Montabaur 10 / 18/82
III. VERFÜGUNGS- UND VERÄNDERUNGSSPERRE Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG I im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen überein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent
lich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder - geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungsund Veränderungssperre nicht berührt.
IV. VORBEREITENDE MASSNAHMEN
Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
V. AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDSVERZEICHNIS
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 15. Mai 1982 bis 14. Juni 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer Nr. 6, während der Dienststunden öffentlich aus.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz I) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist Neuhäusel, den 22.4.1982 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Siegel Simon, Vermessungsdirektor
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In den beiden letzten Sitzungen des Ortsgemeinderates hatte der Rat eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, deren wichtigste nachstehend genannt sind.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet
Nach vorbereitenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuß wurde dem Rat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Jahre 1981- 1985 vorgelegt. Nach eingehenden Erörterungen stimmte der Rat dem Erlaß der Haushaltssatzung einstimmig zu. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahme 932.400,- DM
Ausgabe 932.400,-DM
Vermögenshaushalt
Einnahme 818.700,-- DM
Ausgabe 818.700,- DM.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von. Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 78.200,- DM festgesetzt.
Der Betrag ist in vollem Umfange zur Umschuldung zinsungünstiger Kredite vorgesehen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,-- DM.
Zu dem Haushaltsplan für 1982 ist anzumerken, daß der Verwaltungshaushalt nach Abzug der einmaligen Sach- und Verfahrenskosten für geplante Umlegungsverfahren in Höhe von 140.000,- DM die Ansätze des vorjährigen Verwaltungshaushalts um 2,66 % überschreitet. Die Steuerkraft der Gemeinde läßt auch auch für 1982 keine Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz erwarten.
Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Umlagebelastungen (Kreisumlage 206.320,- DM, Verbandsgemeindeumlage
253.700, - DM) zu Buche.
Erwartete Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie ein erhöhter Anteil an der Einkommensteuer gleichen diesen Mehrbedarf zwar aus.
Der höhere Umlagebedarf führt jedoch in diesem Jahr zu einer merklichen Einengung der freien Finanzspitze, die sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzt.
Zum Vermögenshaushalt bleibt für das abgelaufene Haushaltsjahr zunächst zu bemerken, daß die ursprünglich vorgesehene Aufnahme eines Kredites über 92.000,- DM zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes entbehrlich wurde.
Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Volumen von
818.700, - DM und liegt damit um 68.300,- DM unter dem Ansatz des Vorjahres.
Auch der Haushaltsplan für 1982 erfordert keinen Kreditbedarf. Neue Schuldenlasten bleiben der Gemeinde bei dem derzeit hohen Zinsniveau somit erspart. Es ist lediglich die Umschuldung zinsungünstiger Darlehen vorgesehen.
Für 1982 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Grunderwerb für die Mehrzweckhalle 100.000,- DM
Resterschließung Windegut (Ausbau des Weges zwischen Friedhofsweg und Graf-von-Westphalen- Straße sowie Coermannstraße) 120.000,- DM
Baustraße im Gewerbegebiet „Feldchen" 50.000,-- DM Ausbau des Friedhofsweges/Am Sauwald 320.000,- DM
Straßenbeleuchtung „ Am Sauwald" 10.000,- DM
sonstige kleinere Maßnahmen 14.000,- DM
Der Schuldenstand der Gemeinde wird sich von rd. 313.000,- DM zu Beginn des Haushaltsjahres auf 282.000,- DM zum Ende des Haushaltsjahres vermindern. Bei einer Einwohnerzahl von 1.503 ergibt sich damit zum 1.1.1982 eine pro-Kopf-Verschul- dung von 208,39 DM, die erheblich unter dem Landesdurchschnitt (384,81 DM pro Einwohner) liegt.
Aus dem Investitionsprogramm läßt sich ablesen, daß der Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionstätigkeit in den kommenden Jahren im weiteren Ausbau der Gemeindestraßen und des Gewerbegebietes „Feldchen" liegt. Daneben ist der Gemeindeanteil am Bau der Turn- und Mehrzweckhalle zu
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