Montabaur 9/43/82
2.2 Für die SPD-FRAKTION erklärte deren Vorsitzender WIDNER, die SPD stimme dem Nachtragshaushalt 1982 zu, weil die Maßnahmen, die darin ihren Niederschlag gefunden hätten, vorher beschlossen worden seien und weitgehend die Zustimmung der SPD-Fraktion gefunden hätten. Die SPD-Fraktion begrüße, daß die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt um 630.000,- DM über dem ursprünglichen Ansatz liegt. Gleichzeitig mache sie darauf aufmerksam, daß Minderausgaben zum Teil nur«auf Ausgabeverschiebungen beruhten. Insofern könne man nicht von echten Einsparungen sprechen. Ob sich die Schuldenlast auch nach Durchführung dieser Maßnahmen so positiv wie im Augenblick darstelle, bleibe abzuwarten. Mit Blick auf das Investitionsprogramm erklärte Ratsmitglied Widner, die für 1983 vorgesehene Errichtung einer Friedhofshalle im Stadtteil Eigendorf finde nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion. Dafür seien keine Mittel vorhanden.
2.3 Ratsmitglied SCHWEIZER (FWG) setzte sich kritisch mit dem Nachtragshaushaltsplan 1982 auseinander. Er verwies darauf, daß die erhöhten Schlüsselzuweisungen (Eingemeindungszuschlag) in diesem Jahr letztmalig gezahlt werden und der Stadt im kommenden Jahr wesentlich geringere Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen. Mit Blick auf den Ansatz für den Standortvorteil des Hallen- und Freibades, den die Stadt bezahlt, erklärte Ratsmitglied Schweizer, dieser Standortvorteil sei seines Erachtens unberechtigt. Er verweist auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, in dem ein solcher Standortvorteil ausgeschlossen worden sei.
Dieser Aussage wird von BÜRGERMEISTER MANGELS entschieden widersprochen. Das von Ratsmitglied Schweizer angesprochene Urteil des OVG befasse sich mit einem völlig anderen Sachverhalt und enthalte keine Aussagen über die Frage der Zulässigkeit eines Standortvorteiles.
Unter Hinweis auf die steigenden Einnahmen aus der Parkgarage stellt Ratsmitglied Schweizer die Frage, ob nicht Ursache dafür die zusätzliche Aufstellung von Kurzzeitparkautomaten sei und ob es nicht sinnvoll sei, weitere Kurzzeitparkautomaten aufzustellen.
Dazu berichtete der Bürgermeister, es sei im einzelnen nicht festzustellen, aus welchen Parkautomaten die zusätzlichen Ein - . nahmen stammten. Nach seinen Beobachtungen sei die Parkgarage jedoch in den Bereichen für Kurzparker und in den übrigen Bereichen gleichmäßig ausgelastet, so daß er im Augenblick keine Veranlassung sehe, zusätzlich Kurzzeitparkautomaten aufzustellen.
Kritisch äußerte sich Ratsmitglied Schweizer zur Höhe der Umlagen für Verbandsgemeinde und Kreis. Beide Umlagen hätten laut Nachtragsplan einen Betrag von insgesamt 4.932.000,- DM erreicht
Dazu bemerkte Bürgermeister Mangels, daß die Umlagen allein nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinden berechnet werden, und daß die Verpflichtung zur Zahlung von Umlagen die Stadt Montabaur nicht mehr und nicht weniger belaste als die übrigen Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde.
Zum Ansatz für den Sportplatz im Schul- und Sportzentrum, an den sich die Stadt mit insgesamt 455.000,- DM beteiligen muß, bemerkte der FWG-Sprecher, daß nach Auskunft der Bezirksregierung in einem Schulzentrum der Schulträger (Kreis) zuständig gewesen sei, einen Sportplatz zu bauen. Die Stadt sei dazu nicht verpflichtet. Sie hätte vielmehr das Stadion an der Koblenzer Straße und damit einen eigenen Sportplatz behalten können.
Dieser Aussage wurde von Bürgermeister Mangels entschieden widersprochen. Er machte darauf aufmerksam, daß ohne eine Beteiligung der Stadt der Tennenplatz im Schul- und Sportzentrum nicht gebaut worden wäre und daß das Stadion an der Koblenzer Straße mit erheblichem Aufwand hätte ausgebaut werden müssen.
Im übrigen habe der TuS der Errichtung eines Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum zugestimmt und sei auch damit einverstanden gewesen, den Sportplatz an der Koblenzer Straße stillzulegen.
Diesen Ausführungen von Bürgermeister Mangels schloß sich Ratsmitglied Kram (CDU) an. Er machte darauf aufmerksam, daß in Montabaur ein Schul- und Sportzentrum im rechtlichen Sihne nicht ausgewiesen sei.Ohne die Beteiligung der Stadt wäre der Sportplatz nicht durchsetzbar gewesen, weil für Montabaur nach dem Sportstättenleitplan kein Bedarf für 3 Sportplätze abzuleiten sei. Seines Erachtens bestehe die Gefahr, daß die Errichtung des Stadions im Schul- und Sportzentrum (Rasenplatz mit leichtathletischen Anlagen) durch die Bemühungen der FWG-Fraktion zur Erhaltung des Sportplatzes an der Koblenzer Straße gefährdet werden.
Auch Ratsmitglied Widner (SPD) widersprach der Kritik der FWG-Fraktion bezüglich des Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum. Er machte auf die mehrheitlich getroffenen Entscheidungen des Stadtrates aufmerksam und bat, die Diskussion über diesen abgeschlossenen Fragenkomplex im Stadtrat zu beenden.
Ratsmitglied Schweizer verwies auf einen Bericht der Westerwälder Zeitung, wonach sich die Stadt mit 900.000,- DM an den Kosten für die Dreifach-Turnhalle im Schul- und Sportzentrum beteiligen soll. Bürgermeister Mangels erklärt, eine Beteiligung der Stadt an dieser Maßnahme komme nicht in Betracht. Die Pflicht zur Mitfinanzierung der Dreifach-Turnhalle bestehe seitens der Verbandsgemeinde (Trägerin der Hauptschule). Der Umfang der Beteiligungspflicht sei noch auszuhandeln und hänge ab von der Nutzungsintensität.
Abschließend erklärte Ratsmitglied Schweizer für seine Fraktion, man habe den Haushalt 1982 wegen verschiedener Maßnahmen (Sportplätze, Haus der Jugend, Standortvorteil Hallenbad, nicht getätigter Grunderwerb im Bereich des „Alten Galgen" und Ablehnung des Alternativvorschlages bei der inneren Stadtumgehung) nicht zugestimmt. Folglich stimme man auch dem Nachtragshaushaltsplan nicht zu.
Anschließend verabschiedete der Stadtrat mehrheitlich bei 6 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 1982.
Widmung von Erschließungsanlagen im Baugebiet „Himmelfeld I", 2. Abschnitt
Einstimmig beschloß der Stadtrat unter Hinweis auf § 36 Abs. 1 und 2 des LStrG, die nachfolgend genannten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
' Bezeichnung
Am Himmelfeld Parz. 1, 26/2, 71 einschl. Seitenwege 103, 114/3
Tag der Verkehrsübergabe

