Montabaur 12/11 / 82
Die vorgesehene Rücklagenentnahme von 189.500 DM kann sogar auf 149.500 DM verrringert werden, so daß sich zum Abschluß des Haushaltsjahres ein Rücklagenbestand von ca.
40.000 DM ergibt.
Zum Haushalt 1982 ist anzumerken, daß sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr um 24.000 DM verringert. Diese Entwicklung ist zurückzuführen, auf den Einnahmerückgang im Steuersektor. Dieser Einnahmerückgang ist letztendlich auch dafür verantwortlich, daß dem Vermögenshaushalt nur 56.000 DM (1981 = 113.000,- DM) zuge - führt werden können.
Unter Berücksichtigung der als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das Umlegungsverfahren „Auf der Höh" und die zu erbringenden Tilgungsleistungen, errechnet sich für das Haushaltsjahr 1982 eine freie Finanzspitze von Ü 78.000 DM.
Zum Vermögenshaushalt ist zunächst anzuführen, daß sämtliche Maßnahmen ohne die Aufnahme eines Kredites finanziert werden können. Die in der Haushaltssatzung enthaltene Kreditermächtigung über 108.000 DM ist erforderlich, da im Haushaltsjahr 1982 eine Umschuldung eines derzeit laufenden Kreditvertrages vorgesehen ist,d.h.es soll hier keine neue Kreditaufnahme erfolgen.
In 1982 sollen folgende Maßnahmen realisiert werden:
.1. Restfinanzierung der Toilettenanlage 10.000,-DM
2. Restfinanzierung des Dorfplatzes in 1982 3.000,- DM
3. Anlagenausbau am Sportplatz 10.000,-- DM
4. Erwerb von Grundstücken im Rahmen
des Umlegungsverfahrens 1.173.000,-DM
5. Erwerb von Straßenparzellen 1.000,-- DM
6. Erwerb von Grundstücken Im Zuge des
Ausbaues der Ortsdurchfahrt 2.000,-- DM
7. Gemeindeanteil beim Erwerb von Häusern
im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt 10.000,-- DM
8. Restausbau „Zum Mühlenberg" 40.000,-- DM
9. Ausbau „In der Eck" einschl. Grunderwerb und Straßenoberflächenentwässerungs-
antell 198.000,--DM
10. Bauausgaben „Auf der Höh" 276.000,-- DM
11.Straßenbeleuchtung „In der Eck" 10.000,-- DM
12.Straßenbeleuchtung „Auf der Höh" 55.000,-- DM
13. Bau eines Dorfgemeinschaftshauses
(Planungskosten) 10.000,-- DM
14. Wirtschaftswegebau 15.000,-- DM
15. Grunderwerb - Allgemein 1.000,-- DM
16. Haus- und Kanalanschlußkosten der ge
meindeeigenen Grundstücke im Erschließungsgebiet „Auf der Höh" 25.000,-DM
17. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
-Planabrundungssumme- 800,--DM
18.ordentliche Tilgungsleistungen 13.200,-DM
19.Tilgung von Krediten zur Umschuldung 108.000,--DM
Die Finanzierung dieser Vorhaben soll durch die nachfolgenden Einnahmen erfolgen:
1. Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungsverfahrens
2. Erschlleßungs- und Ausbaubeiträge
3. Grundstückserlöse -Ortsdurchfahrt:-
4. restlicher Landeszuschuß zum Ausbau der Ortsdurchfahrt
5. Zuweisung von der Verbandsgemeinde
6. Grundstückserlöse
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
9. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt zur Umschuldung
Rahmen des 1.300.000,-DM 232.000,-DM 2.000,- DM
10.000,-DM 115.000,-DM 98.000,--DM 56.000,-DM 40.000,-DM
108.000,-DM
Ein Ausblick auf die Jahre 1983 bis 1985 zeigt, daß der Straßenbau sowie der Umbau der Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus die beherrschenden Maßnahmen sind. Wie die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung ausweist, sind alle beabsich
tigten Investitionen zu finanzieren. Da lediglich für 1983 eine Neuverschuldung erwartet wird, bleibt der Ortsgemeinde auch eine Mehrbelastung beim Schuldendienst erspart.
Ausdruck der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde • gibt die sogenannte „freie Finanzspitze". Nach den derzeitigen Berechnungen stellt sich diese für die Ortsgemeinde Kadenbach wie folgt dar:
1982 Ü 78.000 DM
1983 Ü 72.000 DM
1984 Ü 60.000 DM
1985 Ü 71.000 DM
Überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 genehmigt
Gleichfalls einstimmig genehmigte der Rat die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1981 über 2.120,- DM. Diese Ausgaben stellen Zinsausgaben an den Kreditmarkt dar. Die ursprünglich im Plan vorgesehenen Mittel reichten aufgrund der drastischen Zinserhöhungen im Jahre 1981 nicht aus. Diese Mehrausgaben sind gedeckt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Aufnahme sirres langfristigen Kommunalkredites beschlossen Wie bereits ausgeführt - Bericht über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 - beabsichtigt die Ortsgemeinde Kadenbach die Ablösung eines derzeit laufenden Kreditvertrages durch ein zinsgünstigeres Darlehen. Der Rat beschloß daher, die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites von 105.500 DM.
Zugleich erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag, sobald sich die Zinsentwicklung spürbar verbessert, die Umschuldung vorzunehmen.
NEUHAUSEL:
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates In den beiden letzten Sitzungen hatte der Ortsgemeinderat Neuhäusel eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, deren wichtigste nachstehend genannt sind.
Bebauungsplan „Montabaurer Straße"
Gegenstand der Beratungen war der von der Kreisplanungsstelle überarbeitete und erweiterte Bebauungsplanentwurf, der nach Vortrag und Erörterung der Planungsziele die Zustimmung des Ortsgemeinderates fand. In seinem Beschluß beauftragte der Rat weiter die
Kreisplanungsstelle, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten. Gleichzeitig erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung den Auftrag,die Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1-3 BBauG durchzuführen.
Bebauungsplan „Feldchen"
Für den Gemarkungsbereich „Feldchen" wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Die in diesem Zusammenhang weiter getroffenen Entscheidungen beinhalteten die Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf, die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Einleitung des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange. Gegenstand weiterer Beschlüsse zum Bebauungsplan „Feldchen" war außerderri.der Erlaß einer Veränderungssperre und die Anordnung des Umlegungsverfahrens für den Planbereich.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Infolge der im vergangenen Jahr erheblich angehobenen Zinssätze reichten die im Haushaltsplan 1981 veranschlagten Zinsausgaben an den Kreditmarkt nicht aus. Es wurden aus diesem Grunde zwangsläufig Mehrausgaben in Höhe von 4.480,- DM erforderlich, deren Leistung der Rat zustimmte. Die Deckung erfolgt durch Steuermehreinnahmen.

