Montabaur 10/31 / 82
GROSSHOLBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Großholbach
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § V8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgem.Großholbach erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus "dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die
Abgabenschuldnei treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. ^
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Größholbach, 6.8.82 Metternich, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen am 30. Juli 1982
Jagdgenossenschaft gegründet Übernahme der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Nentershausen beschlossen
Am 15. Juli 1982 fand die Gründungsversammlung zur Gründung der Jagdgenossenschaft Nentershausen statt. Zunächst wurde eine Satzung verabschiedet. Anschließend erfolgte die Wahl des Jagdvorstandes. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Jagd Vorsteher: Perne Helmut
I. Beisitzer (stellv.Jagdvorsteher: Robert Kneip
II. Beisitzer Reinhold Ortseifen
stellvertr. (.Beisitzer: Ernst Weidenfeller
stellvertr. II.Beisitzer: Helmut Kremer
Im Anschluß daran wurde von der Jagdgenossenschaft beschlossen
die ihr zustehenden Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Nentershausen zu übertragen. Ferner wurde festgelegt, daß der Reinertrag aus der Jagdpacht für den Ausbau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen Verwendung finden soll.
In der Ratssitzung am 30.7.1982 erklärte nunmehr der Rat seine Zustimmung hinsichtlich der Übernahme der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Nentershausen auf die Ortsgemeinde. Gleichzeitig erklärte der Rat sein Einverständnis zur Verwendung des Reinertrages aus Jagdpachteinnahmen für den Ausbau und die Wiederherstellung von Feld- und Waldweg® Investitionsrahmen für die Jahre 1982 bis 1986 festgelegt Zur Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1982 bis 1986 beschloß der Rat folgende Maßnahmen in den kommenden Jahren zu verwirklichen:
1982/1983
Erschließung der Baugebiete „Im Strichen" „Hasenbitz" und „Steinbitz". Zum Baugebiet „Steinbitz" wurde noch angemerkt, daß hier zur Zeit das Umlegungsverfahren durchgeführt wird um daß die Erschließungsmaßnahme auch die Verlegung von Kanal und Wasserleitungen beinhaltet.
1984/1985 - Bodenordnung u.Erschließung des Baugebietes „östlich der B 49".Zum gegenwärtigen Planung.stand wurde berichtet, daß sich dieser Bereich in der Planung befindet. Die Er Schließung erfaßt auch hier die Verlegung von Kanal- und Wassert tungen.
1984/1985/1986 Kostenbeteiligung der Gemeinde zur Errichtur)g einer Schulturnhalle
Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Zunächst wurde dem Rat eine 12 Punkte umfassende Aufstellung über im Haushaltsjahr 1981 geleistete erhebliche überund außerplanmäßige Ausgabe vorgelegt. Insgesamt beliefen sich| diese Haushaltsüberschreitungen auf 137.140,35 DM. Im einzelnen begründen sich diese wie folgt:
1. Erstattung von Ausgaben an die Verbandsgemeindeverwaltung (2.405,50 DM) Begründung: Aufgrund der Zunahme der 2ahl an Sozialhilfeempfängern reichten die im Haushalts- ] jahr 1981 bereitgestellten Mittel zur Zahlung des 25%igen Kostenanteils nicht aus.
2 Aufwendungen für den Winterdienst (DM 546,49)
Begründung: Aufgrund des enormen Schneefalls im vergang«-| nen Winter wurden entsprechende Schneeräumungen und der Kauf von Streumaterial notwendig. Die planmäßigen Mittel reichten hierfür nicht aus.
3. Unterhaltung der Feldwege (DM 2.028,58)
Begründung: Für die Erneuerung eines Durchlasses unterhalti| des Feldkreuzes waren keine Haushaltsmittel veranschlagt.
4. Abschreibung: (3.504,- DM) und Verzinsung des Anlagekapi| tals (12.745,- DM) Begründung: Es handelt sich hierbei um kalkulatorische Abschreibungen für Mietwohngebäude, sowlil um die Verzinsung des Eigenkapitals bef Mietwohngebäudeal Hierfür waren keine Haushaltsmittel angesetzt. Diesen Haus-f
. haltsüberschreitungen stehen au der Einnahmenseite Beträge| in gleicher Höhe gegenüber.
5. Zuweisungen für Investitionen an übrige Bereiche (7.500,- DM). Begründung: Die Ortsgemeinde Nentefshausen beteilig! sich mit 7.500,- DM an Kosten zur Herrichtung eines Parkplatzes am Kindergarten. Entsprechende Mittel waren im Haushaltsjahr 1981 nicht vorgesehen.
6. Bauausgaben (6.831,- DM und 3.093,- DM). Die Kosten fürd die Herstellung einer Sprunggrube am Sportplatz wurden vd| der Ortsgemeinde vorfinanziert. Diese Kosten werden jedod von der Verbandsgemeinde erstattet. Ferner wurde vom T die Aufstellung einer Fertiggarage, die unbedingt zur UntelJ bringung der gemeindeeigenen Geräte benötigt wurde, beschlossen, Entsprechende Haushaltsmittel waren im HausJ haltsjahr 1981 nicht vorgesehen.
7. Erwerb von Grundstücken (DM 691,42 DM).
Begründung:Die von der Gemeinde im Haushaltsjahr 1981 verausgabten Mittel für den Ankauf von Grundstücken

