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Montabaur 8/25/82

nicht berührt werden, wird das Änderungsverfahren in Form eines vereinfachten Verfahrens gern. § 13 BBauG durchgeführt.

Errichtung einer Grillhütte beschlossen

Zunächst wurde im Rat die Grundsatzfrage zur Diskussion ge­stellt, ob überhaupt die Errichtung einer Grillhütte erfolgen sollte. Der Rat gelangt hierbei mehrheitlich (bei einer Enthaltung) zu dem Ergebnis, daß eine Grillhütte errichtet werden sollte.

Die Entscheidung wurde damit begründet, daß bei der Bevölke­rung eine starke Nachfrage zur Nutzung einer solchen Einrich­tung bestehe. Im übrigen sei ursprünglich im Landespflegebereich die Errichtung einer Grillhütte vorgesehen gewesen.

Anschließend wurde durch einstimmigen Beschluß festgelegt, daß die Grillhütte oberhalb des Goldhäuser Berges am Nord­rand, an vorbereiteter Stelle, errichtet werden soll.

Die Ausbauart wurde wie folgt festgelegt: Holzblockbauweise, sechseckig, Durchmesser ca. 6 m offener Kamin innerhalb der Hütte.

Wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten soll eine Verlegung einer Strom- bzw. Wasserleitung entfallen. Die Beleuch­tung der Hütte soll durch Gas erfolgen.

AUGST

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanAuf der Höh" der Ortsgemeinde Kadenbach Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.3.1982 die Auf­stellung des BebauungsplanesAuf der Höh" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 5. Juli 1982 bis 5. August 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr) dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Kadenbach während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Kadenbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 13

Flurstücke: 65, 66, 67, 68, 69, 70 tlw, 71 tlw, 75/1, 75/2, 76,

77, 78, 79/1, 79/2, 80/1, 80/2, 80/3, 90, 91, 92, 93, 94, 95,96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2,

107/1, 108, 131 tlw, 132 tlw, 133 tlw, 134, 135, 136 tlw, 137 tlw.

Das Plangebiet wird im groben wie folgt umfaßt: im Norden: von der Triftstraße

im Osten: von einem kleinen Teil der Westerwaldstraße, den

Wirtschaftswegen Nr. 83/2 und 138 sowie den Flurstücken 109 bis 113 und 114/2 im Süden: von der Kreisstraße K 114

im Westen: von dem Wirtschaftsweg Nr. 131, den Teilparzellen Nr, 70 und 71 (Fl. 13) und dem Flurstück Nr. 74/2 (Fl. 13)

Kadenbach, 15. Juni 1982 Karbach, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Kadenbach bietet Ortsansässigen Mutterboden zum Kauf an

Der Ortsgemeinderat legte in seiner Sitzung am 9. Juni 1982 fest,

daß der im Rahmen der Straßenausbauarbeiten angefallene Mutterboden Ortsansässigen zum Ankauf angeboten werden soll. Der Preis wurde auf 5,- DM pro m3 festgelegt. Die Kosten für das Verladen sowie den Abtransport sind von den Erwerbern zu übernehmen.

Interessierte Bürger werden gebeten, bis spätestens 30.9.1982 dem Ortsbürgermeister während der allgemeinen Sprechstunden ihr Interesse an Mutterboden anzuzeigen.

KADENBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 9. Juni 1982

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Zunächst wurde der Rat von der Leistung geringfügiger über­und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 durch Vorlage einer 7 Punkte umfassenden Aufstellung unterrichtet.

Es handelte sich hierbei um Haushaltsüberschreitungen in ge­ringerem Umfange, die sich insgesamt auf 2.243,04 DM belaufen und lediglich der Kenntnisnahme durch den Rat bedürften.

Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen ist gewährleistet im Rahmen des Gesamthaushaltes. Nach zustimmender Kennt­nisnahme hatte der Rat über die Leistung erheblicher Haushalts­überschreitungen im Haushaltsjahr 1981 zu entscheiden. Hierzu wurde ein 9 Punkte umfassender Katalog vorgelegt, der ins­gesamt Haushaltsüberschreitungen von 38.249,57 DM beinhal­tete. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

1. Erstattungen von Ausgaben an den Kreis bzw. an die Ver­bandsgemeinde (659.85 DM / 993,56)

Begründung: Aufgrund der Zunahme der Zahl der Empfän­ger von Sozialhilfe reichten die im Haushaltsplan bereitgestell­ten Mittel zur Zahlung des 25%igen Kostenanteils der Ge­meinde bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht aus.

2. Unternehmereinsatz im Wald (7.946,25 DM)

Begründung: Bedingt durch den Holzemschlag wurde es erforderlich, daß Holzrückeunternehmen tätig wurden, damit das eingeschlagene Holz auch zum Verkauf kam. Diesen Aus­gaben stehen wiederum aus dem Verkauf des Holzes Mehr­einnahmen von ca. 14.000,- DM gegenüber.

3. Abschreibungen bzw. Verzinsung des Anlagekapitals (1.617,- DM/ 3.426,- DM).

Begründung: Bei diesen Kosten handelt es sich um kalkula­torische Abschreibungen für Mietwohngebäude bzw. um die Verzinsung des Eigenkapitals bei Mietwohngebäuden. Ent­sprechende Mittel waren im Haushaltsplan nicht bereitgestellt, andererseits stehen bei der Haushaltsstelle 910.275 Einnah­men in gleicher Höhe gegenüber.

4. Schaffung eines Dorfplatzes mit Grünanlagen (7.251,16 DM) Begründung: Da allein die Kosten für die Entwässerung mit 13.120,90 DM die im Plan bereitgestellten Mittel von 10.000,- DM überschritten, waren keine Gelder im Haushalt zur Zahlung für die Lieferung von Lavasand, die Durchfüh­rung von Baggerarbeiten und für die Oberflächenbefestigung.

5. Bauausgaben (10.416,06 DM) - Waldwegebau - Begründung: Für den im Rahmen des Naturparks Nassau gebauten Weg standen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung. An den Gesamtkosten des Wegebaues beteiligt sich der Naturpark Nassau mit 50%.

Bauausgaben (5.289,98 DM) - Wirtschaftswegebau - Begründung: Zur Zahlung der Schlußrechnung für die Maß­nahmeWirtschaftsweg Binnbach" und der entsprechenden Bauleitungsgebühren waren die im Haushaltsplan 1981 bereit­gestellten Mittel zu gering bemessen.

6. Tilgung von Krediten am Kreditmarkt (649,71 DM) Begründung: Aufgrund der im Jahre 1981 zu verzeichnenden erheblichen Zinserhöhungen auf dem Kreditmarkt reichten