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Montabaur 13 / 13/82

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüs­se sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassen­verwalter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die zahlungs pflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab - Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teil­nehmergemeinschaft in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten Hand, z.B. Erbengemeinschaften, wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des end­gültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichs­hebung verrechnet werden.

Zahlungen sind an den Kassen Verwalter der Flurbereinigungs­kasse, Herrn Helmut Meurer in Girod grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 186 bei der Raiffeisenkasse (BLZ 500 693 38) in 5431 Girod erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.Nr.) anzugeben.

Die angeforderten Beiträge können soweit möglich abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.

Bfei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % sowie Mahngebühren erhoben.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs­pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Bei­hilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erfor­derlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungs­gebiet liegenden Grundstücken ruht.

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrück­stände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.

Der Vorsitzende des Vorstandes T.Hannappel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 23 . 3.1982

Weitere Beschlüsse zum BebauungsplanverfahrenCamping­platz Freimühle" gefaßt

Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem vorgeleg­ten Entwurfsplan zu. Daran anschl. beauftragte der Rat die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit der Durchfüh­rung der Bürgerbeteiligung in der Form, daß der Entwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Darüber hinaus wurde das Kulturamt Westerburg beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Kapellen- und Mittelstraße beschlossen

Jeweils durch einstimmigen Beschluß legte der Rat den An­teil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Kapellenstraße verlaufend von der Mittelstraße zur L 314 auf 30 % und für die Erhebung von Vorausleistun­gen für den Ausbau der Mittelstraße, da diese noch nicht fer­tiggestellt ist, auf 40 % fest.

Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß den BebauungsplanOber der Kirch" wie folgt zu ändern:

1. Die nicht überbaubare Fläche auf dem Flurstück Nr. 7 zwi­schen Baugrenze und PlanstraßeA" wird in ihrer Breite von 5 m auf 4 m reduziert.

2. Die in Ziffer 7 Satz 1 festgelegte max. Dachneigung wird aufgehoben. Statt dessen soll nur noch eine mindest Dach­neigung von 18 % gelten.

3. Die Ziffer 5 der Textfestsetzung wird gestrichen. Statt dessen wird die Festsetzung getroffen, daß Garagen, Neben­gebäude und Nebenanlagen von öffentlichen Verkehrsflä­chen einen Abstand von 3 m haben müssen.

Weitere Beschlüsse zum BebauungsplanverfahrenAm Biehl" beschlossen

Zur Fortführung des BebauungsplanverfahrensAm Biehl" wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Änderung der Plangrenze

2. Zustimmungsbeschluß

3. Beschluß über die Offenlage

Im einzenen hatten die Beschlüsse folgenden Wortlaut:

1. Änderung der Plangrenze

Der Rat beschließt, die Grenze des Bebauungsplanes Am Biehl" so zu ändern, daß

1. das Flurstück Nr. 180 teilweise aus dem Plangebiet heraus­genommen wird,

2. die Grundstücksgrenzen im Bereich der Flurstücke 171, 172/1, 173, 174, 175, 176, 178, 179 und 180 geändert werden,

3. eine neue Wegefläche ausgewiesen wird,

4. eine neue Baugrenze festgelegt wird,

wie dies aus dem in der Sitzung am 23.3.1982 vorgestellten Änderungsvorschlag des Kulturamtes Westerburg ersichtlich ist.

2. ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS

Der Rat stimmte dem BebauungsplanentwurfAm Biehl", nachdem die beschlossenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG sowie der Änderungsvorschlag des Kulturamtes Westerburg im Plan berücksichtigt wurde, in der vorgelegten Form zu.

Der Zustimmungsbeschluß vom 2.3.1982 wurde hierdurch aufgehoben.

3. BESCHLUSS ÜBER DIE OFFENLAGE

Der Rat beschloß, daß der BebauungsplanAm Biehl" nach Einarbeitung der Änderungen, die sich aus der Berücksichti­gung der Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß Beschluß vom 2.3.1982 und der Entscheidung in dieser Sitzung ergeben, mit Text und Begründung offenzu­legen.

Der Offenlagebeschluß vom 2.3.1982 wurde hierdurch aufgehoben.

Der Zustimmungsbeschluß bzw. Offenlegungsbeschluß war zwar bereits in der Sitzung am 2.3.1982 gefaßt worden, da jedoch die in der Sitzung am 23.3.1982 beschlossenen Ände­rungen sich wesentlich auf den Planinhalt auswirkten, mußten diese Entscheidungen neu getroffen werden.

Keine Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Durch einstimmigen Beschluß sprach sich der Rat gegen eine Teilnahme am KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1982 aus. Die Entscheidung wurde insbe- . sondere damit begründet, daß der Ausbau der L 314 im Be­reich Kleinholbach nicht ausgeführt ist.

Für Straßenbeleuchtung wurde Ganznachtschaltung befür­wortet

Gleichfalls einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, daß die Straßenbeleuchtungsanlage in Girod und Kleinholbach auf eine Ganznachtschaltun eingestellt werden soll, d.h. die Straßenleuchten sollen die ganze N^cht hindurch brennen.