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Montabaur 10/43/82

Brackleystraße

Sonnenring

Venusstraße

Mondring einschl.

Seitenwege

Marsstraße

Jupiterstraße

Saturnstraße

Parz. 83 )

Parz. 114/2 )

Parz. 20 )

Parz. 161, 168, 169, )

175,205,257 )

Parz. 246, 249, 253 )

Parz. 238, 244 )

Parz. 229 \

Tag der Verkehrsübergabe: 1.11.1982

Gleichzeitig stellte der Stadtrat fest, daß diese Erschließungsanlagen eine Erschließungseinheit bilden, also zusammen abgerechnet werden. Die Widmung der o.g. Flächen bezieht sich - so der Stadtrat - auf die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Fahrbahn und die Straßenbeleuchtung der o.g. Straßen im Rahmen der Kostenspaltung abzurechnen.

Erhebung von Vorausleistungen im IndustriegebietAm alten Galgen"

Der Stadtrat beschloß einstimmig, daß für das IndustriegebietAm alten Galgen" Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen. Die Vorausleistungen wurden auf 7,- DM/qm beziffert. Zur Begründung wurde angeführt, daß die Stadt in diesem Industriegebiet erhebliche Kosten für die Anlegung der Erschließungsstraßen vorgeleistet hat. Da die Straßen noch nicht endgültig hergestellt sind, könne eine endgültige Abrechnung der Erschließungsbeiträge noch nicht erfolgen. Es sei daher aus wirt­schaftlichen Gründen sinnvoll, Vorausleistungen für die StraßeAm alten Galgen" einschließlich der Stichstraße Nr. 111 zu erheben. Der vom Stadtrat festgesetzte Vorausleistungsbeitrag berühr auf folgender Grundlage:

Die geschätzten umlagefähigen Kosten betragen 630.000,- DM, so daß sich bei einer Summe der beitragsfähigen Flächen von 70.740,27 qm ein Betrag von 8,90 DM ergibt. Davon sind 1,09 DM für die Straßenentwässerung bereits abgerechnet, so daß noch ein Betrag von 7,81 DM verbleibt. Bis zu diesem Betrag kann die Stadt Vorausleistungen erheben. Diesen Spielraum wollte man jedoch nicht voll ausnutzen, sondern es wurde der Betrag von 7,- DM festgesetzt. Im übrigen wurde von Bürgermeister Mangels darauf hingewiesen, daß Vorausleistungen nur für die Grundstücke erhoben werden können, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Nr. 76

Der Eigentümer des o.g. Grundstückes hat beantragt, den Bebauungsplan bezüglich der Ausweisung der überbaubaren Fläche zu ändern. Durch diese Änderung solle eine bessere Nutzbarkeit des Grundstückes erreicht werden, so daß der nach Süden orientierte Wohngarten vergrößert wird. Im nördlichen Bereich wird die im Süden zusätzlich ausgewiesene überbaubare Fläche entsprechend reduziert. Diesem Vorhaben stimmte der Stadtrat zu und beschloß, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BBauG zu ändern, da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf

Der Flächennutzungsplan sieht für die Grundstücke.98/1 und 98/2 eine Mischbaufläche vor, ein Teilbereich der Grundstücke 176 - 189 ist in die 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes einbezogen.

Für das mit einem Gewerbebetrieb bebaute Grundstück 73/1 muß eine Ausweisung noch erfolgen. Um die Festsetzungen des Flä­chennutzungsplanes zu konkretisieren und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, muß der Bebauungsplan aufgestellt werden, und der entsprechende Beschluß des Stadtrates wurde gefaßt:

Ratsmitglied Lorenz (FWG) beantragte, die vom Haupt- und Finanzausschuß vorgeschlagene Ausweisung des Bebauungsplanes so zu ändern, daß die Grundstückstiefe der Grundstücke 176 - 189 von 35 auf 50 m erhöht wird. Über diese Frage wurde kontrovers disku tiert. U.a. wurde auf Schwierigkeiten im Umlegungsverfahren hingewiesen. Der Antrag von Ratsmitglied Lorenz wurde bei Stimmen­gleichheit abgelehnt.

Anschließend faßte der Stadtrat mehrheitlich (17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) folgenden Beschluß:

1. Für einen Teilbereich der Wagnerstraße und die Grundstücke 98/1, 98/2, 251/1, 251/2 und 73/1 sowie Teilflächen der Grund­stücke 176 bis 189 wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, die Parzellen 73/1 und 251/2 in die Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbands­gemeinde aufzunehmen und als Gewerbegebiet auszuweisen.

3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Durchführung der Planungsarbeiten beauftragt.

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TuS Montabaur - Fußball - Senioren -

Sonntag, 31.10.1982

Auswärtsspiel der I. Mannschaft bei SV Dalheim. Anstoß 15 Uhr. TuS II gastiert bei SV Niederelbert, Anstoß: 13 Uhr.

Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur Wanderung am Sonntag, dem 31.0kt.,über 10 Kilometer vom 4rzbacher Stock zurück nach Montabaur. Busabfahrt 12.15 Uhr Bhf. Montabaur. Nichtmitglieder können mitfahren.

Hausfrauenbund Montabaur

Am Montag, dem 1. Nov. 1982 ( findet trotz des Feiertages, im Hause Mons-Tabor, Montabaur, Koblenzer Straße 2, das Ke­geln von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt.

Zur musikalischen Gestaltung unserer Weihnachtsfeier suchen

wir musizierende Frauen und Kinder. Bitte, melden Sie sich bei Christa Kissel, Tel. 19020.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen

Samstag, den 30.10.

16.00 Uhr B I gegen Wissen in Wissen Sonntag, den 31.10.

11.00 Uhr A-Jugend gegen Steinefrenz in Steinefrenz (Rasenplatz)

Alle anderen Jugendmannschaften haben wegen der Ferien spielfrei.

SG Horressen/'Eigendorf

Sonntag, 31.10.1982

SG Horressen / Eigendorf I - Betzdorf. Anstoß 15 Uhr in Hor­ressen

SG Horressen / Eigendorf II - Siershahn. Anstoß 13 Uhr in Horressen (Vorspiel)