r
! Montabaur 9/28/82
! Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Gemarkung Eitelborn i Flur: 5 Flurstücke:
; 22/3, 23/3, 25, 26/1, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36,
\ 37/1, 37/2, 38, 39, 40, 152 tlw, 48/1, 48/2, 48/3, 143 tlw., 149/1, 39/3, 50, 51, 52, 53, 54, 55 tlw, 56, 57/1, 154/1, 154/2 ^tlw, 62/1 tlw, 61 tlw, 150 '
jFlur: 6
.. “'Flurstücke 172/117 tlw, 77 tlw, 79, 81/1, 89, 90, 91, 92, 95,
Ist 96,97 tlw, 98/1, 100/1, 103/1, 104/1, 102,116/1 tlw.
Flur 7:
Flurstücke: 349 tlw, 351/7, 352 tlw, 286, 287/1, 287/2, 288, I289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298/1, 300, 301, 302, 303, 304, 305/1, 305/2, 306/1, 309/1, 381 tlw, 321, 322, 323, 324, 325, 326/1,326/2, 327, 328, 329/1, 329/2, 330/1, 32, 334, 333, 336/1, 335, 336/2, 337/1, 337/2, 337/3,
38/2, 338/3, 338/4, 338/5, 338/1, 339/1, 339/4, 339/5 39/6, 340/1, 340/2, 340/3, 340/5, 340/7, 382/1, 382/2, 382/3, 382/4, 382/5, 382/6, 397, 398, 380, 379,316 tlw,
I' 318/1 tlw, 319 tlw, 320 tlw.
P'l Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt:
, i im Norden':
( von dem Graben Nr. 379, 382/6 tlw, dem Wirtschaftsweg Nr. 337 tlw. und dem Feldweg Nr. 352 tlw, Flur 7, Gemarkungsteil „Unter dem Dorf" im Süden und Südwesten:
' {von der Schulstraße (K 113) tlw, von den Grundstücken nördlich der K 113 (Schulstraße) Flur 6, von dem Weg „Zur Wässer" tlw.,von dem Graben Nr. 152, von den Feldwegen Nr.
142/3, 142/4, von den Grundstücken 19 und 20, Flur 5
e |. L Eitelborn, 9. Juli 1982
Hümmerich, Ortsbürgermeister
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Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Eitelborn
Zu einer Arbeitssitzung hatte der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder für Mittwoch, den 7.7.1982 ins Gemeindehaus eingeladen. Bedingt durch die intensiven Vorberatungen in den einzelnen Fraktionen konnte die umfangreiche Tagesordnung jStzügig abgewickelt werden.
Eilentscheidung der Verwaltung bestätigt Seine nachträgliche Zustimmung gab der Rat der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Darlehens zur Deckung des Fehlbetrages aus dem Jahre 1981, die dar Ortsbürgermeister mit den prtsbeigeordneten getroffen hatte.
Trotz dieser nachträglichen Darlehensaufnahme von 16.000,- DM wurde der vorgesehene Gesamtdarlehensbetrag für 1981 um 70.000,- DM unterschritten.
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Text
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Gemeinde übernimmt Anteil des Landes beim Mehrzweckhallen- Ibau
Nachdem feststeht, daß die erhofften Landesmittel (ca. 15% der Gesamtkosten) für den Mehrzweckhallenbau in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind, andererseits die Notwendigkeit zum Bau dieser Anlage nach wie vor gegeben ist, beschloß der Rat, diesen finanziellenTeil - anteilmäßig gern. Verteilerschlüssel für Eitelborn und Neuhäusel - mit zu übernehmen. iÜSobald die Grundstücksverhältnisse geklärt sind und die Verbandsgemeinde ihre Mitfinanzierung sichergestellt hat, kann mit dem Bau begonnen werden.
, | Über- und außerplanmäßige Ausgaben 198t genehmigt
I Eine Anzahl kleinerer über- und außerplanmäßiger Ausgaben, ich ^ aren nachträglich zu genehmigen.
Die Abdeckung dieser Mehrausgaben wurden überwiegend durch ii der ^' ns P arun 9 en bei anderen Ausgabestellen abgedeckt.
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Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt auf Norderney bewilligt
Für den Schullandheimaufenthalt der Klasse 4 der Augst- Schule auf Norderney bewilligte der Rat einen Zuschuß in Höhe von 1.200,- DM.
Da auch die Nachbargemeinde ihre Zuschußbewilligung zusagte, ist dieser Aufenthalt für die gesamte Klasse gesichert.
Gemeindeanteil am Ausbau der Ortsdurchfahrt sichergestellt 40.000,- DM beträgt der Anteil der Ortsgemeinde beim Ausbau der Ortsdurchfahrt von der Einmündung Gartenstraße bis zur Einmündung Bodenweg durch den Kreis.
Dieser Anteil ist für Bürgersteige und Hochbordanlage bestimmt. Der Rat stimmte diesem Kostenanteil zu.
Ausbau des Struthweges erfolgt im herkömmlichen Sinne Unterschiedliche Ansichten wurden vertreten, als es darum ging, die Ausbauart des Struthweges festzulegen. Ausschlaggebend letztlich für eine Entscheidung zu Gunsten des Ausbaues in der bisherigen klassischen Verkehrsstraße (Fahrbahn mit Bordsteinen und Bürgersteig) war letztlich daß dieser Weg neben der Bedeutung als Zubringerstraße für den Nörrenpfad, Hunselweg und zum Wäldchen auch als weiterführender Teil Richtung Denzerheide bereits in dieser Form ausgebaut ist.
Mit den Ausbauarbeiten wurde die kostengünstigste anbietende Firma beauftragt.
Der Ausbaubeginn wird in den nächsten Wochen sein.
Bebauungsplan „Wässer" wird offengelegt
Nach Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes „Wässer" ■ wird er nunmehr zu jedermanns Einsicht offengelegt.
Dieser Plan enthält alle durch früheren Ratsbeschluß gewünschten Änderungen mit der Grünordnungsregelung.
Die Offenlegungszeiten werden an gleicher Stelle im Wochenblatt als amtliche Bekanntmachung erscheinen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Neuhäusel
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz_yom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 1982 die
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kajenderjahr 1981
Neue-Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn \
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
. 3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

