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Montabaur 8/28 / 82

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großhol­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Wettbewerb:Unser Dorf soll schöner werden" 1982 Unsere Gemeinde belegte in diesem Jahr den 13. Platz in der Sonderklasse unter insgesamt 56 Teilnehmern. Wenn auch die Plazierung gegenüber dem Vorjahr (8. Platz in der Sonderklasse) bei insgesamt 54 teilnehmenden Gemeinden) etwas schlechter aussieht, so sollte dies kein Grund zur Resignation sein, denn die Konkurrenz wird immer stärker, zumal es sicherlich viele Gemeinden in dieser Beziehung leichter haben als Ruppach-Gold­hausen.

Es ist erfreulich festzustellen, daß die Beteiligung und Mithilfe der Bevölkerung in unserer Gemeinde noch nie so groß gewesen ist, wie in diesem Jahr, wofür ich herzlich danke.

Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß es nach wie vor Un­belehrbare gibt, die durch ihre Passivität nachweislich eine noch bessere Plazierung verhindert haben.

Die positiven wie negativen Feststellungen der Bewährungskom­mission werden an dieser Stelle mitgeteilt , sobald sie von der Kreisverwaltung vorliegen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister.

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Gruppenleitergespräch in Girod

Der Jugendpflegerder Verbandsgemeinde lädt alle Gruppenleiter und Aktiven der Jugendarbeit im Bereich der Eisbach- und Ahr­bachgemeinden zu einem Gespräch ins katholische Jugendheim in Girod ein.

Zeitpunkt: Dienstag, 20. Juli 1982, 19.30 Uhr Thema: Nutzung und Eignung vorhandener Jugendräume Gruppenleiterschulung, Veranstaltungen

HEILIGENROTH:

Pfarrfest am Samstag und Sonntag in der Vogelsanghalle Heiligenroth

Samstag ab 20.00 Uhr bunter Abend mit den Dorfvereinen und der Westerwälder Volkstanzgruppe, danach Tanz.

Sonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst in der Halle, anschl. musikali­scher Frühschoppen, Mittagessen, nachmittags Kinderbelustigung bei Kaffee und Kuchen.

Der Pfarrgemeinderat Heiligenroth lädt alle Einwohner recht herzlich ein.

Mitgliederversammlung des JU-Ortsverbandes Heiligenroth Die nächste Mitgliederversammlung des JU-Ortsverbandes Heili­genroth findet am Mittwoch, dem 4. August 1982 um 19.30 Uhr in Heiligenroth im Gasth.Westermann statt.Die Mitgliederversamm­lung wird sich beschäftigen mit der Teilnahme und gemeinsamen Vorbereitung des Sommerfestes der CDU Heiligenroth am 5.Sept. 1982.

Weiterhin soll eine Sammlung von möglichen Aktivitäten für die Zeit des Winterhalbjahres 82/83 erfolgen. Wegen der Wichtigkeit dieser Mitgliederversammlung wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Fischerfest

Der Angelsportverein Ruppach-Goldhausen veranstaltet am 17./18.7.1982 sein diesjähriges Fischerfest an seiner Teichanlage Eselsbitz". Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Es wird wie­der eine Tombola durchgeführt, bei der wertvolle Preise zur

Mor

Verlosung kommen. Im Rahmen des Fischerfestes findet am Sonntagmorgen um 7.00 Uhr ein Preisangeln statt. Anmeldun­gen werden am Samstag ab 14.00 Uhr an der Teichanlage ent­gegengenommen.

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Eite Das Gen Flur Flur 22 /: ^ 37/1 ; 49/1 ;tlw.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Montag, 26.7.1982,19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt. TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Ortslage"

a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange

b) Beschluß über die Offenlage

2. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 13.7.1982 Karbach, Ortsbürgermeister

Flur -'Flur 96,!

i Flur Flur (289, # 302 , E323, 332, 338; 339; 1382; 318;

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 21.Juli 1982, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeinde­hauses statt.

TAGESORDNUNG:

A) Öffentlicher Teil:

1. Investitionsprogramm für 1982 - 1986 der Gemeinde Eitel­born

2. Vereinbarung über die Übertragung der Rechte und Pflich­ten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde.

3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

Das pT im IV von (337 teil, im S [von i lieh i tlw., 142/

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B) Nichtöffentlicher Teil:

1. G rundstückspachtangelegenheiten

2. Verschiedenes, Bekanntgaben etc. 5411 Eitelborn, 12.7.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Aus

Zu e mitg ladei zelm Zügic

Die Offenlage des BebauungsplanentwurfesWässer" erfolgt nicht, wie im Wochenblatt vom 9.7.1982 angekündigt, vom 5.7. - 5.8.1982, sondern vom 26.7.-26.8.1982.

Die Offenlage wird daher nachstehend erneut öffentlich bekanntgemacht.

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EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanWässer" der Ortsgemeinde Eitelborn Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.8.1979 die Aufstellung des BebauungsplanesWässer" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes/Änderungsplanes nebst Text) und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit

26.7.-26.8.1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnersta und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uh bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabau 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeindf

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