Hause Mons-Tabor,
2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigendorf
Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Friedhofs) zwischen der L 326 und L 313
e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313)
in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstraße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges ( L 300) oder Stadtteil,Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne), Weser Straße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327) dann wie unter a)
d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.
V.
Umleitungsstraßen für für Pkws sind:
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umlaitungen unter III.
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Umleitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße. Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw zur Hunsrückstraße und zur L 327
cl aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Froschpfort bzw. über die Straße ,,An der Fröschofort" zur Albertstraße
VI.
Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:
a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz
b) Parkplätze an der Fröschpfort
c) Parkstreifen im Stadtgebiet
Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksichtnahme. Verbandsgemeindeverwaltung -als Ortspolizeibehörde-
Vk Verwaltung informiert
Schluckimpfung im Winter 1982/83
Wie in den vergangenen Jshren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgöng- gen statt.
Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8-10 Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1981, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1982 ab 3. Lebensmonat,
2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischungsimpfung)
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),
vierte Impfung (Auffrischungsimpfung) im 10. Lebensjahr (ca.
4. Schuljahr)
weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahren
An einer erneuten Schluckimpfung sollen teilnehmen:
a) wer früher weniger als 3 x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,
c) wer vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sinff, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos
Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:
HEILIGENROTH
Donnerstag, 25.11.82, 15.00 Uhr, Schule RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Donnerstag, 25.11.82, 15.30 Uhr, Schule GROSSHOLBACH:
Donnerstag, 25.11.82, 16.00 Uhr Schule KLEINHOLBACH,
Donnerstag, 25.11.82, 16.30 Uhr, Schule Girod GIROD:
Donnerstag, 25.11.82, 16.30 Uhr Schule NOMBORN:
Freitag, 26.11.82, 14.00 Uhr, Gemeindehaus
HEILBERSCHEID:
Freitag, 26.11.82, 14.30 Uhr, Schule
ETTERSDORF
Freitag, 26.11.82, 15.00 Uhr, Gasthaus Brühl
BLADERNHEIM:
Freitag, 26.11.82, 15.30 Uhr, Gasthaus Herbst RFCKENTHAL, Fr. 26.11.82, 16.00 Uhr Gaststätte Brunnenstube WIRZENBORN:
weShneud^rf 82 ’ ’ 6 ' 30 Uhr ’ Gas,, ’° , Wiranb °™ Dienstag, 30.11.82. 14.00 Uhr, Schule

