Montabaur 2/46/82
Öffenti Bekanntmachungen
Lohnsteuerkarten 1983
1. Die Lohnsteuerkarten 1983 - sind den Arbeitnehmern übermittelt worden.
Die Altersfreibetrage und die steuerfreien
Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.
2. Jeder Arbeitnehmer muß die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1983 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 1983 zu Beginn des Kalenderjahres 1983 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 1983 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvörlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1983 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 16 Jahre,
b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen
c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, usw.
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.
ACHTUNG - UNBEDINGT LESEN !
Wichtige Information zur Lohnsteuerkarte 1983
Wir möchten Sie dringend auf die folgenden wichtigen Recht.sänderungen hinweisen:
1. Bei über 49 Jahre alten Arbeitnehmern ohne Kinder , bei denen bisher die Steuerklasse II zu bescheini- gen war, wird ab 1983 die Steuerklasse I bescheinigt. (Siehe Seite 4 der Informationsschrift).
2. Ab 1983 werden auf den Lohnsteuerkarten nur noch die Kinder eingetragen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bisher lag diese Grenze beim 18. Lebensjahr.
(Siehe Seite 10 und 11 der Informationsschrift).
3. Beim Familienstand wird auf den Lohnsteuerkarten ab 1983 nur noch bescheinigt, ob der Arbeitnehmer nicht verheiratet oder verheiratet «ist.
Es werden folgende Abkürzungen verwendet:
nv = nicht verheiratet (ledig, verwitwet, geschieden)
vh = verheiratet (auch bei dauernd ge
trennt lebenden Ehegatten)
(Siehe Seite 3 der Informationsschrift).
Lesen Sie bitte auf jeden Fall die Ihrer Lohnsteuerkarte beiliegende grüne Informationsschrift „Lohnsteuer 83". Verbandsgemeindeverwaltung -Lohnsteuerkartenstelle-
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung-
An alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 15.11.1982 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide
soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern u.sonstigen öffenti. Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60)
108 000-603
Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017
Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212
Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108
Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, den 16. Nov. 1982
Verbandsgemeinde Montabaur
Verbandsgemeindekasse
Mangels
Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Montabaur anläßlich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten
l.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläßlich der vier verakufsoffenen Samstage vor Weihnachten am 27. 1982, 4.12.1982, 11.12.1982 und 18.12.1982 von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:
•• Die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt
•• die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße •• der Kleine und Große Markt •• die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Gelbachstr./ Kolpingstraße
— die Elisabethenstraße
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.
Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben
sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.
VERLAG
Die Bürgerzeitung e.Cein, Or*, ^ ^ M5 ’'
Telefon (026 24)
Quartalpreis DM 2,00 - Emze/sfüdce durch den vertag zum rrei» »w vmv ( rvT -
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