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Montabaur 11 / 13/82

Ausbau von Wirtschaftswegen beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Wirtschaftsweg in Flur 3, Nr. 30 ab dem ParkplatzDicken Buche" bis zum Staatswald mit einer wassergebundenen Decke ausbauen zu lassen. Diese Beschlußfassung erfolgte unter dem Vorbehalt, daß der Fiskus den anschl. Waldweg bis zum Hochspannungsmast ebenfalls ausbaut. Sofern dies seitens des Staates nicht vorgesehen ist, soll der benannte Wirtschaftsweg nur bis zum Weg Nr. 22 ausgebaut werden.

Da im Haushaltsplan 1982 für den Ausbau von Wirtschafts­wegen insgesamt 10.000 DM bereitgestellt wurden und für die vorerwähnte Maßnahme nicht alle Mittel aufgebraucht werden, beschloß der Rat, den noch verbleibenden Rest an Haushalts­mitteln für den Ausbau des Weges in Flur 3, Nr. 197 ab der EVM-Station zum Staatswald hin zu verwenden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, für die vorstehenden Maßnahmen Kostenangebote einzuholen. Die Entscheidungsbefugnis zur Vergabe der entsprechenden Aufträge wurde dem Bauausschuß übertragen.

Elternbeitrag für den Kindergarten Simmern/Neuhäusel Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen im Bereich des Kinder­gartengesetzes wurde der monatliche Elternbeitrag neu fest­gesetzt. Der monatliche Beitrag für Teilzeitkindergärten be­trägt ab März 1982 33,00 DM. Wir bitten die Eltern, bei der Überweisung um entsprechende Beachtung.

EITELBORN:

Verkehrsverein Eitelborn

Der Kleingolfplatz des Verkehrsvereins Eitelborn ist ab dem kommenden Wochenende wieder geöffnet.

Männergesangverein Mozart 1880

Sonntag, 16. Mai Fahrt zu einem Wettstreit in Bürstadt. Interessenten, die teilnehmen möchten, melden sich bitte um­gehend bei den aktiven Sängern.

Schuljahrgang 1949/50

Freitag, 23.4.1982, 20.00 Uhr, Treffpunkt in der Gaststätte Zur Sporkenburg" . Thema: Besprechung Jahrgangsausflug. Auch Neubürger sind herzlich willkommen.

Kirmesgesellschaft 1982

Freitag, 2.4.1982, 20.00 Uhr, Treffen zu einer wichtigen Ver­anstaltung in der GaststätteZur Sporkenburg"

Liebe Eitelborner Bürger,

wie in jedem Jahr bittet Sie die diesjährige Kirmesgesellschaft wieder fleißig Eier auszublasen, damit eine Kirmeskrone ange­fertigt werden kann. Genaue Termine für das Abholen der Eier werden in der nächsten Zeit bekanntgegeben.

Alte Herren, Kadenbach

7.4.1982, 20.30 Uhr wichtige Versammlung zwecks Ausfluges Karfreitag, den 9. April führen die Alten Herren einen Preis­skat durch. Beginn 15.30 Uhr , Gasthaus Fries. Alle Skatfreun­de sind herzlich eingeladen.

NEUHÄUSEL:

SG Augst

Sonntag, 4. April 1982

BSC Kaltenengers gegen SG Augst I, Anstoß 15.00 Uhr in Kaltenengers

SG Augst II gegen SV Waldesch, Anstoß 15.00 Uhr in Eitel­born,

TuS Arenberg II gegen SG Augst III, Anstoß 11.00 Uhr in Arenberg.

SIMMERN:

Vorstandswahlen stehen an

Montag, 5. April 1982, 20.00 Uhr , Treffen der Mitglieder des CDU - Ortsverbandes Simmern im HotelWaldhof". Wichtigster Tagesordnungspunkt: Neuwahl des Vorstandes.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1982

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.3.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

369.000,- DM 369.000,- DM

254.000,- DM 254.000,- DM

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag undGewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM

II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 10.3.1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.4.1982 bis' 16.4.1982 1 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Gackenbach, 20.3.1982

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach

Wilhelmi, Ortsbürgermeister