Montabaur 8/28 / 82
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz-GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Wettbewerb: „Unser Dorf soll schöner werden" 1982 Unsere Gemeinde belegte in diesem Jahr den 13. Platz in der Sonderklasse unter insgesamt 56 Teilnehmern. Wenn auch die Plazierung gegenüber dem Vorjahr (8. Platz in der Sonderklasse) bei insgesamt 54 teilnehmenden Gemeinden) etwas schlechter aussieht, so sollte dies kein Grund zur Resignation sein, denn die Konkurrenz wird immer stärker, zumal es sicherlich viele Gemeinden in dieser Beziehung leichter haben als Ruppach-Goldhausen.
Es ist erfreulich festzustellen, daß die Beteiligung und Mithilfe der Bevölkerung in unserer Gemeinde noch nie so groß gewesen ist, wie in diesem Jahr, wofür ich herzlich danke.
Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß es nach wie vor Unbelehrbare gibt, die durch ihre Passivität nachweislich eine noch bessere Plazierung verhindert haben.
Die positiven wie negativen Feststellungen der Bewährungskommission werden an dieser Stelle mitgeteilt , sobald sie von der Kreisverwaltung vorliegen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister.
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Gruppenleitergespräch in Girod
Der Jugendpflegerder Verbandsgemeinde lädt alle Gruppenleiter und Aktiven der Jugendarbeit im Bereich der Eisbach- und Ahrbachgemeinden zu einem Gespräch ins katholische Jugendheim in Girod ein.
Zeitpunkt: Dienstag, 20. Juli 1982, 19.30 Uhr Thema: Nutzung und Eignung vorhandener Jugendräume Gruppenleiterschulung, Veranstaltungen
HEILIGENROTH:
Pfarrfest am Samstag und Sonntag in der Vogelsanghalle Heiligenroth
Samstag ab 20.00 Uhr bunter Abend mit den Dorfvereinen und der Westerwälder Volkstanzgruppe, danach Tanz.
Sonntag, 9.30 Uhr Gottesdienst in der Halle, anschl. musikalischer Frühschoppen, Mittagessen, nachmittags Kinderbelustigung bei Kaffee und Kuchen.
Der Pfarrgemeinderat Heiligenroth lädt alle Einwohner recht herzlich ein.
Mitgliederversammlung des JU-Ortsverbandes Heiligenroth Die nächste Mitgliederversammlung des JU-Ortsverbandes Heiligenroth findet am Mittwoch, dem 4. August 1982 um 19.30 Uhr in Heiligenroth im Gasth.Westermann statt.Die Mitgliederversammlung wird sich beschäftigen mit der Teilnahme und gemeinsamen Vorbereitung des Sommerfestes der CDU Heiligenroth am 5.Sept. 1982.
Weiterhin soll eine Sammlung von möglichen Aktivitäten für die Zeit des Winterhalbjahres 82/83 erfolgen. Wegen der Wichtigkeit dieser Mitgliederversammlung wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Fischerfest
Der Angelsportverein Ruppach-Goldhausen veranstaltet am 17./18.7.1982 sein diesjähriges Fischerfest an seiner Teichanlage „Eselsbitz". Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Es wird wieder eine Tombola durchgeführt, bei der wertvolle Preise zur
Mor
Verlosung kommen. Im Rahmen des Fischerfestes findet am Sonntagmorgen um 7.00 Uhr ein Preisangeln statt. Anmeldungen werden am Samstag ab 14.00 Uhr an der Teichanlage entgegengenommen.
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Eite Das Gen Flur Flur 22 /: ^ 37/1 ; 49/1 ;tlw.
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Montag, 26.7.1982,19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt. TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Ortslage"
a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange
b) Beschluß über die Offenlage
2. Verschiedenes.
5411 Kadenbach, 13.7.1982 Karbach, Ortsbürgermeister
Flur -'Flur 96,!
i Flur ■Flur (289, # 302 , E323, 332, 338; 339; 1382; 318;
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 21.Juli 1982, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
A) Öffentlicher Teil:
1. Investitionsprogramm für 1982 - 1986 der Gemeinde Eitelborn
2. Vereinbarung über die Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde.
3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
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B) Nichtöffentlicher Teil:
1. G rundstückspachtangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben etc. 5411 Eitelborn, 12.7.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
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Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Wässer" erfolgt nicht, wie im Wochenblatt vom 9.7.1982 angekündigt, vom 5.7. - 5.8.1982, sondern vom 26.7.-26.8.1982.
Die Offenlage wird daher nachstehend erneut öffentlich bekanntgemacht.
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EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wässer" der Ortsgemeinde Eitelborn Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.8.1979 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wässer" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes/Änderungsplanes nebst Text) und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
26.7.-26.8.1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnersta und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uh bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabau 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeindf
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