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Montabaur 12/11 / 82

Die vorgesehene Rücklagenentnahme von 189.500 DM kann sogar auf 149.500 DM verrringert werden, so daß sich zum Ab­schluß des Haushaltsjahres ein Rücklagenbestand von ca.

40.000 DM ergibt.

Zum Haushalt 1982 ist anzumerken, daß sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr um 24.000 DM verringert. Diese Entwicklung ist zurückzuführen, auf den Einnahmerückgang im Steuersektor. Dieser Einnahme­rückgang ist letztendlich auch dafür verantwortlich, daß dem Ver­mögenshaushalt nur 56.000 DM (1981 = 113.000,- DM) zuge - führt werden können.

Unter Berücksichtigung der als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das UmlegungsverfahrenAuf der Höh" und die zu erbringenden Tilgungsleistungen, errechnet sich für das Haushaltsjahr 1982 eine freie Finanzspitze von Ü 78.000 DM.

Zum Vermögenshaushalt ist zunächst anzuführen, daß sämt­liche Maßnahmen ohne die Aufnahme eines Kredites finanziert werden können. Die in der Haushaltssatzung enthaltene Kredit­ermächtigung über 108.000 DM ist erforderlich, da im Haus­haltsjahr 1982 eine Umschuldung eines derzeit laufenden Kreditvertrages vorgesehen ist,d.h.es soll hier keine neue Kredit­aufnahme erfolgen.

In 1982 sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:

.1. Restfinanzierung der Toilettenanlage 10.000,-DM

2. Restfinanzierung des Dorfplatzes in 1982 3.000,- DM

3. Anlagenausbau am Sportplatz 10.000,-- DM

4. Erwerb von Grundstücken im Rahmen

des Umlegungsverfahrens 1.173.000,-DM

5. Erwerb von Straßenparzellen 1.000,-- DM

6. Erwerb von Grundstücken Im Zuge des

Ausbaues der Ortsdurchfahrt 2.000,-- DM

7. Gemeindeanteil beim Erwerb von Häusern

im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt 10.000,-- DM

8. RestausbauZum Mühlenberg" 40.000,-- DM

9. AusbauIn der Eck" einschl. Grunderwerb und Straßenoberflächenentwässerungs-

antell 198.000,--DM

10. BauausgabenAuf der Höh" 276.000,-- DM

11.StraßenbeleuchtungIn der Eck" 10.000,-- DM

12.StraßenbeleuchtungAuf der Höh" 55.000,-- DM

13. Bau eines Dorfgemeinschaftshauses

(Planungskosten) 10.000,-- DM

14. Wirtschaftswegebau 15.000,-- DM

15. Grunderwerb - Allgemein 1.000,-- DM

16. Haus- und Kanalanschlußkosten der ge­

meindeeigenen Grundstücke im Erschließungsgebiet Auf der Höh" 25.000,-DM

17. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

-Planabrundungssumme- 800,--DM

18.ordentliche Tilgungsleistungen 13.200,-DM

19.Tilgung von Krediten zur Umschuldung 108.000,--DM

Die Finanzierung dieser Vorhaben soll durch die nachfolgenden Einnahmen erfolgen:

1. Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungsverfahrens

2. Erschlleßungs- und Ausbaubeiträge

3. Grundstückserlöse -Ortsdurchfahrt:-

4. restlicher Landeszuschuß zum Ausbau der Ortsdurchfahrt

5. Zuweisung von der Verbandsgemeinde

6. Grundstückserlöse

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

9. Einnahmen aus Krediten vom Kredit­markt zur Umschuldung

Rahmen des 1.300.000,-DM 232.000,-DM 2.000,- DM

10.000,-DM 115.000,-DM 98.000,--DM 56.000,-DM 40.000,-DM

108.000,-DM

Ein Ausblick auf die Jahre 1983 bis 1985 zeigt, daß der Straßen­bau sowie der Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschafts­haus die beherrschenden Maßnahmen sind. Wie die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung ausweist, sind alle beabsich­

tigten Investitionen zu finanzieren. Da lediglich für 1983 eine Neuverschuldung erwartet wird, bleibt der Ortsgemeinde auch eine Mehrbelastung beim Schuldendienst erspart.

Ausdruck der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde gibt die sogenanntefreie Finanzspitze". Nach den derzeitigen Berechnungen stellt sich diese für die Ortsgemeinde Kadenbach wie folgt dar:

1982 Ü 78.000 DM

1983 Ü 72.000 DM

1984 Ü 60.000 DM

1985 Ü 71.000 DM

Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt

Gleichfalls einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 über 2.120,- DM. Diese Ausgaben stellen Zinsausgaben an den Kre­ditmarkt dar. Die ursprünglich im Plan vorgesehenen Mittel reichten aufgrund der drastischen Zinserhöhungen im Jahre 1981 nicht aus. Diese Mehrausgaben sind gedeckt durch Mehreinnah­men bei der Gewerbesteuer.

Aufnahme sirres langfristigen Kommunalkredites beschlossen Wie bereits ausgeführt - Bericht über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 - beabsichtigt die Ortsgemeinde Kaden­bach die Ablösung eines derzeit laufenden Kreditvertrages durch ein zinsgünstigeres Darlehen. Der Rat beschloß daher, die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites von 105.500 DM.

Zugleich erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag, sobald sich die Zinsentwicklung spürbar verbes­sert, die Umschuldung vorzunehmen.

NEUHAUSEL:

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates In den beiden letzten Sitzungen hatte der Ortsgemeinderat Neuhäusel eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, deren wichtigste nachstehend genannt sind.

BebauungsplanMontabaurer Straße"

Gegenstand der Beratungen war der von der Kreisplanungsstelle überarbeitete und erweiterte Bebauungsplanentwurf, der nach Vortrag und Erörterung der Planungsziele die Zustimmung des Ortsgemeinderates fand. In seinem Beschluß beauftragte der Rat weiter die

Kreisplanungsstelle, das Beteiligungsverfahren der Träger öffent­licher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten. Gleichzei­tig erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung den Auftrag,die Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1-3 BBauG durchzuführen.

BebauungsplanFeldchen"

Für den GemarkungsbereichFeldchen" wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Die in diesem Zusammen­hang weiter getroffenen Entscheidungen beinhalteten die Zu­stimmung zum vorliegenden Planentwurf, die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Einleitung des Anhörverfah­rens der Träger öffentlicher Belange. Gegenstand weiterer Be­schlüsse zum BebauungsplanFeldchen" war außerderri.der Er­laß einer Veränderungssperre und die Anordnung des Umle­gungsverfahrens für den Planbereich.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Infolge der im vergangenen Jahr erheblich angehobenen Zins­sätze reichten die im Haushaltsplan 1981 veranschlagten Zins­ausgaben an den Kreditmarkt nicht aus. Es wurden aus diesem Grunde zwangsläufig Mehrausgaben in Höhe von 4.480,- DM erforderlich, deren Leistung der Rat zustimmte. Die Deckung erfolgt durch Steuermehreinnahmen.