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| Montabaur 9/31/82
Erweiterung der Gemeindeschutthalde ist beabsichtigt
Um eine Vergrößerung des gemeindlichen Schutthaldegeländes zu erreichen, beschloß der Rat, das in westlicher Richtung gelegene Wiesengelände anzupachten. Der Ortsbürgermeister wurde mit entsprechenden Verhandlungen beauftragt.
Allgemeine Informationen
Zum Abschluß der Sitzung gab der Ortsbürgermeister dem Rat unter anderem noch folgendes zur Kenntnis:
|a) Die Ortsgemeinde Simmern hat bei der Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982 in der Sonderklasse den 12. Platz belegt. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß der Hundesportverein im Sonderwettbewerb einen beachtl. 2. Platz für die Gestaltung des Übungsgeländes erreicht hat. Dieser 2. Platz wurde mit DM 1.000,- honoriert.
|b) Der Bauausschuß hat nach entsprechender Delegation durch den Rat den Auftrag für den Ausbau der Wirtschaftswege „Auf'm See' und „In der Trift" vergeben. Die Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 11.000,- DM.
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Jahre!
IeITELBORIM:
DGV Eitelborn 1866
!\m kommenden Samstag, dem 7. August 1982 ( treffen sich die änger des MGV, Eitelborn 1866 um 19.15 Uhr im Vereinslokal LZur Sporkenburg" zu einem kurzen Ansingen, anschl. wird pann ein Ständchen . gebracht.
ilöhnenclub Eitelborn
pnser Verein unternimmt am Samstag, dem 11.9.1982, seine diesjährige Hafbtagstour. Wir treffen uns um 13.00 Uhr an der Bushaltestelle Triftstraße. Anmeldung bei Ulrike Brang, Tel. 2402.
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I0RBACH:
irußwort des Ortsbürgermeisters zur Kirmes vom 4.-16.8.1982
Ihein^lamens des Rates der Ortsgemeinde Horbach heiße ich alle lesucher unserer Kirmes herzlich willkommen und wünsche llen Horbachern fröhliche und-entspannende Kirmestage bei i/lusik, Tanz und Vergnügen.
ileichzeitig gebe ich nachfolgend das Kirmesprogramm bekannt: iAMSTAG, 14.8.1982
9.30 Uhr Aufstellung des Kirmesbaumes am Brunnenplatz 0.00 Uhr Tanz im Saale des Lokales „Zum grünen Baum" mit der Kapelle „Speedy's"
In allen anderen Lokalen gemütliches Beisammensein
iriic#0NNTAG, 15.8.1982
10.30-12.30 Uhr Auf dem Brunnenplatz Frühschoppenkonzert mit dem DRK-Blasorchester Daubach, gestiftet von der Ortsgemeinde Horbach und den Wirtsleuten „Zum grünen Baum", Horbach RO.OO Uhr Tanz im Saale des Lokales „Zum grünen Baum" mit der Kapelle „TOP SECRET"
In allen anderen Lokalen gemütliches Beisammen-; sein.
ihrit^flONTAG, 16.8.1982
9.00 Uhr in der St. Laurentius-Kapelle zu Horbach en ■ Hl. Messe für alle Lebenden, Verstorbenen, Gefal
lenen und Vermißten der Gemeinde Horbach, anschließend ca.
10.00 Uhr traditioneller Kirmesmontagsfrühschoppen des MGV „Cäcilia" Horbach im Vereinslokal „Zum grünen Baum" unter Mitwirkung der Kapelle » TOP SECRET"
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MGV „Cäcilia" Horbach
Der MGV möchte allen Helferinnen und Helfern, die aktiv zum guten Gelingen des 100-jährigen Jubiläums beigetragen haben, seinen Dank abstatten.
Termin: 4.9.1982
Die betroffenen Personen erhalten in Kürze eine Einladung mit den näheren Einzelheiten.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Girod
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Girod erhebt im Kalenderjahr 1982 die
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen , Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981.
Neue-Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die
Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUMG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. . ' *
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur/zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Girod, 6.8.1982 Leber, Ortsbürgermeister *-

