Einzelbild herunterladen

Montabaur 10 / 18/82

III. VERFÜGUNGS- UND VERÄNDERUNGSSPERRE Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle­gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG I im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen überein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein­barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grund­stücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent­

lich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,

3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,

4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder - geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs­und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. VORBEREITENDE MASSNAHMEN

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Ver­fahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszu­führen.

V. AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDS­VERZEICHNIS

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 15. Mai 1982 bis 14. Juni 1982 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer Nr. 6, während der Dienststunden öffentlich aus.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnah­men kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kataster­amt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Um­legungsausschusses der Gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz I) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann­ten Katasteramt eingegangen ist Neuhäusel, den 22.4.1982 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel Simon, Vermessungsdirektor

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates

In den beiden letzten Sitzungen des Ortsgemeinderates hatte der Rat eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, deren wichtigste nachstehend genannt sind.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet

Nach vorbereitenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuß wurde dem Rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Jahre 1981- 1985 vorgelegt. Nach eingehenden Erörterungen stimmte der Rat dem Erlaß der Haushaltssatzung einstimmig zu. Die Haus­haltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahme 932.400,- DM

Ausgabe 932.400,-DM

Vermögenshaushalt

Einnahme 818.700,-- DM

Ausgabe 818.700,- DM.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1982 zur Finanzierung von. Ausgaben im Vermögens­haushalt erforderlich ist, wird auf 78.200,- DM festgesetzt.

Der Betrag ist in vollem Umfange zur Umschuldung zinsungünsti­ger Kredite vorgesehen.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,-- DM.

Zu dem Haushaltsplan für 1982 ist anzumerken, daß der Ver­waltungshaushalt nach Abzug der einmaligen Sach- und Ver­fahrenskosten für geplante Umlegungsverfahren in Höhe von 140.000,- DM die Ansätze des vorjährigen Verwaltungshaushalts um 2,66 % überschreitet. Die Steuerkraft der Gemeinde läßt auch auch für 1982 keine Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzaus­gleichsgesetz erwarten.

Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Umlagebelastungen (Kreisumlage 206.320,- DM, Verbandsgemeindeumlage

253.700, - DM) zu Buche.

Erwartete Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie ein erhöhter Anteil an der Einkommensteuer gleichen diesen Mehr­bedarf zwar aus.

Der höhere Umlagebedarf führt jedoch in diesem Jahr zu einer merklichen Einengung der freien Finanzspitze, die sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzt.

Zum Vermögenshaushalt bleibt für das abgelaufene Haushalts­jahr zunächst zu bemerken, daß die ursprünglich vorgesehene Aufnahme eines Kredites über 92.000,- DM zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes entbehrlich wurde.

Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Volumen von

818.700, - DM und liegt damit um 68.300,- DM unter dem An­satz des Vorjahres.

Auch der Haushaltsplan für 1982 erfordert keinen Kreditbedarf. Neue Schuldenlasten bleiben der Gemeinde bei dem derzeit hohen Zinsniveau somit erspart. Es ist lediglich die Umschul­dung zinsungünstiger Darlehen vorgesehen.

Für 1982 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Grunderwerb für die Mehrzweckhalle 100.000,- DM

Resterschließung Windegut (Ausbau des Weges zwischen Friedhofsweg und Graf-von-Westphalen- Straße sowie Coermannstraße) 120.000,- DM

Baustraße im GewerbegebietFeldchen" 50.000,-- DM Ausbau des Friedhofsweges/Am Sauwald 320.000,- DM

Straßenbeleuchtung Am Sauwald" 10.000,- DM

sonstige kleinere Maßnahmen 14.000,- DM

Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich von rd. 313.000,- DM zu Beginn des Haushaltsjahres auf 282.000,- DM zum Ende des Haushaltsjahres vermindern. Bei einer Einwohnerzahl von 1.503 ergibt sich damit zum 1.1.1982 eine pro-Kopf-Verschul- dung von 208,39 DM, die erheblich unter dem Landesdurch­schnitt (384,81 DM pro Einwohner) liegt.

Aus dem Investitionsprogramm läßt sich ablesen, daß der Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren im weiteren Ausbau der Gemeindestraßen und des GewerbegebietesFeldchen" liegt. Daneben ist der Gemeindeanteil am Bau der Turn- und Mehrzweckhalle zu

Mo

fins

erw

dur

Bet

Der

§2

unc

Sat

Siel

Nat

:

Frii

Sic

Ein

Foi

Dei

nut

ein<

Vei

Nai

der

stü<

pre

Eil

Jah

Fr«

Sp<

ab«

Ja)

Fr«

sau

Jah

KP

Kai

Da

gab

EI-

MG

Vo

fes

Die

Ulr

Wii

ges

voi

In«

wo

am

Bl'

Sai

So

Ka

De

Ma