Montabaur 8 / 24/82
Monatliche Vorführung - Vortrag
Das Thema der monatlichen Vorführung im Juni heißt:
„Milch - ein Nahrungsmittel nicht nur für Kinder".
Der Vortrag findet am 24.6.82 um 14.00 Uhr in der Staatl. Beratungs- und Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft, Kirchstr. 45, 543 Montabaur, statt.
Es soll an diesem Nachmittag deutlich gemacht werden, daß die Milch und Milchprodukte eines unserer wichtigsten Nahrungsmittel ist. Ferner sollen einige Gerichte vorgeführt werden, die Erwachsene ansprechen.
Anmeldungen erbeten bis zum 22.6.82 an . o.G. Stelle, Tel.Nr. 02602/3449.
Grillfest der Imker
Am 17. Juni 1982 ab 11.00 Uhr veranstaltet der Imkerverein Montabaur ein Grillfest in einem Steinbruch an der Straße zwischen Goldhausen und dem Hofgut Langwiesen in Richtung Meudt/Boden. Die Einfahrt zum Steinbruch ist ausgeschildert. Alle Imkerfreunde mit Familie und Gäste sind herzlich eingeladen. Ein reichhaltiges Speise - und Getränkeangebot steht zur Verfügung u.a. auch eine Eintopfsuppe. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Benutzungsordnung
für die Ahrbachhalle in der Ortsgemeinde Boden
§ 1
Allgemeines
Die Ahrbachhalle steht in der Trägerschaft der Ortsgem.ei nde Boden. Soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplanes den Vereinen und Gruppierungen für den übungsbetrieb sowie für Veranstaltungen kultureller Art zur »Verfügung.
§ 2
Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Benutzung der Ahrbachhalle ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei der Ortsgemeinde zu beantragen. Sie erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Ortsgemeinde, in dem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind. Voraussetzung für die Genehmigung ist der Abschluß eines Benutzungsver- trages, in dem diese Benutzungsordnung als Vertragsbestandteil anzuerkennen ist.
Dia-Vortrag
Der Hausfrauen-Bund Montabaur lädt am Montag, dem 28.6. um 20 Uhr in das Lokal „Der Schusterjunge" (Rudi Kunst, Montabaur, Bahnhofstr.) zu dem Dia-Vortrag - Schützenswerte Natur - Naturschutz im Westerwald - herzlich ein. Referentin ist: Frau Oberstudienrätin Ingeborg Baldus vom Aufbaugymnasium aus Montabaur.
Gäste, auch interessierte Jugendliche sind herzlich willkommen.
TSV Eigendorf, Abt „Alte Herren"
Am Sonntag, 20.6.1982 , nehmen wir an einem Alte-Herren-Tur- nier in Eschelbach teil. Treffpunkt in Eschelbach um 10 Uhr. Spielbeginn des ersten Spiels um 10.30 Uhr.
(2) Mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Ahrbachhalle erken- ,nen die Benutzer die Festsetzung dieser Benutzungsordnung und
die damit verbundenen Verpflichtungen an.
(3) Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf oder im Falle einer kulturellen Veranstaltung, kann die Gestattung zurückgenommen oder eingeschränkt werden; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Ahrbachhalle, insbesondere bei einem Verstoß gegen die Benutzungsordnung.
(4) Benutzer, die wiederholt einen unsachgemäßen Gebrauch von der Ahrbachhalle machen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, werden von der Benutzung ausgeschlossen.
(5) Die Ortsgemeinde hat das Recht, die Ahrbachhalle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.
(6) Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3-5 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Sie haftet auch nicht für einen evtl. Einnahmeausfa11 .
§ 3
Hausrecht
Eigendorf:
Die Senioren werden herzlich zu einer Fahrt zum Koppel eingeladen. Am 23.6. Abfahrt 13.30 Uhr. Bushaltestelle. Bitte anmelden bei Leni Schäfer.
2 Tage für Fußballfreunde in Eschelbach Am 19. und 20.6.1982 finden 2 Fußballturniere in Eschelbach statt. 19.6.82, ab 13.00 Uhr kämpfen 6 Dorfmannschaften um den Wanderpokal der Alten Herren „
Am 20.6.1982 beginnt um 10.30 Uhr ein AH-Turnier, an dem 6 Mannschaften teilnehmen.
Es sind dies: AH Eigendorf, Niederelbert, Weidenhahn, Hersch- bach/Uww., Meudt und Moschheim.
Für Speise und Trank wird von den AH in bewährter Form gesorgt.
SPD-Stadtratsfraktion
und der SPD-Ortsverern laden ein zu einer Filmvorführung und Diskussion zum Thema : „Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone in Montabaur? ", am Mittwoch, 23.6.82,
20.00 Uhr im Haus Mons-Tabor. Als Teilnehmer und Sachverständiger stehen bereit: ein Spezialist des ADAC, Stadtplaner Hans-Peter Fetz, Verkehrsplaner Ingenieur Pfeiffer.
Das Hausrecht an der Ahrbachhalle steht der Ortsgemeinde sowie den
von ihr Beauftragten zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 4
Umfang der Benutzung
(1) Die Benutzung der Ahrbachhalle durch Vereine und Gruppierungen für den Obungsbetrieb (sportliche Nutzunq, Musikproben etc.) wird von der Ortsgemeinde in einem Benutzerplan geregelt (§ 5).
(2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszeiten durch den Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde zulässig.
(3) Ober die Benutzttarkeit im Einzelfall entscheidet die Ortsqe- meinde.
§ 5
Benutzerplan
(1) Die Ortsgemeinde stellt einen Benutzerplan auf, in dem neben dem Eigenbedarf die Benutzung im Rahmen des § 1 zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird.
(2) Die Benutzer sind zur Einhaltung des Benutzerplanes verpflichtet. Sie sind ferner verpflichtet, 'den Ausfall einer nach
dem Benutzerplan vorgesehenen Veranstaltung der Ortsgemeinde oder ihren Beauftragten vorher unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Benutzerplan wird im Hinblick auf einen etwaigen zusätzlichen Eigenbedarf und mögliche neue Anträge von Interessenten jährlich nach Bedarf überprüft.
§ 6
Pflichten der Benutzer
(1) Soweit die Pflichten der Benutzer nicht Gegenstand besonderer vertraglicher Vereinbarungen sind, ergeben sie sich aus dieser Benutzungsordnung.
(2) Die Benutzer müssen die Ahrbachhalle und ihr Inventar pfleglich behandeln und bei ihrer Benutzung gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Auf die schonende Behandlung, insbesondere des Bodens und der Wände sowie aller Einrichtungsgegenstände, ist besonders zu achten. Die Benutzer müssen durch ihr Verhalten dazu beitragen, daß die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Ahrbachhalle so gering wie möglich gehalten werden.
(3) In den Fällen, in denen der Hausmeister nicht oder nur zeitweise zur Verfügung steht, wird zur Entlastung der Ortsgemeinde mit den Benutzern die Bestellung von Vertrauens1euten vereinbart, die die Aufsicht wahrnehmen. Benutzen mehrere Vereine oder Gruppen die Sportstätten bzw. Räumlichkeiten der Ahrbachhalle, einigen diese sich zur Vermeidung organisatorischer Schwierigkeiten auf die Bestellung eines Vertrauensmannes .

