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Montabaur 8/31 / 82

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Im Rahmen dieses Anhörverfahrens war lediglich über eine Anregung seitens des Straßenbauamtes Diez zu entscheiden.

Hier erfolgte eine Entscheidung des Inhalts, daß die Anregung des Straßenbauamtes Diez nicht nochmals gesondert im Plan fest­gehalten werden muß, da bereits entsprechende gesetzliche Rege­lungen bestehen.

c) BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE OFFENLAGE GEM.

§ 2a Abs. 6 BBauG.

Nachdem alle Bedenken und Anregungen im Plan berücksichtigt bzw. diese zurückgewiesen wurden, beschloß der Beauftragte die Offenlage des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung sowie des Grünordnungsplanes in der vorgelegten Form. Der Zeitpunkt der Offenlage wird nochmals öffentlich im Wochen­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur bekanntgegeben.

NEUHÄUSEL:

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister befindet sich vom 7.8. - 28.8.1982 in Urlaub. Die Dienstgeschäfte führt in dieser Zeit der ll.Ortsbei- geordnete Herbert Merzbach. Während der Vertretungszeit finden die Sprechstunden im Gemeindehaus nur donnerstags in der Zeit von 18.00 -19.30 Uhr statt. Wegen starker dienstlicher Inanspruchnahme des II. Ortsbeigeordneten wird gebeten, Vorsprachen auf das Unumgängliche zu beschränken und sich in dringenden Fällen an die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur zu wenden.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 20. Juli 1982

Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 geneh­migt bzw. zur Kenntnis genommen

Zunächst wurde dem Rat eine Zusammenstellung über erhebliche überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 vorgelegt. Die Auflistung umfaßte insgesamt 6 Punkte und beinhaltete Haus­haltsüberschreitungen über insgesamt 73.096,03 DM. Diese begründen sich im einzelnen wie folgt:

1. Erstatungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an die Verbandsgemeinde (DM 3.195,84)

Begründung: Aufgrund der Zunahme der Anzahl an Sozial­hilfeempfängern reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel zur Zahlung des 25%igen Kostenanteils der Gemeinde nicht aus.

2. Sächlicher Aufwand für Umlegung (5.898,90 DM)

Begründung: Für die restlichen Sach- und Verfahrenskosten für das UmlegungsverfahrenIn der Trift" standen keine ausreichenden Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung.

3. Bewirtschaftungskosten (1.444,49 DM)

Begründung: Insbesondere die Kosten für das Verlegen von Fliesen im Mehrzweckraum führten zu einer Überschreitung der planmäßig zur Verfügung gestellten Mittel.

4. Geräte, Ausstattung, Ausrüstung (579,25 DM)

Begründung: Reparaturarbeiten an der Motorsäge und am Rasenmäher führten zu Kosten, für die die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen.

5. Erwerb von Grundstücken (57.310,66 DM)

Begründung: Es handelt sich hierbei um Ausgleichsleistungen an Beteiligte im Rahmen des Umlegungsverfahrens " In der Trift". Durch Beschluß vom 15.8.1979 beschloß der Rat, die benötigten Flächen zum Preis von 30,- DM/qm zu erwerben. Eine haushaltstechnische Abwicklung des Grunderwerbes er­folgte jedoch erst im Haushaltsjahr 1981, wo die im Haus­haltsplan vorgesehenen Mittel nicht ausreichten.

6. Tilgung von Krediten am Kreditmarkt (4.636,89 DM) Begründung: Für die tatsächlich zu erbringenden Tilgungslei­stungen reichten die Haushaltsmittel nicht aus.

Zur Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen er­folgt die Heranziehung von Mehreinnahmen im Steuersektor sowie bei der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und Ein» sparung von Haushaltsmittel bei der Erschließungsmaßnahme In der Trift".

Der Ortsgemeinderat erklärte einstimmig, daß er die Haushalts­überschreitungen genehmige.

Im Anschluß daran wurden unerhebliche über- und außerplan­mäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 über insgesamt 7.962,48 DM bekanntgegeben. Wegen ihrer Geringfügigkeit bedurften diese Ansatzüberschreitungen lediglich der Kenntnis­nahme des Rates. Diese Mehrausgaben werden gedeckt im Rah­men des Gesamthaushaltes.

Rat hält an der Entscheidung über die Anpachtung und den Ausbau der alten Scheune, Hauptstraße 21, fest

Zu Beginn der Beratungen gab der Ortsbürgermeister nochmals einen Überblick über die bisherigen Schritte, die zum Umbau der alten Scheune als Jugendheim eingeleitet wurden. Dem Bericht war zusammenfassend folgendes zu entnehmen: Bislang wurden mit der kath. Kirchengemeinde Verhandlungen wegen der Anpachtung und des Umbaues der alten Scheune an der Hauptstraße geführt. Es soll nunmehr durch weitere Ver­handlungen darauf abgezielt werden, daß die kath.Kirchen- gemeinde Simmern einen Pachtvertrag auf mindestens 25 Jahre mit der Gemeinde abschließt und darüber hinaus der Orts­gemeinde ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß bei grobem Überschlag Umbaukosten von ca. 50.000,- DM ermittelt wurden. Darüber hinaus ergebe sich für die Ortsgemeinde bei Verwendung des Gebäudes die Notwendigkeit, Maßnahmen für die Verkehrssicherungspflicht zu ergreifen, da das Gebäude unmittelbar an die öffentliche Ver] kehrsfläche (Bürgersteig) angrenzt.

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Um das Abstellen von Fahrzeugen, insbesondere von Motor- i jährig« rädern und Mofas auf dem Bürgersteig im Bereich des geplanten k haltesl Jugendheimes zuunterbinden,soll nach Möglichkeit in unmittdj barer Nähe nach Anpachtung der erforderlichen Flächen ein Parkplatz angelegt werden.

Der Rat erklärte nach Zusammenfassung des Sachverhaltes, (

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nach wie vor an dem VorhabenRealisierung eines Jugendheim Jamei

festgehalten werden soll. Das Vorhaben soll nunmehr durch entsprechende weitere Verhandlungen vorangetrieben werden,

Zuschuß für die Renovierung des Sportplatzgeländes bewilligt

Der Ortsgemeinderat beschloß, für die Renovierung des Sport­platzgeländes - insbesondere für die Spielfläche - einen Zuschu! von 3.000,- DM zu gewähren.

Da im Haushaltsjahr 1982 für diesen Zweck keine finanziellen Mittel bereitstehen, wurde gleichzeitig eine entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.

Für die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung soll die Zurück >0NN

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stellung anderer Maßnahmen im Vermögenshaushalt erfolgen, Gegebenenfalls können hierzu auch Mehreinnahmen im Verweil tungshaushalt herangezogen werden. j

Zu dem vorgesehenen Ausbau von Toilettenanlagen merkte dal ^ qq R at an, daß diese Maßnahme bereits im Investitionsprogramm j für das Haushaltsjahr 1983 enthalten ist. Dementsprechend sol| auch eine Mittelbereitstellung für 1983 erfolgen.

Investitionsprogramm für die Jahre 1982 bis 1986 fortgeschr»| ben

Um einen groben Rahmen für die in den kommenden Jahren beabsichtigten Investitionsmaßnahmen abzustecken, beriet der Ortsgemeinderat über die Schwerpunkte der Investitionstätigke der Gemeinde in den Jahren 1982 bis 1986. Zum Abschluß der Beratungen wurde ein Investitionsprogramm für den benaw ten Zeitraum verabschiedet.

Die von der Gemeinde beabsichtigten Investitionsmaßnahmen werden in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes gesondert bekanntgegeben.

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