Montabaur 7/44/82
Die Verbandsgemeinde wird gebeten, ihren Anteil nach Abzug der Zuschüsse des Landes und des Kreises an der Schulturnhaile in Neuhäusel/Eitelborn zu tragen, sobald diese beiden Ortsgemeinden die Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Bürgermeister Mangels erläuterte, es gehe bei diesem Antrag darum, die nach der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Anteilsfinanzierung der Verbandsgemeinde um ein Jahr vorzuziehen und das Objekt nach Möglichkeit in die Haushaltsplanung der Verbandsgemeinde 1983 einzustellen. Diesem Antrag der CDU-Fraktion lägen - so der Bürgermeister - Anträge der Ortsgemeinderäte von Neuhäusel und Eitelborn zugrunde, die zum Inhalt hätten, nicht zu warten mit der Baumaßnahme, sondern möglichst im Jahr 1983 zu beginnen, um evtl. Kostensteigerungen, die sich aus einer'zeitlichen Verzögerung ergeben würden,, abzufangen.
Die Frage der Bezuschussung durch Land und Kreis sei noch nicht endgültig entschieden. Man hoffe jedoch, daß man auf Finanzierungszuschüsse von dieser Seite nicht zu verzichten brauche.
Der Bürgermeister stellte auch klar, daß die Beteiligung der Verbandsgemeinde ausgeht von den Kosten für eine normale Turnhalle und die darüber hinausgehenden Kosten für eine Mehrfachnutzung der Halle von den Ortsgemeinden zu tragen sind.
Für die CDU—FRAKTION erläuterte Ratsmitglied Michael Knopp den Antrag. Er ging zunächst auf die Notwendigkeit des Sparens ein, die sich nach den sich abzeichnenden Perspektiven für die bevorstehenden Haushaltsjahre ergebe. Trotzdem besteht die Notwendigkeit, auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu investieren. Nach Auffassung der CDU-Fraktion stünden sinnvolle Investitionen nicht im Widerspruch zur Notwendigkeit, die Ausgaben zu beschränken. Letzteres gelte insbesondere für den konsumtiven Bereich. Im Investitionsbereich müßten im Interesse künftiger Benutzer und im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation zumindest etwas modifizierte Kriterien gelten.
Der CDU-Sprecher appellierte an die Verwaltung, alles zu tun, damit möglichst schnell die Zuschüsse, die nach den geltenden Richtlinien für dieses Bauprojekt zu erhalten sind, ausgezahlt werden. Dies schließe die Etatisierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 1983 ein.
Anschließend ging Ratsmitglied Knopp auf die Notwendigkeit der Maßnahme ein und begründete dies zunächst unter Hinweis auf den Sportstättenrahmenleitplan, der für den Planungsbereich V (Augst) eine weitere Halleneinheit als notwendigen Bedarf ausweise. Dieser Bedarf lasse sich auch heute nach den geltenden amtlichen Richtwerten ohne weiteres nachvollziehen. Für den Schulsport bestehe für die Augsf-Schule ein Bedarf von 60 Sportstunden. Jetzt seien maximal 32 Stunden in der Woche möglich. Daraus resultiere ein Defizit von 28 Stunden, welches es so schnell wie möglich abzubauen gelte. Bei diesem Defizit sei noch nicht einmal berücksichtigt, daß eine Einheit nicht die erforderlichen Maße (15 x 27 m) aufweise. Mit 12 x 24 m sei gerade die geringstmögliche Größe für eine Ausnahmegenehmigung erreicht.
Ratsmitglied Knopp unterstrich sodann auch die Bedürfnisse des Vereinssports. Insbesondere im sportlichen Bereich sei in den Augstgemeinden ein großer Bedarf zu verzeichnen. Jeder 5. gehöre einem der sporttreibenden Vereine an.
Die kulturellen Aktivitäten der Vereine in der Augst machten es notwendig, über eine reine Sporthalle (Norm-Maß 15 x 27 m) eine Halle zu bauen, die für eine Mehrzwecknutzung geeignet sei (Maße 18 x 36 m).
