Montabaur 10/11 / 82
treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben,
Heiligenroth, 19.3.1982 Manns, Ortsbürgermelster
V.AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDSVERZEICHNIS
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 27.3.1982 bis 26.4.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 während der Dienststunden öffentlich aus.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 11. März 1982
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Siegel Simon, Vermessungsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1982
(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I.S, 3341 -, der Hundesteuer gern, § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7,1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Bürgerversammlung in Ruppach-Goldhausen Auf die am Mittwoch, dem 24.3.1982, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Herzmann stattfindende Bürgerversammlung wird nochmals hingewiesen. Alle Bürger und Einwohner unserer Gemeinde sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
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was
Batikkurs
Der Kreis junger Familien lädt interessierte junge Frauen und Männer zu einem Batikkurs im Pfarrheim in Ruppach-Gold- hausen ein.
Beginn 15.4.1982 um 20.00 Uhr Dauer des Kurses: ca. 9 -10 Abende Kursgebühr pro Abend und Teilnehmer 2,00 DM.
Anmeldung unter Tel.Nr. 2543 oder 8706.
BUCHFINKENLAND
HÜBINGEN:
Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Hübingen e.V.
Samstag, 20. März 1982,20.00 Uhr Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Specht", Hübingen. Unter anderem steht die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung .
AUGST
Zweckverband „Abwasserverband Bad Ems"
ln ihrer letzten Sitzung am 24. Februar 1982 beschloß die Verbandsversammlung über Auftragsvergaben für
a) die Prüfung der statischen Unterlagen des Rohabwasserpumpwerkes in der Kläranlage
b) Ausführung von Nebenarbeiten für das Rohabwasserpumpwerk
c) Nachtrag zum Auftrag über die Installatiorv und Lieferung von Belüftungseinrichtungen für das Belebungsbecken in der Kläranlage
d) Lieferung und Montage einer automatischen Steuerungsanlage für das Regenüberlaufbecken 2 in Arzbach, am Bierhaus
e) Verlegung eines Teilstückes des Verbindungssammlers Dausenau-Bad Ems in der Kapellenstraße in Bad Ems
Untersuchung der Schulneulinge 1982 von Eitelborn und Neuhäusel
Am Montag, dem 22. März 1982,findet in der Augst-Schule Neuhäusel die Untersuchung der Schulneulinge 1982 statt. Wir erwarten die Buben von Eitelborn ab 8.00 Uhr
die Mädchen von Eitelborn ab 9.30 Uhr die Mädchen von Neuhäusel ab 14.00 Uhr die Buben von Neuhäusel ab 15.00 Uhr Seeberger, Konrektor

