Montabaur 4/46/82 OBERELBERT:
Dienstag, 30.11.82, 14.30 Uhr, Schule
NIEDERELBERT:
Dienstag, 30.11.82, 15.00 Uhr, Schule HORRESSEN:
Dienstag, 30.11.1982, 15.30 Uhr, Waldschule
ELGENDORF: ^
Dienstag, 30.11.82, 15.30 Uhr, Waldschule
ESCHELBACH:
Dienstag, 30.11.82, 16.10 Uhr, Sonderschule
BODEN:
Freitag, 3.12.82, 17.45 Uhr, alte Schule
NIEDERERBACH:
Montag, 6.12.82, 16.00 Uhr, Schule
GÖRGESHAUSEN:
MONTAG, 6.12.82, 16.30 Uhr, Schule . NENTERSHAUSEN:
MONTAG, 6.12.82, 17.00 Uhr, Schule HOLLER:
Dienstag, 7.12.82, 14.00 Uhr, Gaststätte Heibel
UNTERSHAUSEN:
Dienstag, 7.12.82, 14.30 Uhr, Gemeindehaus
STAHLHOFEN:
Dienstag, 7.12.82, 15.00 Uhr, Bürgermeisteramt
DAUBACH:
Dienstag, 7.12.82, 15.30 Uhr, Gemeindehaus
HORBACH:
Dienstag, 7.12.82,16.00 Uhr, Schule Horbach-Gackenbach
HÜBINGEN:
Dienstag, 7.12.82, 16.30 Uhr Gemeindehaus
GACKENBACH:
Dienstag, 7.12.82, 16.00 Uhr, Schule Horbach-Gackenbach
SIMMERN:
Mittwoch, 8.12.82, 15.00 Uhr, Schule
EITELBORN:
Mittwoch, 8.12.82, 15.00 Uhr Schule
EITELBORN:
Mittwoch, 8.12.82, 15.30 Uhr, Augst-Schule
NEUHÄUSEL:
Mittwoch, 8.12.82, 15.30 Uhr Augst-Schule KADENBACH:
Mittwoch, 8.12.82, 16.30 Uhr, Schule
MONTABAUR:
Freitag, 10.12.82, 10.00- 12.00 Uhr )
14.00- 16.00 Uhr ) Gesundheitsamt Montab.
Meldepflicht der Hundehalter
Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter Ihrer Meldepflicht über die An- und Abmeldung von Hunden nachkommen.
Nachstehend wird daher erneut darauf hingewiesen:
Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als angeschafft.
Jeder Hund, welcher abgdschafft wurde oder abhanden gekommen ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres , innerhalb dessen die Abschaffung erfolgte, abgemeldet werden.
(Lesen Sie bitte auf der nächsten Seite weiter!)
Gesucht werden mehrere Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen für die Jugendarbeit in der Verbaffdsgemeinde Montabaur
„Die Verbandsgemeinde Montabaur und die Arbeitsgemeinschaft Jugend" möchten die offene Jugendarbeit in der Stadt und insbesondere in den 24 Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde unterstützen und fördern.
Erwartet werden große Aufgeschlossenheit gegenüber den Problemen und Erwartungen der Jugend, Ideenreichtum und Initiativen für das Ansprechen der Jugendlichen und den Umgang mit der Jugend, Fähigkeiten zur Ausbildung von Jugendgruppenleitern, Geschick zur Durchführung von Jugendveranstaltungen vor Ort.
Gesucht werden an dieser Aufgabenstellung interessierte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, die sich mit viel Idealismus als ehrenamtliche Helfer in den Dienst einer guten Sache stellen und sich insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden der Jugendlichen annehmen, die nicht in kirchlichen Jugendorganisationen, Vereinen oder anderen Jugendorganisationen bisher bereits Ansprechpartner für eine sinnvolle und jugendgemäße Freizeitgestaltung gefunden haben.
Gesucht werden interessierte Bewerber oder Bewerberinnen über 18 Jahre, die möglichst durch eigene solide Erfahrung in der offenen Jugendarbeit oder aber auch durch eine pädagogische Ausbildung (Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Lehrer) günstige Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben mitbringen.
Geboten werden eine interessierte Jugend, die auf fähige und aufgeschlossene Jugendbetreuer bereits wartet und - so ganz nebenbei, weil es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt - kein Gehalt, kein Lohn - sondern nur eine monatl. Aufwandsentschädigung von 350,r DM. /
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 1982 zu richten an:
1. Verbandsgemeinde Montabaur, z.Hd. Herrn Bürgermeister Wilhelm Mangels,
Rathaus, 5430 Montabaur
oder
2. Arbeitsgemeinschaft Jugend in der Verbandsgemeinde Montabaur, z.Hd. Herrn I. Vorsitzenden Dietrich Pfeiffer, Helfensteinstraße 58, 5411 Eitelborn