Die gegenüber dem Normalmaß entstehenden Mehrkosten seien von den Ortsgemeinden zu tragen.
Für die SPD—FRAKTION erklärte deren Vorsitzender SCHLEMMER, die Notwendigkeit des Hallenbaues werde von der SPD- Fraktion nicht bestritten. Es gehe dabei auch nicht nur um das Interesse der örtlichen Vereine, sondern auch um c|ps schulische Interesse, für das die Verbandsgemeinde zuständig sei.
Der Sportstättenrahmenleitplan sehe den beabsichtigten Hallenbau vor. Die SPD-Fraktion sei auch nicht prinzipiell dagegen, den Baubeginn für die Maßnahme in das Jahr 1983 vorzuverlegen. Sie beantrage daher, die Kosten in den Haushaltsplan einzustellen, aber im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 1983 erneut darüber zu diskutieren und zu entscheiden, ob die Maßnahme 1983 von der finanziellen Seite her begonnen werden könne.
Im Laufe des Jahres 1983 solle für die Verbandsgemeinde immer noch die Möglichkeit bestehen zu entscheiden, ob die Finanzlage die Vorfinanzierung zulasse. Der SPD-Sprecher verwies darauf,daß auch auf Seiten der Ortsgemeinden noch Ungewißheiten bezüglich der Finanzierbarkeit bestehen. Er sehe nicht die dringende Notwendigkeit, jetzt zu beschließen, daß die Maßnahme 1983 begonnen werde. Die SPD-Fraktion sei nicht gegen das Projekt,sonderngegen eine Festlegung im jetzigen Zeitpunkt.
Ratsmitglied Hepfer (FDP) führte aus, die Notwendigkeit der Maßnahme werde von der FDP-Fraktior> anerkannt. Sie gelte auch für einen möglichst baldigen Baubeginn. Mit Blick auf die Aktivitäten und den Bedarf in den Augst-Gemeinden erklärte der FDP-Sprecher, evtl, komme diese Maßnahme eher zu spät.
Die FDP-Fraktion stimme dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Ratsmitglied Hepfer verwies dabei auch auf gewisse Unwägbarkeiten in den Haushalten der Ortsgemeinden. Deren Möglichkeit, die Maßnahme 1983 zu beginnen, hänge auch von der Realisierung erwarteter Einnahmen ab. *
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung stimmte der Verbandsgemeinderat einstimmig dem Antrag der CDU-Fraktion zu.
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule geändert
Durch einstimmigen Beschluß des Verbandsgemeinderates wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule geändert. Neugefaßt wurde § 2 Abs. 1 dieser Satzung, der bisher eine feste Gebühr von 3,- DM pro Doppelstunde als Grundgebühr vorsieht. Nach der neuen Regelung beträgt die Grundgebühr für alle Kurse pro Doppelstunde zwischen 3,- und 5,- DM. Der Leiter der Volkshochschule wird in der Satzung ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Beirates die Gebühren für die einzelnen Kurse innerhalb des Gebührenrahmens zu bestimmen.
Als Gebührenmaßstab sind in der Satzung festgeschrieben:
a) die Kosten, die durch den Kurs entstehen und
b) der Vorteil, der den Teilnehmern aus der Teilnahme an den Kurs erwachsen kann.
Oie Satzungsänderung wurde mit dem Hinweis begründet, daß die bisherige Grundgebühr von 3,- DM je Doppelstunde nicht mehr ausreicht, um die Kosten, die für die'Durchführung der Kurse entstehen, zu decken. Durch Kürzung der Landes- und Kreiszuschüsse entstehen Mindereinnahmen von 8.000,- DM im Jahr, die durch eine Anhebung der Kursgebühren ausgeglichen werden sollen.
Oie Festsetzung eines Fixbetrages in der Satzung hat sich als unzweckmäßig erwiesen, weil die Kosten von Kurs zu Kurs verschieden sind. Deswegen hat sich der Beirat der VHS in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, Möglichkeiten zu suchen,die eine größere Flexibilität gewährleisten. Dem trägt der im Satzungsentwurf vorgesehene Gebührenrahmen Rechnung.

