Montabaur 12/3/82
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können,gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung
von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. 1978 (GVBI S 770).
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Mittwoch, 7. April 1982 ( um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 25.2.1982 und 23.3.1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld"
Hinweis:
Der Rat war in seiner Sitzung am 25.2.1982 nicht beschlußfähig. Eine nochmalige Beschlußfassung ist daher erforderlich
Die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmitglieder ist im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit des Rates gern. §
39 Abs. 1 Satz 2 GemO unbeachtlich
3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten für die Installation eines Schaustelltranschlusses auf dem Anwesen der Gastwirtschaft „Zum grünen Baum"
5. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 730.960
6. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftrages für die Anschaffung von Gardinen und Vorhängen für die Diensträume des Bürgermeisteramtes
7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten für den Innenanstrich der Diensträume des Bürgermeisteramtes
8. Beratung und Beschlußfassung über die Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Horbach und Gackenbach über die Aufteilung der Baukosten und der Nutzung der Schulturnhalle der Grundschule Horbach
9. Verschiedenes 5431 Horbach, 29.3.82 Meuer, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Es wurde eine Quartz-Armbanduhr gefunden. Der Verlierer kann diese beim Ortsbürgermeister während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen. Nähere Angaben hinsichtlich der Marke Eigentumsnachweis sind erforderlich. Qrtsbürgermeister
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Kultur- und Verkehrsverein
Auf Vorschlag des Vorstandes soll die diesjährige Mitwirkendenveranstaltung am Samstag, dem 12. Juni 82 i am Schießstand Gackenbach - Grillplatz Sarnburg stattfinden. Persönliche Ein
ladungen werden rechtzeitig zugesandt. Um Vornotierung des Termins wird gebeten.
Schützengesellschaft St. Sebastianus Gackenbach
Das traditionelle „Ostereierschießen für jedermann" findet auch in diesem Jahr statt und wir laden alle hierzu herzlich ein. Beginn Ostermontag, 10.00 Uhr, Schießstand Gackenbach „Auf der Dick".
Treffpunkt der Möhnen
Wegen Gründonnerstag wird das Treffen der Möhnen um 8 Tage vorverlegt und zwar auf Donnerstag, den 1.4.1982, 20.00 Uhr Lokal Schneider.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD:
Gründung der Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach- Steinefrenz
Am Dienstag, dem 20. April 1982, 20.00 Uhr findet im Turnraum der Schule in Girod die Gründung der Jagdgenossenschaft Girod-Kleinholbach-Steinefrenz statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Girod bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere , mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. (Besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist).
Ortsgemeinde Girod Leber .Ortsbürgermeister
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Girod ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigungsverfahren Girod Hebung von Beitragsvorschüssen
Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 14.7. 1953 -BGBl. I S. 591- sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung/Zusammenlegung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben.
Durch Verfügung vom 4.7.1978 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.
Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 9.2.1982 für das Rechnungsjahr 1982 eine Hebung von
150,- DM / ha
in Worten: Einhundertfünfzig DM/pro ha beschlossen,welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:
75,00 DM am 1.5.1982,
75,00 DM am 1.10.1982.

