Montabaur 11/18/82
finanzieren. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird erwartet, daß die vorgesehenen Maßnahmen ohne Fremdmittel durchgeführt werden können.
Bebauungsplan „Am Sauwald"
Der Rat befaßte sich mit den im Rahmen der Offenlage nach i 2a Abs. 6 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen und beschloß sodann den Bebauungsplan „Am Sauwald" als Satzung.
Sicherungsgeländer auf dem Friedhof
Nach der vom Rat getroffenen Entscheidung sollen an der t Böschung zwischen dem Wahl- und Reihengrabfeld im alten Friedhofsteil sowie beidseits der Treppe zur Friedhofskapelle Sicherungsgeländer angebracht werden. Der Rat beschloß die Einholung entsprechender Kostenangebote.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Der Ortsgemeinderat behandelte die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und beschloß, in die Novellierung dieses Planes i eine Erweiterung der Schul- und Sportfläche aufzunehmen.
Vergabe der Arbeiten zur Herstellung der Baustraße „Feldchen"
Nach Erörterung der abgegebenen Kostenangebote beschloß der Ortsgemeinderat, die Arbeiten zur Herstellung eines Teilstückes der Baustraße im Gewerbegebiet „Feldchen" an die preisgünstigste Firma zu vergeben.
wasjwo
EITELBORN:
Jahrgang 1941
Freitag, 7. Mai 1982, 20.00 Uhr Treffen in der Gaststätte „Zur Sporkenburg" zwecks Vorbesprechung des diesjährigen Hüttenabends. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Jahrgang 53/54
Freitag, 7. Mai 1982, 20.00 Uhr Treffen in der Gaststätte „Nassauer Hof" Eitelborn. Thema der Besprechung: diesjähriger Jahrgangsausflug.
KADENBACH:
Kadenbacher Kirmes 14.5.1982 bis 17.5.1982
Das komplette Kirmesprogramm wird in der kommenden Ausgabe des Wochenblattes veröffentlicht.
EITELBORN:
MGV Eitelborn 1866
Vom 16. bis 19. Juni 1983 findet in Hamburg das 18.Chor- fest des Deutschen Sängerbundes statt.
Die Sänger des MGV Eitelborn 1866 unter ihrem Chorleiter Ulrich Wallrath wirken bei diesem Chorfest wieder aktiv mit.
Wir werden ein Stundenkonzert in der Weltstadt Hamburg mitgestalten. Die Vorbereitungen (Anmeldung der Aktiven, Programm Vorschläge usw.) sind bereits abgeschlossen.
Inaktive Mitglieder, die mit nach Hamburg fahren möchten, wollen sich bitte bis spätestens 20. Mai 1982 beim Vorstand anmelden.
BITTE VORMERKEN FÜR DEN MONAT MAI 1982 Samstag, 15. Mai: Sängerfest in Kaltenengers Sonntag, 23. Mai: Gruppensängerfest in Horbach
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Der Bus zu unserem Tagesausflug fährt am Dienstag, dem 11. Mai,um 7.30 Uhr ab Kirmesplatz.
BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Horbach
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Horbach erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Horbach, 7. Mai 1982 Meuer, Ortsbürgermeister
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982 in der Ortsgemeinde Gackenbach
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.

