Montabaur 11/11/82
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über die Verlängerung einer Veränderungssperre vom 8. Februar 1982
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1,17 Abs. 1, Satz 3,16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), in Verbindung mit § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landeskreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Eitelborn am 8. Februar 1982 folgende Satzung beschlossen, die nach Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die durch den Ortsgemeinderat Eitelborn am 23.4.1980 zur Sicherung der Bauleitplanung des Planbereiches „Wässer " beschlossene und am 30.5.1980 in Kraft getretene Veränderungssperre wird um 1 Jahr verlängert.
Eitelborn, 9. Februar 1982 Siegel Hümmerich, Ortsbürgermeister Zugestimmt gern. § 17 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes 5430 Montabaur, den 2.3.1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
I.A. Grobe, Baurat
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am DONNERSTAG, 25. März 1982 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeinehauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Ra,tes vom 15. Februar 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Am Sauwald" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Am Sauwald" (Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG)
5. Beratung und Beschlußfassung über eine Sicherungsmaßnahme auf dem Friedhof
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 15. Februar 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
3. Grundstücksangelegenheit
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Genehmigung einer Pkw-Zufahrt
5. Verschiedenes
5411 Neuhäusel, 15.3.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Bürgerbeteiligung für Bebauungsplan „Auf der Höh" Kadenbach
Durch Beschluß vom 15.3.1982 ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Höh" beschlossen worden. Gemäß § 2a,Abs.1 bis 3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 29.3. bis 13.4.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6,
5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mitt
wochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr)
Nachrichtlich liegt die Entwurfsskizze während der ortsüblichen Dienststunden ebenfalls in der Zelt vom 29.3. bis 13.4. 1982 beim Bürgermeisteramt Kadenbach zur Einsicht aus.
5411 Kadenbach, 16. März 1982
Ortsgemeinde Kadenbach: Karbach,Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bürgerbeteiligung für Bebauungsplan „ Ortslage Kadenbach" Durch Beschluß vom 21.1.1982 ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortslage" beschlossen worden. Gemäß § 2 a Abs.1 bis 3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 29.3. bis 13.4.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6,
5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mitt-' wochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr f von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr un von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr)
Nachrichtlich liegt die Entwurfsskizze während der ortsüblichen Dienststunden ebenfalls in der Zeit vom 29.3. bis 13.4.1982 beim Bürgermeisteramt Kadenbach zur Einsicht aus.
5411 Kadenbach, 16. März 1982
Reusch, I.Beigeordneter als Beauftragter für die Ortsgemeinde Kadenbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 4 März 1982
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 626.000 DM
Ausgaben 626.000 DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahmen 1.961.000 DM
Ausgaben 1.961.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 108.000 DM festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 297.000 DM festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben und wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2 GEWERBESTEUER
Nach Geverbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund 48,00 DM
für den 2. Hund 72,00 DM
für jeden weiteren Hund 96,00DM
Einen zusammenfassenden Überblick über die Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 1982 gibt der Vorbericht zum Haushaltsplan.
Diesem ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:
Rückblickend auf das Haushaltsjahr 1981 kann festgestellt werden, daß die in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kreditsumme von 166.700 DM nicht benötigt wurde.

