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Montabaur 10/11 / 82

treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah­ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszu­führen.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben,

Heiligenroth, 19.3.1982 Manns, Ortsbürgermelster

V.AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDS­VERZEICHNIS

Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 27.3.1982 bis 26.4.1982 bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 während der Dienststunden öffentlich aus.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß­nahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kataster­amt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Heiligenroth schrift­lich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 11. März 1982

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Siegel Simon, Vermessungsdirektor

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1982

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -vom 14.12.1976 - BGBl. I.S, 3341 -, der Hundesteuer gern, § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7,1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1982 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1981

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Bürgerversammlung in Ruppach-Goldhausen Auf die am Mittwoch, dem 24.3.1982, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Herzmann stattfindende Bürgerversammlung wird nochmals hingewiesen. Alle Bürger und Einwohner unserer Ge­meinde sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

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Batikkurs

Der Kreis junger Familien lädt interessierte junge Frauen und Männer zu einem Batikkurs im Pfarrheim in Ruppach-Gold- hausen ein.

Beginn 15.4.1982 um 20.00 Uhr Dauer des Kurses: ca. 9 -10 Abende Kursgebühr pro Abend und Teilnehmer 2,00 DM.

Anmeldung unter Tel.Nr. 2543 oder 8706.

BUCHFINKENLAND

HÜBINGEN:

Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Hübingen e.V.

Samstag, 20. März 1982,20.00 Uhr Jahreshauptversammlung in der GaststätteSpecht", Hübingen. Unter anderem steht die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung .

AUGST

ZweckverbandAbwasserverband Bad Ems"

ln ihrer letzten Sitzung am 24. Februar 1982 beschloß die Ver­bandsversammlung über Auftragsvergaben für

a) die Prüfung der statischen Unterlagen des Rohabwasser­pumpwerkes in der Kläranlage

b) Ausführung von Nebenarbeiten für das Rohabwasserpump­werk

c) Nachtrag zum Auftrag über die Installatiorv und Lieferung von Belüftungseinrichtungen für das Belebungsbecken in der Kläranlage

d) Lieferung und Montage einer automatischen Steuerungsanlage für das Regenüberlaufbecken 2 in Arzbach, am Bierhaus

e) Verlegung eines Teilstückes des Verbindungssammlers Dausenau-Bad Ems in der Kapellenstraße in Bad Ems

Untersuchung der Schulneulinge 1982 von Eitelborn und Neuhäusel

Am Montag, dem 22. März 1982,findet in der Augst-Schule Neuhäusel die Untersuchung der Schulneulinge 1982 statt. Wir erwarten die Buben von Eitelborn ab 8.00 Uhr

die Mädchen von Eitelborn ab 9.30 Uhr die Mädchen von Neuhäusel ab 14.00 Uhr die Buben von Neuhäusel ab 15.00 Uhr Seeberger, Konrektor