Montabaur 12 / 18/82
§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 1982
die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Falls aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Gackenbach, 7. Mai 1982 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Goldene Hochzeit in Hübingen
Am Montag, dem 10. Mai 1982,kann das Ehepaar Willi und Maria Kaspar das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Aus diesem Anlaß gratulieren die Einwohner von Hübingen recht herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute.
Hoff mann, Ortsbürgermeister
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Freizeit- und Gymnastikverein
Samstag, 15.5.1982, diesjähriger Wandertag mit Abschluß an der Grillhütte in Gackenbach.
Treffpunkt 15.00 Uhr im Vereinslokal „Wilhelmi"
Es wird ein Unkostenbeitrag von 4,- DM pro Person erhoben.
Alle Mitglieder mit ihren Partnern sind herzlich eingeladen.
MGV „Cacilia" Horbach
Für den im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten (100jähriges Bestehen) am Sonntag, dem 30.5.82,stattfindenden Unterhaltungsabend werden Eintrittskarten im Vorverkauf abgegeben.
Die Eintrittskarten können bei allen Sängern zum Preise von 6,- DM erworben werden.
HÜBINGEN:
Freiwillige Feuerwehr Hübingen:
Zur Abfahrt nach Wesel treffen wir uns am Samstag, dem 8.Mai 1982,um 6.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Bekanntmachung der KEVAG für die Ortsgemeinden Gackenbach, Kirchähr, Horbach
Am Montag, dem 10.5.82, in der Zeit von 16.00 Uhr bis etwa 17.30 Uhr und am Donnerstag, dem 13.5.1982, in der Zeit von 16.00 Uhr bis etwa 17.30 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die Stromversorgung unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentlichem Interesse liegende Maßnahme.
Bekanntmachung der KEVAG für die Ortsgemeinde Horbach:.
Am Dienstag, dem 11.5.82,bis einschl. Mittwoch, dem 12.5.82, wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten in der Zeit von 8.00 bis etwa 8.30 Uhr und 15.15 Uhr bis etwa 15.45 Uhr die Stromversorgung unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentlichem Interesse liegende Maßnahme.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 20.4.1982
Weitere Beschlüsse im Bebauungplanänderungsverfahren „Ober der Kirch" gefaßt
Der Ortsgemeinderat beschloß
1. auf die Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 3 BBauG zu verzichten.
2. die Offenlage des Änderungsplanes gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Der Rat begründete seine Entscheidung über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung damit, daß die am 23.3.1982 beschlossene Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
Beschluß zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur für den Bereich der Ortsgemeinde Girod gefaßt
Der Ortsgemeinderat empfahl der Verbandsgemeinde im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur folgende Fortschreibungswünsche für den Bereich der Ortsgemeinde Girod zu berücksichtigen.
1. Umwandlung der Mischbaufläche in eine Wohnbaufläche auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes „Am Biehl"
2. Geringfügige Erweiterung einer Gemeinbedarfsfläche in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf „Am Biehl"
3. Ausweisung einer Sportfläche
4. Ausweisung neuer Mischbauflächen als Abrundung bereits vorhandener Mischbauflächen (0,8 ha.)
5. Erweiterung der Friedhofsfläche
6. Erweiterung der Wohnbaufläche
7. Eintragung von Symbolen für Bolzplätze
8. Ausweisung von 2 Bolzplätzen
GR0SSH0LBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom'28.4.1982
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982.
Diese enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme 393.000,-- DM
Ausgabe 393.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT:
Einnahme 406.000,-DM

