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Montabaur 13 / 18/82

Ausgabe 406.000,-- DM.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wurde auf 309.000,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben und wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

Nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den 1. Hund 40,- DM

für den 2. Hund 60,- DM

für jeden weiteren Hund 80,- DM Eine Aussage über die Haushaltssituation der Ortsgemeinde Großholbach enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbe­richt. Diesem ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:

Mit einem Fehlbetrag von 48.900,- DM schließt der Haushalt des abgelaufenen Jahres ab. Als Ursache hierfür sind die entstan­denen Baukosten im ErschließungsgebietNeuwiese/Kreuzwiese/ Strüthehen'' zu nennen für einen Bereich, in dem die Umlegung noch keine Rechtskraft hat. Somit konnte auch für diesen Be­reich eine Abrechnung nicht erfolgen. Die Abwicklung dieses Soll-Fehlbetrages erfolgt im Haushalt 1982.

Im Verwaltungshaushalt 1982 ist eine Zuführung zum Vermögens­haushalt von 20.000,- DM vorgesehen. Diese Ausweisung ist als zufriedenstellend anzusehen, insbesondere wenn man bedenkt, daß im Steuersektor ein Minus von rund 23.000,- DM gegenüber dem Vorjahr zu verkraften ist und ferner im SektorBau- und Wohnungswesen" (Bauordnung) 11.000,- DM veranschlagt sind.

Die Einnahmensminderung im Steuersektor erklärt sich durch Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei den Schlüssel­zuweisungen sowie auf der Ausgabenseite durch höhere Umla­gen.

Unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sach- und Flur­bereinigungskosten von insgesamt 14.000,- DM sowie der zu er­bringenden Tilgungsleistungen von 2.000,- DM ergibt sich für das Haushaltsjahr 1982 eine echte freie Finanzspitze von Ü 32.000,- DM.

Vom Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes (406.000,- DM) entfallen 204.000,- DM auf Umschuldungsmaßnahmen und 48.900,- DM auf die Abwicklung des Soll-Fehlbetrages.

Somit verbleiben für investive Ausgaben noch ca. 153.000,- DM. Dieser Betrag soll zur Verwirklichung nachfolgender Maßnahmen verwendet werden:

1. Ortsdurchgrünungsmaßnahme 6.000,- DM

2. Erwerb von Grundstücken 1.000,- DM

3. Ausbau der Straße zum Fried -

hof 72.000,- DM

4. ErschließungNeuwiese-Kreuzwiese-Strüthchen" 25.000,-DM

5. Ausbau Borngasse

15.000,-

DM

6. Straßenbeleuchtung an der Kirche

3.000,-

DM

7. Kauf von Geräten

7.000,-

DM

8. Erwerb von Waldgrundstücken

4.500,-

DM

9. Allgemeiner Grunderwerb

10.000,-

DM

Die Finanzierung der vorgenannten Ausgaben wird

durch die

fol-

genden Einnahmen sichergestellt:

1. Landeszuweisung zum Bau des Dorfplatzes

10.000,-

DM

2. Kreiszuschuß zum Bau des Dorfplatzes

V 13.000,-

DM

3. Erschließung- Ausbaubeiträge

33.000,-

DM

4. Kostenbeteiligung der Kirchengemeinde an

der Straßenbeleuchtungserweiterung

3.000,-

DM

5. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken

18.000,-

DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

20.000,-

DM

7. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (Neuverschuldung 105.000,- DM)

8. Umschuldung 204.000,- DM

Vorausschauend auf die Jahre 1983 bis 1985 ist festzustellen, daß als Schwerpunkt im Investitionsbereich der Straßenbau anzusehen ist.

Eine Finanzierbarkeit ist gegeben. Lediglich im Haushaltsjahr 1985 wird entsprechend den gegenwärtigen Berechnungen eine Neuverschuldung erwartet.

Die Entwicklung der freien Finanzspitze (diese gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde) stellt sich wie folgt dar:

1982 Ü 32.000,-DM

1983 Ü 20.000,- DM

1984 Ü 11.000,-DM

1985 Ü 18.000,-DM

Ortsgemeinderat nahm Stellung zur beabsichtigten Fortschrei­bung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Bezogen auf den Bereich der Ortsgemeinde Großholbach wurden vom Rat folgende Punkte vorgeschlagen, die bei der Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Berücksichtigung finden sollten:

1. Ausweisung einer Bauzeile entlang derAlte Straße" am Südostrand und derHohe Straße" (wirtschaftliche Erschlie­ßung)

2. Ausweisung eines Kleingewerbegebietes

3. Ausweisung einer Fläche für den Feuerlöschteich

Zustimmung zum BebauungsplanentwurfBirkenweg" erteilt und Offenlegung beschlossen

Zur Fortführung des BebauungsplanverfahrensBirkenweg" faßte der Rat folgenden Beschluß:

1. Nach dem die am 30.11.1981 beschlossene Änderung (Redu­zierung der Verkehrsflächenbreite des Erschließungsweges Birkenweg" von 7.00 auf 5,50 m) im Plan berücksichtigt ist, wird dem Plan zugestimmt.

2. Die Offenlage des BebauungsplanesBirkenweg" nebst Text und Begründung gern. § 2 A Abs. 6 BBauG wird be­schlossen.

GORGESHAUSEN:

Standfestigkeit von Grabdenkmälern

Nach dem 15. Mai 1982 werden auf dem Friedhof in Görgeshau- sen die Standfestigkeiten der Grabdenkmäler überprüft. Jeder Bürger, der Angehörige auf dem Friedhof liegen hat, sollte rechtzeitig vor diesem Termin die Standfestigkeit der Grabdenk­mäler überprüfen.

Grabsteine, die nicht ordnungsgemäß befestigt sind, sollten um­gehend durch einen Fachmann oder aber selbst befestigt werden. Werden bei der Überprüfung der Standfestigkeit durch die Orts­polizeibehörde in Montabaur lose Grabsteine festgestellt, so ist evtl, mit einer Anzeige zu rechnen.

Abfallholz kann auf dem Platz für das Martinsfeuer gelagert werden

Die Ortsgemeinde stellt vorläufig noch den Einwohnern von Görgeshausen den Platz für das Martinsfeuer für die Ablagerung von Abfallholz und Sträuchern zur Verfügung. Für den sonstigen Unrat, Gartenabfälle, Papier ist nach wie vor die Müllabfuhr zuständig. Sollte dies in Zukunft nicht beachtet werden, so ist mit der Schließung des Platzes zu rechnen und Zuwiderhandeln­de werden angezeigt.

Fundsachen

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen wurde eine Ausgehjacke sowie ein einzelner Spezialschlüssel als Fundsache abgegeben. Die Eigentümer können die Fundgegenstände bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen.

Herz, Ortsbürgermeister

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