Montabaur 10/28/82
Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchstrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5411 Neuhäusel, 16.7.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
STANDFESTIGKEIT VON GRABMALEN AUF DEM FRIEDHOF IN DER ORTSGEMEINDE NEUHÄUSEL Bei einer Kontrolle auf dem Friedhof in Neuhäusel wurde festgestellt, daß auf vielen Grabstätten die aufstehenden Steindenkmäler nicht mehr standsicher sind.
Zur Vermeidung von Schäden und zur Abwendung von möglichen Haftungsansprüchen fordern wir die Unterhaltungsverpflichteten standunsicherer Grabstätten auf, umgehend einen Steinmetz mit der fachgerechten Beseitigung der Mängel zu beauftragen.
Soweit den Unterhaltungsverpflichteten der Steinmetzbetrieb noch bekannt ist, der die Grabeinfassung verlegt und das Grabdenkmal errichtet hat, sind diese Betriebe zur sofortigen Behebung des Schadens verpflichtet, da in den meisten Fällen eine ungenügende Verdübelung des Grabmales Ursach» der Standunsicherheit ist.
Handwerker (Maurer) können zur Behebung von Schäden ebenfalls aufgefordert werden, wenn sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen.
Alle Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsichere Grabsteine verursacht werden, gehen nicht mehr zu Lasten der Ortsgemeinde Neuhäusel, sondern sind von den Grabstätteninhabern zu vertreten.
Nachstehend aufgeführte Grabstätten wurden beanstandet:
Johann Aloys Sabel, verst 14.10.1944, Sophia Sabel geb. Rosenbach, verst 16.8.1954, Ernestine Sabel, verst. 28.11.1935, (Dreiergrab)
Folgende Einzelgräber:
Wilhelm Klein, verst 5.4.1939 Franz Marx, verst 20.2.1941 *
Margaretha Knopp, verst. 11.3.1941 Katharina Marx, verst. 4.4.1943 Nikolaus Mark, verst 1943 Anna Fries, verst 10.12.1942 Anna Maria Raßbach, verst 6.3. 1944 Margarethe Fries, verst. 17.11.1945 Peter Ducke, verst. 5.3. 1946 Johann Josef Mäurer, verst. 14.5.1946 Peter Wagner III, verst 28.7.1946 Margarethe Bay, verst 8.8.1946 Jakob Rosenbach, verst 9.5.1947 Anna Reusch, verst. 17.5.1959 Anna Rosenbach, verst 1.1.1960
Wir bitten die Grabstätteninhaber uns schriftlich , innerhalb von vier Wochen zu benachrichtigen, daß die Standunsicherheit behoben worden ist Montabaur, 8. Juli 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur F riedhof s verwal tu ng
SIMMERN:
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am
Dienstag, 20. Juli 1982,20.00 Uhr im Mehrzweckraum,
Schul Straße 1, statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981.
2. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anpachtung und den Ausbau der alten Scheune, Hauptstraße 21 (Eigentümer: Kath. Kirchengemeinde) zu Jugendräumen
4. Renovierung des Sportplatzes (Spielfläche) und Ausbau von Toiletten
-Beratung und Beschlußfassung über die finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde
5. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprograirv für die Jahre 1982 bis 1986.
6. Erweiterung der Schutthalde
7. Beratung über die geplante Änderung des amtlichen Fernsprechbuches (Eintragung der Fernsprechteilnehmer unter dem Namen der Ortsgemeinde)
8. Verschiedenes.
Simmern, 12.7.1982
Schneider, Ortsbürgermeister
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EVTELB0RN:
Tennisclub 1980 Eitelborn EINWEIHUNGSFEST DES TC 1980 EITELBORN am 17. und 18. Juli 1982
Der TC 1980 Eitelborn feiert am 17. und 18. Juli 1982 das Einweihungsfest und lädt hierzu alle Eitelborner Bürger recht herzlich ein.
Veranstaltungsfolge:
SAMSTAG, 17.7.
14.00 Uhr Einweihung der Anlage mit anschl. Tag der offenen Tür und kostenlosem Tennis für jedermann Unter Anleitung erfahrener Tennisspieler kann hier jeder, der Lust und Laune dazu hat, seine in ihm schlummernden Talente zum Tennisspielen entdecken.
Voraussetzung sind Turnschuhe.
Tennisschläger und Bälle werden gestellt 19.00 Uhr Gemütliches Beisammensein
SONNTAG, 18.7.82
10.30 Uhr Frühschoppen
Nachmittags Kaffee und Kuchen
14.30 Uhr Schautennis-Turnier u.a. mit Karl Ludwig Müller
Rheinland-Meister und Heinz Beuschel, Rheinlandliga-Spieler
19.00 Uhr Gemütlicher A’Jskläng I
Alle Veranstaltungen auf der Tennisanlage werden kostenlos angeboten.
Für Speise und Trank während des Festes ist gesorgt.
Gemeindebücherei Eitelborn
Die Gemeindebücherei Eitelborn im ehern. Rathaus an der Unterdorfstraße ist nach wie vor mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr für jedermann geöffnet.
Sie erfreut sich lebhaften Zuspruchs vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen.
Auch Erwachsene sind gern gesehene Kunden Hümmerich, Ortsbürgermeister

