Montabaur 8/25/82
nicht berührt werden, wird das Änderungsverfahren in Form eines vereinfachten Verfahrens gern. § 13 BBauG durchgeführt.
Errichtung einer Grillhütte beschlossen
Zunächst wurde im Rat die Grundsatzfrage zur Diskussion gestellt, ob überhaupt die Errichtung einer Grillhütte erfolgen sollte. Der Rat gelangt hierbei mehrheitlich (bei einer Enthaltung) zu dem Ergebnis, daß eine Grillhütte errichtet werden sollte.
Die Entscheidung wurde damit begründet, daß bei der Bevölkerung eine starke Nachfrage zur Nutzung einer solchen Einrichtung bestehe. Im übrigen sei ursprünglich im Landespflegebereich die Errichtung einer Grillhütte vorgesehen gewesen.
Anschließend wurde durch einstimmigen Beschluß festgelegt, daß die Grillhütte oberhalb des Goldhäuser Berges am Nordrand, an vorbereiteter Stelle, errichtet werden soll.
Die Ausbauart wurde wie folgt festgelegt: Holzblockbauweise, sechseckig, Durchmesser ca. 6 m offener Kamin innerhalb der Hütte.
Wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten soll eine Verlegung einer Strom- bzw. Wasserleitung entfallen. Die Beleuchtung der Hütte soll durch Gas erfolgen.
AUGST
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Auf der Höh" der Ortsgemeinde Kadenbach Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.3.1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höh" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 5. Juli 1982 bis 5. August 1982 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr) dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 6, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Kadenbach während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Kadenbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur: 13
Flurstücke: 65, 66, 67, 68, 69, 70 tlw, 71 tlw, 75/1, 75/2, 76,
77, 78, 79/1, 79/2, 80/1, 80/2, 80/3, 90, 91, 92, 93, 94, 95,96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106/1, 106/2,
107/1, 108, 131 tlw, 132 tlw, 133 tlw, 134, 135, 136 tlw, 137 tlw.
Das Plangebiet wird im groben wie folgt umfaßt: im Norden: von der Triftstraße
im Osten: von einem kleinen Teil der Westerwaldstraße, den
Wirtschaftswegen Nr. 83/2 und 138 sowie den Flurstücken 109 bis 113 und 114/2 im Süden: von der Kreisstraße K 114
im Westen: von dem Wirtschaftsweg Nr. 131, den Teilparzellen Nr, 70 und 71 (Fl. 13) und dem Flurstück Nr. 74/2 (Fl. 13)
Kadenbach, 15. Juni 1982 Karbach, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Kadenbach bietet Ortsansässigen Mutterboden zum Kauf an
Der Ortsgemeinderat legte in seiner Sitzung am 9. Juni 1982 fest,
daß der im Rahmen der Straßenausbauarbeiten angefallene Mutterboden Ortsansässigen zum Ankauf angeboten werden soll. Der Preis wurde auf 5,- DM pro m3 festgelegt. Die Kosten für das Verladen sowie den Abtransport sind von den Erwerbern zu übernehmen.
Interessierte Bürger werden gebeten, bis spätestens 30.9.1982 dem Ortsbürgermeister während der allgemeinen Sprechstunden ihr Interesse an Mutterboden anzuzeigen.
KADENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 9. Juni 1982
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Zunächst wurde der Rat von der Leistung geringfügiger überund außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 durch Vorlage einer 7 Punkte umfassenden Aufstellung unterrichtet.
Es handelte sich hierbei um Haushaltsüberschreitungen in geringerem Umfange, die sich insgesamt auf 2.243,04 DM belaufen und lediglich der Kenntnisnahme durch den Rat bedürften.
Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen ist gewährleistet im Rahmen des Gesamthaushaltes. Nach zustimmender Kenntnisnahme hatte der Rat über die Leistung erheblicher Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1981 zu entscheiden. Hierzu wurde ein 9 Punkte umfassender Katalog vorgelegt, der insgesamt Haushaltsüberschreitungen von 38.249,57 DM beinhaltete. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
1. Erstattungen von Ausgaben an den Kreis bzw. an die Verbandsgemeinde (659.85 DM / 993,56)
Begründung: Aufgrund der Zunahme der Zahl der Empfänger von Sozialhilfe reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel zur Zahlung des 25%igen Kostenanteils der Gemeinde bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht aus.
2. Unternehmereinsatz im Wald (7.946,25 DM)
Begründung: Bedingt durch den Holzemschlag wurde es erforderlich, daß Holzrückeunternehmen tätig wurden, damit das eingeschlagene Holz auch zum Verkauf kam. Diesen Ausgaben stehen wiederum aus dem Verkauf des Holzes Mehreinnahmen von ca. 14.000,- DM gegenüber.
3. Abschreibungen bzw. Verzinsung des Anlagekapitals (1.617,- DM/ 3.426,- DM).
Begründung: Bei diesen Kosten handelt es sich um kalkulatorische Abschreibungen für Mietwohngebäude bzw. um die Verzinsung des Eigenkapitals bei Mietwohngebäuden. Entsprechende Mittel waren im Haushaltsplan nicht bereitgestellt, andererseits stehen bei der Haushaltsstelle 910.275 Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber.
4. Schaffung eines Dorfplatzes mit Grünanlagen (7.251,16 DM) Begründung: Da allein die Kosten für die Entwässerung mit 13.120,90 DM die im Plan bereitgestellten Mittel von 10.000,- DM überschritten, waren keine Gelder im Haushalt zur Zahlung für die Lieferung von Lavasand, die Durchführung von Baggerarbeiten und für die Oberflächenbefestigung.
5. Bauausgaben (10.416,06 DM) - Waldwegebau - Begründung: Für den im Rahmen des Naturparks Nassau gebauten Weg standen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung. An den Gesamtkosten des Wegebaues beteiligt sich der Naturpark Nassau mit 50%.
Bauausgaben (5.289,98 DM) - Wirtschaftswegebau - Begründung: Zur Zahlung der Schlußrechnung für die Maßnahme „Wirtschaftsweg Binnbach" und der entsprechenden Bauleitungsgebühren waren die im Haushaltsplan 1981 bereitgestellten Mittel zu gering bemessen.
6. Tilgung von Krediten am Kreditmarkt (649,71 DM) Begründung: Aufgrund der im Jahre 1981 zu verzeichnenden erheblichen Zinserhöhungen auf dem Kreditmarkt reichten

