Montabaur 10/13/82
NEUHÄUSEL:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Feldchen" der Ortsgemeinde Neuhäusel
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.
1 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 4.3.1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich „Feldchen" beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Feldchen".
Der Planbereich wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von der K 113 (Simmerner Straße)
im Osten: von der B 49 (Hauptstraße)
im Süden: von der B 49 und dem Wirtschaftsweg Nr.
30
im Westen: von dem Wirtschaftsweg Nr. 30, der Gemar
kungsgrenze zur Ortsgemeinde Simmern und dem Wirtschaftsweg entlang des Waldes. Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Neuhäusel, 26.3.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feldchen" der Ortsgemeinde Neuhäusel
Bürgerbeteiligung gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 4.3.1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldchen" beschlossen.
Gemäß § 2a Abs. 1-3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom
13. April 1982 bis 26. April 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr).
Neuhäusel, 26.3.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Goldene Hochzeit der Eheleute Weisbrod
Am Samstag, 3.4.1982, feiern die Eheleute Josef Weisbrod und Anna geb. Schneider Simmern, Schloßstraße, das Fest der Goldenen Hochzeit.
Wir wünschen den Jubilaren noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit in unserer Gemeinde.
Ortsgemeinde und Vereine werden am Samstagabend um 18.30 Uhr die Glückwünsche, verbunden mit einem Ständchen, Überbringern
Schneider, Ortsbürgermeister
BERICHT ÜBER DIE SITZUNG DES ORTSGEMEINDERATES SIMMERN vom 16.3.1982
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß sprach sich der Rat für die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites von 584.500,- DM aus. Dieser Kredit soll zur Ablösung (Umschuldung) eines derzeit laufenden Kreditvertrages dienen.
Die Beschlußfassung erfolgte vor dem Hintergrund, daß sich gewisse Zinserleichterungen auf dem Kreditmarkt abzeichnen und somit durch Neuaufnahme eines Kredites die Zinsbelastung der Gemeinde reduziert werden kann.
Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Gleichfalls einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe von 8.430 DM bei der Haushaltsstelle 910.808 (zinsausgaben an den Kreditmarkt.)
Diese Mehrausgaben stellen Zinsausgaben für das Haushaltsjahr 1981 dar. Aufgrund der drastischen Zinssatzerhöhung reichten die Mittel im Haushaltsplan für die im Jahre 1981 aufzubrin
genden Zinsen nicht aus. Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Ja zur Teilnahme am Kreiswettbewerb: „Unser Dorf soll schöner werden"
Einmütig sprach sich der Rat für eine Teilnahme am diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" aus. Der Ra begründete seine Entscheidung unter anderem damit, daß durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb dem Hundesportverein die Möglichkeit gegeben werden soll, sich gleichfalls an dem Wettbewerb zu beteiligen, und zwar am Sonderwettbewerb, in dessen Rahmen eine Bewertung der Übungsanlage am Sportplatz durchgeführt wird.
Unterstützt wurden vom Rat auch die Initiativen des Verkehrs- und Verschönerungsvereins e.V, Simmern für die Durchführung eines Wettbewerbes auf Ortsebene „Wer hat der schönsten Vorgarten".Zur Durchführung dieses Wettbewerbes stellte der Ortsgemeinderat mehrheitlich einen Zuschuß von 500,- DM bereit.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen
Um insbesondere den gestiegenen Lohnkosten Rechnung zu tragen, beschloß der Ortsgemeinderat die Erhöhung der Bestattungsgebühren. Es wurden folgende Gebühren neu festgesetzt:
1. Gebühren für Erstbestattung
a) für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr 300,- DM (bisher 150,- DM)
b) für Personen bis zum vollendetem
5. Lebensjahr und anmeldepflichtige
Totgeburten 150,-- DM
(bisher 75,- DM)
Für die Nutzung von Reihengrabstätten werden bei Erdbestattungen für die in der Friedhofssatzung bestimmte Ruhefrist als einmalige Gebühr berechnet:
Bei Personen nach vollendeten 5. Lebensjahr 100,- DM
(bisher keine Gebührenerhebung) bei verstorbenen Kindern bis zu 5 Jahren und anmeldepflichtigen Totgeburten 50,- DM
(bisher keine Gebührenerhebung)
Ferner würde festgelegt, daß für die Benutzung der Aufbahrungshalle eine Gebühr von 30,- DM erhoben wird.
Die vom Rat beschlossene Änderungssatzung wird nunmehr der Aufsichtsbehörde vorgelegt und zu gegebener Zeit öffentlich bekanntgemacht.
Höhe der Umlage für die Bullenhaltung für das Haushaltsjahr 1981 festgelegt
Zunächst wurde festgestellt,daß die im Kalenderjahr 1981 entstandenen Kosten für die Haltung der Bullen insgesamt 4.820,15 DM betragen. In der Ortsgemeinde Simmern waren am Zähltag (31.1.1981) insgesamt 246 Stück weibliche Tiere gleicher Gattung vorhanden. Die Kosten der Bullenhaltung werden auf die Anzahl der weiblichen Tiere umgelegt. Die Umlage beträgt demnach pro weibliches Tier 19,59 DM. Entsprechend dem Beschluß des Rates übernimmt die Ortsgemeinde von diesen Kosten einen Betrag von 4,59 DM, so daß von den Tierhaltern lediglich eine Deckumlage von 15,- DM pro weibliches Tier zu zahlen ist.
Abschlagszahlung für die Deckumlage 1982 festgesetzt
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Erhebung, einer Abschlags- ) Zahlung auf die Deckumlage 1982. Die Deckumlage wurde ! auf 15,- DM pro deckfähiges Tier festgesetzt. |
Ersatzbeschaffung von Werkzeug beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Anschaffung einer Motorsäge sowie einer Heckenschere. Die Anschaffungskosten j betragen insgesamt ca. 1.500,- DM. j

