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Montabaur 7/25/82

Anschließend beschloß der Rat die Gewährung folgender finanzieller Zuwendungen:

a) Überreichung eines Sachgeschenkes im Wert bis zu 1.000,- DM an die Kath. Kirchengemeinde Heiligenroth aus Anlaß des 200-jährigen Bestehens der Kirche

b) Übergabe eines Geldgeschenkes von 175,- DM an die Ortsge­meinde Boden aus Anlaß der Einweihung der Ahrbach - halle.

Abschließend entschied der Rat, daß dem ehemaligen Schullei­ter von Heiligenroth, Herrn August Hahn, Oberelbert, für seine Verdienste um die Ortsgemeinde Heiligenroth, der Ehrenteller von Heiligenroth verliehen wird.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Herzlich willkummen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen feiert am kommenden Wochenende (26. - 28.6.1982) ihr traditionelles Kirchweihfest. Allen Bürgern und Einwohnern unserer Gemeinde wünsche ich frohe und gesellige Kirmestage.

Alle Gaste aus nah und fern heiße ich herzlich willkommen und wünsche auch ihnen schöne und stimmungsvolle Stunden auf der Kirmes von Ruppach-Goldhausen.

Für di? Unterhaltung auf dem Kirmesplatz sorgt wieder in be­währter Manier die Fa. Pfeiffer, Limburg-Eschhofen.

Mein Dank gilt in besonderem Maße den Jugendlichen, des Jahrgangs 1962/63, die sich wie im Vorjahr bereiterklärt haben, die Kirmesgesellschaft zu bilden. Ihnen wünsche ich besonders viel Spaß und gute Stimmung.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

1. Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen vom 21. Juni 1982

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat am 13.5.1982 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichts­behördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 18. Juni 1982'hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14. April 1977 wird wie folgt geändert:

§ 15 Abs. 2 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:

Eine mehrstellige Wahlgrabstätte wird nur vergeben, wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte das 60. Lebensjahr vollendet hat".

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Ruppach-Goldhausen, 21. Juni 1982 Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhld.Pf. -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen vom 17.6.1982

Haushaltsrechnung 1980 und Entlastungserteilung für das Haus­haltsjahr 1980 beschlossen

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß in einer gesonderten Sitzung die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1980 über­prüft hatte - diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen­beschloß nunmehr der Rat diese Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1980 Entlastung erteilt.

Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981 geneh­migt bzw. zur Kenntnis genommen.

Zunächst wurde dem Rat ein sieben Punkte umfassender Kata­log mit erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 zur Zustimmung vorgelegt. Der Rat bestätig­te die Notwendigkeit zur Leistung dieser Haushaltsüberschrei­tungen von insgesamt 14.737,23 DM und erteilte die Genehmi­gung. Es handelt sich im einzelnen um folgende Mehrausgaben:

1. Erstattung von Ausgaben an den Kreis (DM 3.419,70). Begründung: Im Haushaltsplan standen für den 25%igen

- Kostenanteil d. Ortsgemeinde bei der Hilfe zum Lebensunter­halt keine Mittel bereit, da diese Kosten nicht absehbar wa­ren.

2. Dienstbezüge für Arbeiter (DM 2.646,87). Begründung:

Die im Haushaltsplan bereitgestellten Lohnkosten für den Gemeindearbeiter reichten nicht aus. Diesen Kosten stehen jedoch Mehreinnahmen gegenüber aus der Erstattung von Lohnkosten durch die Verbandsgemeinde für die Inanspruch­nahme des Gemeindearbeiters.

3. Bewirtschaftungskosten (DM 946,34). Begründung: Bei den Energiekosten (Strom und Gas) sowie bei den Versiche­rungsprämien zeichnete sich eine Erhöhung ab. Die im Plan bereitgestellten Mittel reichten nicht aus.

4. Beiträge zur Versorgungskasse für Arbeiter (DM 816,81). Begründung: Entsprechend den mehr zu zahlenden Lohn­kosten mußten auch höhere Beiträge an die Versorgungskas­se abgeführt werden.

5. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (DM 2.471,26) Begründung: Wie zu Ziffer 4.

6. Erstattung von Ausgaben an das Land (DM 1.062,60) Begründung: Für die Wertausgleichsabgabe an das Land für das ehemalige Lehrerwohnhaus standen keine ausreichenden Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung.

7. Bauausgaben (DM 3.373,65). Begründung: Die Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden im Landes­pflegebereichDornbusch" verursachte mehr Kosten, als

im Haushaltsplan veranschlagt waren.

Zur Deckung dieser Haushaltsüberschreitungen werden Mehrein­nahmen aus der Gewerbesteuer sowie Mehreinnahmen aus Er­schließungsbeiträgen herangezogen.

Anschließend wurde dem Rat eine 12 Punkte umfassende Auf­listung über die Leistung unerheblicher über- und außerplan­mäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 1981 über insgesamt 1.977,95 DM vorgelegt. Der Rat nahm diese Aufstellung zustimmend zur Kenntnis.

Änderung des BebauungsplanesDamm - Steinheck" beschlossen

Der BebauungsplanDamm-Steinheck" wurde entsprechend Ratsbeschluß in der Weise geändert, daß im Bereich der Flur­stücke Nr. 10 und 9/2, Flur 22, die bebaubare Fläche erweitert wird. Diese Beschlußfassung war erforderlich, um dem Baugesuch des Eigentümers der benannten Grundstücke entsprechen zu können. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der Planung