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Montabaur 11/18/82

finanzieren. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird erwartet, daß die vorgesehenen Maßnahmen ohne Fremdmittel durchgeführt werden können.

BebauungsplanAm Sauwald"

Der Rat befaßte sich mit den im Rahmen der Offenlage nach i 2a Abs. 6 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen und beschloß sodann den BebauungsplanAm Sauwald" als Satzung.

Sicherungsgeländer auf dem Friedhof

Nach der vom Rat getroffenen Entscheidung sollen an der t Böschung zwischen dem Wahl- und Reihengrabfeld im alten Friedhofsteil sowie beidseits der Treppe zur Friedhofskapelle Sicherungsgeländer angebracht werden. Der Rat beschloß die Einholung entsprechender Kostenangebote.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Der Ortsgemeinderat behandelte die Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes und beschloß, in die Novellierung dieses Planes i eine Erweiterung der Schul- und Sportfläche aufzunehmen.

Vergabe der Arbeiten zur Herstellung der BaustraßeFeldchen"

Nach Erörterung der abgegebenen Kostenangebote beschloß der Ortsgemeinderat, die Arbeiten zur Herstellung eines Teil­stückes der Baustraße im GewerbegebietFeldchen" an die preisgünstigste Firma zu vergeben.

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EITELBORN:

Jahrgang 1941

Freitag, 7. Mai 1982, 20.00 Uhr Treffen in der GaststätteZur Sporkenburg" zwecks Vorbesprechung des diesjährigen Hütten­abends. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

Jahrgang 53/54

Freitag, 7. Mai 1982, 20.00 Uhr Treffen in der GaststätteNas­sauer Hof" Eitelborn. Thema der Besprechung: diesjähriger Jahrgangsausflug.

KADENBACH:

Kadenbacher Kirmes 14.5.1982 bis 17.5.1982

Das komplette Kirmesprogramm wird in der kommenden Aus­gabe des Wochenblattes veröffentlicht.

EITELBORN:

MGV Eitelborn 1866

Vom 16. bis 19. Juni 1983 findet in Hamburg das 18.Chor- fest des Deutschen Sängerbundes statt.

Die Sänger des MGV Eitelborn 1866 unter ihrem Chorleiter Ulrich Wallrath wirken bei diesem Chorfest wieder aktiv mit.

Wir werden ein Stundenkonzert in der Weltstadt Hamburg mit­gestalten. Die Vorbereitungen (Anmeldung der Aktiven, Programm Vorschläge usw.) sind bereits abgeschlossen.

Inaktive Mitglieder, die mit nach Hamburg fahren möchten, wollen sich bitte bis spätestens 20. Mai 1982 beim Vorstand anmelden.

BITTE VORMERKEN FÜR DEN MONAT MAI 1982 Samstag, 15. Mai: Sängerfest in Kaltenengers Sonntag, 23. Mai: Gruppensängerfest in Horbach

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Der Bus zu unserem Tagesausflug fährt am Dienstag, dem 11. Mai,um 7.30 Uhr ab Kirmesplatz.

BUCHFINKENLAND

HORBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Horbach

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Horbach, 7. Mai 1982 Meuer, Ortsbürgermeister

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Gackenbach

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hunde­steuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.